Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2019003521
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen
Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen mit folgenden Schwerpunktbereichen:
- SB 1: Planungsleistungen für 110 kV Kabel- und Freileitungsanlagen
- SB 2: Planung von Sekundärtechnik für Hochspannungs- und Mittelspannungsschaltanlagen (Freiluftanlagen/Innenraumanlagen/ Schutztechnik/ Leittechnik)
- SB 3: Planung für Hochbau inkl. aller Nebenanlagen, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen
- SB 4: Planung von Spezialtiefbau
- SB 5: Gutachterleistung für Gebäudeschadstoffe, Bodengrund und Grundwasser
- SB 6: Ingenieurvermessungsleistungen für die bestehenden Kabelleitungstrassen
- SB 7: Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung
- SB 8: Bauüberwachung von Kabelleitungstrassen
- SB 9: Zeichnen von Antragskizzen für Kreuzungsbauwerke, Trassenpläne und Revisionsskizzen
- SB 10: Aufmaß von Umspannwerke
- SB 11: Technische Laboranalysen
- SB 12: Planungsleistungen und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke (Stromleitungstrassen)
- SB 13: Technische Gebäudeausrüstung in Gebäuden und Technische Anlagen in Außenanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Diverse Allgemeine Eignungskriterien und Eignungskriterien je Schwerpunktbereich mit Mindestbedingungen.
Diese sind beschrieben im Dokument "Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen V2"
Abgabe einer "Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen V2", zu finden in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument "Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem V2" zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).