Instandhaltung Kälte- und Wärmespeicher Hydraulik Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-066-13-BL380
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Kälte- und Wärmespeicher Hydraulik
Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an übertägigen geothermischen Anlagen für die Wärme- und Kältespeicherung
Berlin-Mitte
Die Ausschreibung umfasst die Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung der hydraulischen Komponenten und Einrichtungen der geothermischen Speicher des Deutschen Bundestages. Das Medium zur Übertragung der Kälte ist Grund- bzw. Trinkwasser. Das Medium zur Übertragung der Wärme ist salzhaltiges Grundwasser (Sole) mit einem Salzgehalt von ca. 30 g/l NaCl-Äquivalent. Als Havarie-Vorhaltung stehen zwei mal 10 m³ NaCl-Sole mit ca. 314 g/l NaCl-Äquivalent zu Verfügung. Die Systemtrennung durch die Plattenwärmetauscher der geothermischen Speicher zum Haus-Netz ist auf Dichtheit zu prüfen. Während der Vertragslaufzeit ist einmalig für die Wärmespeicherbrunnen eine Prüfung und Aktualisierung der bergbaulichen Unterlagen (hier das Rißwerk) durch einen zugelassenen Marktscheider durchzuführen. Durch den Auftragnehmer (AN) ist eine Gefährdungsbeurteilung inklusive Festlegung der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen für seine Mitarbeiter durchzuführen. Der Auftraggeberin (AG) ist zu Beginn der Arbeiten die Aufsichtsführende Person des AN zu benennen. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen sind bei Arbeitsbeginn vorzuweisen, um von der AG geprüft zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Instandhaltung Kälte- und Wärmespeicher Hydraulik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.