München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52967
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Kabeltiefbau und Ingenieurbau
München-Pasing
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf. Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München-Pasing
Die LH München plant die U-Bahnhaltestelle Mü-Pasing im Bereich des Bf Mü-Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U-Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Los 1: Bauleistungen im Kabeltiefbau, Gründungen/Kabelkeller für Betonschalthäuser (BSH) und ggf. Zuwegungen/Stellplätze einschließlich Bauleistungen Allgemein und Entsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
002 - Mehraufwendungen Erstellung AP.
Vom AN sind im Rahmen seiner vertraglich zu erstellenden Ausführungsplanung umfangreichere Planungsleistungen zu erbringen, als gem. Leistungsbeschreibung / Ausschreibung dargestellt ist. Es haben sich im Rahmen von Planungsbesprechungen (Teilnehmerkreis sämtliche Fachgewerke - 50 Hz/ EEA, TK, LST, OLA) und Ortsbegehungen diverse Diskrepanzen zwischen der Ausschreibungsunterlage KTB (Entwurfsplanung) und dem vorhandenen Bestand ergeben. Diese sind nun im Rahmen der Ausführungsplanung durch Erstellung zusätzlicher, erforderlicher Planunterlagen zu integrieren und für die Ausführung umsetzbar zu machen.
Die angezeigte Leistungsänderung steht in keinem Zusammenhang mit anderen, vom AN angezeigten Leistungsänderungen.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistungen KTB (und der anderen Gewerke, wie beispielsweise TK, 50 Hz / EEA) lagen abgestimmte und geprüfte Entwurfsplanungen vor. Im Rahmen der Vorplanung und der Erstellung der EP und der zu Grunde liegenden Bestandsdokumentation ließen sich die, vom AN KTB im Rahmen der Ortsbegehungen und Zusammenführung der Ausführungsunterlagen der anderen Gewerke (u.a. im Rahmen der Planungsbesprechungen) aufgezeigten Abweichungen und Diskrepanzen, nicht erkennen.