Markterkundung zur Durchführung einer Kritis-Prüfung nach §8a Abs. 3 BSIG
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laborberlin.com
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung zur Durchführung einer Kritis-Prüfung nach §8a Abs. 3 BSIG
Der Auftraggeber beabsichtigt die Prüfungleistung im Rahmen der KRITIS-Vorgaben nach BSIG an einen externen Prüfer zu vergeben.
Im Rahmen einer Markterkundung fordert der Auftraggeber geeignete Bieter auf, Unterlagen einzureichen, die die fachliche und persönliche Prüfkompetenz im Rahmen der Prüfung nach § 8a Abs. 3 BSIG, belegen.
Die Durchführung der Prüfung soll im Zeitraum März bis Juni 2023 erfolgen. Da es sich beim Auftraggeber um eine kritische Infrastruktur im Laborbereich handelt, sind Erfahrungen mit Kritis-Prüfungen im Gesundheitsbereich unbedingt notwendig. Wünschenswert sind Referenzen über bereits durchgeführte Kritis-Prüfungen im Laborbereich.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Prüfungleistung im Rahmen der KRITIS-Vorgaben nach BSIG an einen externen Prüfer zu vergeben.
Im Rahmen einer Markterkundung fordert der Auftraggeber geeignete Bieter auf, Unterlagen einzureichen, die die fachliche und persönliche Prüfkompetenz im Rahmen der Prüfung nach § 8a Abs. 3 BSIG, belegen.
Die Durchführung der Prüfung soll im Zeitraum März bis Juni 2023 erfolgen. Da es sich beim Auftraggeber um eine kritische Infrastruktur im Laborbereich handelt, sind Erfahrungen mit Kritis-Prüfungen im Gesundheitsbereich unbedingt notwendig. Wünschenswert sind Referenzen über bereits durchgeführte Kritis-Prüfungen im Laborbereich.
Der Umfang der Kritis-Prüfung ist wie folgt:
- Durchführung der Prüfung auf Basis des aktuell gültigen Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für die Laboratoriumsdiagnostik im angegebenen Zeitraum
- Erstellen des Prüfberichtes sowie der notwendigen Nachweisdokumente zur Einreichung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Wenn Sie die v.g. Kriterien erfüllen, freuen wir uns über aussagekräftige Unterlagen per E-Mail an [gelöscht] bis spätestens 31.08.2022.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass diese Vorinformation der Markterkundung dient und nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Im Zuge dieser Vorinformation wird kein Auftrag vergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorinformation der Markterkundung dient und nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Im Zuge dieser Vorinformation wird kein Auftrag vergeben.
Bitte beachten Sie auch die in Ziffer II.2.4) dieser Vorinformation genannte Frist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorinformation der Markterkundung dient und nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Im Zuge dieser Vorinformation wird kein Auftrag vergeben.
Bitte beachten Sie auch die in Ziffer II.2.4) dieser Vorinformation genannte Frist.