Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2019003521

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2019003521
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71355000 Vermessungsarbeiten
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
71356100 Technische Überwachung
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen mit folgenden Schwerpunktbereichen:

- SB 1: Planungsleistungen für 110 kV Kabel- und Freileitungsanlagen

- SB 2: Planung von Sekundärtechnik für Hochspannungs- und Mittelspannungsschaltanlagen (Freiluftanlagen/Innenraumanlagen/ Schutztechnik/ Leittechnik)

- SB 3: Planung für Hochbau inkl. aller Nebenanlagen, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen

- SB 4: Planung von Spezialtiefbau

- SB 5: Gutachterleistung für Gebäudeschadstoffe, Bodengrund und Grundwasser

- SB 6: Ingenieurvermessungsleistungen für die bestehenden Kabelleitungstrassen

- SB 7: Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung

- SB 8: Bauüberwachung von Kabelleitungstrassen

- SB 9: Zeichnen von Antragskizzen für Kreuzungsbauwerke, Trassenpläne und Revisionsskizzen

- SB 10: Aufmaß von Umspannwerke

- SB 11: Technische Laboranalysen

- SB 12: Planungsleistungen und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke (Stromleitungstrassen)

- SB 13: Technische Gebäudeausrüstung in Gebäuden und Technische Anlagen in Außenanlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Diverse Allgemeine Eignungskriterien und Eignungskriterien je Schwerpunktbereich mit Mindestbedingungen.

Diese sind beschrieben im Dokument "Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen V2"

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Abgabe einer "Eigenerklärung Qualifizierungssystem Ingenieurleistungen V2", zu finden in den Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 222-547038
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzliche Angaben sind dem Dokument "Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem V2" zu entnehmen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2022