Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien (Los 1 - Terminals) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0007_Los 1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien (Los 1 - Terminals)
Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien (Los 1 - Terminals)
Die zu erbringende Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 Terminals
Los 2 betriebsspezifische Gebäude
Aus systemtechnischen Gründen wird pro Los eine Ausschreibung veröffentlicht:
Los 1 Terminals: EA-2022-0007_Los 1
Los 2 betriebsspezifische Gebäude: EA-2022-0007_Los 2
Angebote sind möglich für alle Lose (keine Angebotslimitierung).
Der Zuschlag kann auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose erteilt werden (keine Zuschlagslimitierung).
Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. D.h. die für den Fall eines Zuschlags auf drei Lose eingeräumten Rabatte werden in der Wertung berücksichtigt.
Gegenstand der Ausschreibung ist das Leasing und Servicing von sanitären Spendersystemen sowie die Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien auf dem gesamten Betriebsgelände des Flughafens BER, unterteilt in 2 Lose. Für jegliche sensible Bereiche (Sanitäranlagen, Teeküchen und Wickelräume) am Campus des BER müssen entsprechende Spendersysteme und dazugehöriges Verbrauchsmaterial zur Sicherstellung des Hygienestandards stetig zur Verfügung gestellt werden. Der Prozess umfasst das Leasing inkl. täglicher Wartungs- und Austauschservices sowie die flächendeckende Montage und etwaige Demontage von sanitären Spendersystemen und die wöchentliche Bereitstellung derer Verbrauchsmaterialien.
Die nachstehenden Spendersysteme und deren passendes Verbrauchsmaterialien sind Bestandteil der Vergabe:
-manuelle Stoffhandtuchrollenspender
-manuelle Handtuchpapierrollenspender
-Seifenschaumspender; sensorgestützt und manuell
-Hygienebehältnisse
-Abfallbehältnisse für Waschräume
-WC-Sitzreiniger
-WC-Rollenspender (mind. 1.200 Blatt)
Das Los 1 umfasst alle Terminals des Flughafens BER (4 Gebäude und 278 Sanitärbereiche)
Das Los 2 ist ein geographisch definiertes Los (Flächenlos) mit Fokus auf die betriebsspezifischen Gebäude auf dem gesamten Betriebsgelände des Flughafens BER (53 Gebäude und 340 Sanitärbereiche)
Die Belieferung des Verbrauchmateriales erfolgt nicht in alle Gebäuden des BERs, sondern an vorgesehene Anlieferungspunkte, welche derzeit wie folgt zu beschreiben sind:
Bereich - Details - Land- oder Luftseite - Turnus
Betriebsgebäude (BsG) - TI-Gebäude - luftseitig - 2-monatlich
BVD-S Gebäude - luftseitig - 2-monatlich
B028 - landseitig - 2-monatlich
BBAC - landseitig - 2-monatlich
Feuerwache West; Selchow - luftseitig - 2-monatlich
Feuerwache Ost - luftseitig - 2-monatlich
H001 (Hauptverwaltung FBB) - landseitig - 2-monatlich
Selchow - landseitig - 1-monatlich
T1 / Terminal 1 (BER) - Hauptanlieferhof (siehe Anlage des Lieferhofmanagements) - landseitig - 5-wöchentlich
T2 / Terminal 2 (BER) - Hauptanlieferhof - landseitig - 3-wöchentlich
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Nachweis des Gesamtjahresumsatzes netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Lieferung von Sanitären Spendersystemen und Verbrauchsmaterialien).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2020-2021; alternativ, wenn 2021 noch nicht abgeschlossen ist: 2018-2019-2020) bezogen auf den Auftragsgegenstand (Lieferung von Sanitären Spendersystemen und Verbrauchsmaterialien) in Höhe von 900.000,00 € pro Jahr.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
a) Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind
b) Nachweis zur Einhaltung der geforderten Reaktionszeiten
zu a) Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind
Nachweis von mindestens einer Referenz über das erfolgreiche Führen eines Rahmenvertrages über die zur Verfügungstellung von Spendersystemen (inkl. Montage und Demontage) sowie die Belieferung dieser mit Verbrauchsmaterialien.
Bei dieser Referenz liegt der Vertragsstart innerhalb der letzten 36 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
Bei dieser Referenz beträgt die Anzahl der gelieferten und montieren Spendersysteme mindestens 3.000 Stück
zu b) Nachweis zur Einhaltung der geforderten Reaktionszeiten
Nachweis zur Einhaltung der geforderten Reaktionszeit <24 Stunden für die Montage und Demontage, Reparatur, Austausch bei Defekt und für die Lieferung von Verbrauchsmaterialen gemäß den Turnusvorgaben bzw. auch für den Austausch bei Mangelware. Die Nachweisführung und Beschreibung der Einhaltung der Reaktionszeiten erfolgt über eine Eigenerklärung des Bewerbers.
Die Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt a stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben und die Prüfung zum Prüfung zum "bekannten Lieferanten" abgelegt hat im Sinne des Luftfahrt Bundesamtes.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter:innen müssen die deutsche Sprache in Wort beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2022-0007 Los 1 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 22.08.2022, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de