Markterkundung zur Durchführung einer Kritis-Prüfung nach §8a Abs. 3 BSIG

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laborberlin.com
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung zur Durchführung einer Kritis-Prüfung nach §8a Abs. 3 BSIG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72222100 Strategische Prüfung von Informationssystemen oder -technologie
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Prüfungleistung im Rahmen der KRITIS-Vorgaben nach BSIG an einen externen Prüfer zu vergeben.

Im Rahmen einer Markterkundung fordert der Auftraggeber geeignete Bieter auf, Unterlagen einzureichen, die die fachliche und persönliche Prüfkompetenz im Rahmen der Prüfung nach § 8a Abs. 3 BSIG, belegen.

Die Durchführung der Prüfung soll im Zeitraum März bis Juni 2023 erfolgen. Da es sich beim Auftraggeber um eine kritische Infrastruktur im Laborbereich handelt, sind Erfahrungen mit Kritis-Prüfungen im Gesundheitsbereich unbedingt notwendig. Wünschenswert sind Referenzen über bereits durchgeführte Kritis-Prüfungen im Laborbereich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Prüfungleistung im Rahmen der KRITIS-Vorgaben nach BSIG an einen externen Prüfer zu vergeben.

Im Rahmen einer Markterkundung fordert der Auftraggeber geeignete Bieter auf, Unterlagen einzureichen, die die fachliche und persönliche Prüfkompetenz im Rahmen der Prüfung nach § 8a Abs. 3 BSIG, belegen.

Die Durchführung der Prüfung soll im Zeitraum März bis Juni 2023 erfolgen. Da es sich beim Auftraggeber um eine kritische Infrastruktur im Laborbereich handelt, sind Erfahrungen mit Kritis-Prüfungen im Gesundheitsbereich unbedingt notwendig. Wünschenswert sind Referenzen über bereits durchgeführte Kritis-Prüfungen im Laborbereich.

Der Umfang der Kritis-Prüfung ist wie folgt:

- Durchführung der Prüfung auf Basis des aktuell gültigen Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S) für die Laboratoriumsdiagnostik im angegebenen Zeitraum

- Erstellen des Prüfberichtes sowie der notwendigen Nachweisdokumente zur Einreichung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Wenn Sie die v.g. Kriterien erfüllen, freuen wir uns über aussagekräftige Unterlagen per E-Mail an [gelöscht] bis spätestens 31.08.2022.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass diese Vorinformation der Markterkundung dient und nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Im Zuge dieser Vorinformation wird kein Auftrag vergeben.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorinformation der Markterkundung dient und nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Im Zuge dieser Vorinformation wird kein Auftrag vergeben.

Bitte beachten Sie auch die in Ziffer II.2.4) dieser Vorinformation genannte Frist.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
04/08/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Vorinformation der Markterkundung dient und nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens. Im Zuge dieser Vorinformation wird kein Auftrag vergeben.

Bitte beachten Sie auch die in Ziffer II.2.4) dieser Vorinformation genannte Frist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2022