A1, 8-str. Erw. AD HH Südost-AD HH/Harburg, Planung, BOL, ÖBÜ Kampfmittelräumung Referenznummer der Bekanntmachung: A714320027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1, 8-str. Erw. AD HH Südost-AD HH/Harburg, Planung, BOL, ÖBÜ Kampfmittelräumung
8 streifige Erweiterung der A1, AD HH-Südost bis AS HH/Harburg, VKE 714.1 / 714.2 / 714.3, Planung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung Kampfmittelräumung
Bundesrepublik Deutschland, Hamburg
Inhalt der gegenständlichen Planungsaufgabe ist die Bearbeitung bzw. Durchführung von:
• einer Grundlagenermittlung
• einer Räumplanung inklusive Räumkonzept
• Ausschreibungsunterlagen mit Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen und Anlagen einschl. Mitwirkung bei Durchführung des Vergabeverfahrens sowie
• der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung der Kampfmittelräummaßnahme (optional)
für notwendige Kampfmittelräummaßnahmen im Zuge des Bedarfsplanvorhabens zur 8 streifigen Erweiterung der A1 beginnend am Autobahndreieck Hamburg-Südost bis zur Landesgrenze Hamburg/Niedersachsen (Betriebs-km 149+173 bis Betriebs-km 158+267).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AN hat die Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich nachzuweisen.
Die für die Bauüberwachung vorgesehene Person muss eine verantwortliche Person gem. § 19 Sprengstoffgesetz sein und im Besitz eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
(§ 45 (4) Nr. 2 VgV) - nur Mindeststandard -
Die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolgenden Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben / Unterlagen nicht nachgefordert werden und zum Angebotsausschluss führen. Weiterhin erfolgt ein Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung, wenn die Einhaltung der geforderten Mindeststandards mit Angebotsabgabe nicht nachgewiesen wird.
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV:
Die für das Projekt tätigen Personen des AN müssen mit den Grundlagen der Organisation der Kampfmittelräumung, der Bergungs- und Sondiertechnik, der Gefährdung durch Kampfmittel und Sicherheitsbestimmungen vertraut sein und entsprechende Berufserfahrung gemäß nachstehender Aufstellung nachweisen:
Mitarbeiter 1: Projektleiter
Anzahl von Berufsjahren in der Planung und/oder der Überwachung von Maßnahmen zur Kampfmittelräumung ≥ 5 Jahre
Mitarbeiter 2: Bearbeitung Räumkonzept / Räumplanung
Anzahl von Berufsjahren in der Planung von Maßnahmen zur Kampfmittelräumung ≥ 5 Jahre
Mitarbeiter 3: Bauüberwachung
Anzahl von Berufsjahren in der Überwachung von Maßnahmen zur Kampfmittelräumung ≥ 3 Jahre
Die für die Bauüberwachung vorgesehene Person muss eine verantwortliche Person gem. § 19 Sprengstoffgesetz sein und im Besitz eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.
Mitarbeiter 4: Bauüberwachung
Anzahl von Berufsjahren in der Überwachung von Maßnahmen zur Kampfmittelräumung ≥ 3 Jahre
Die für die Bauüberwachung vorgesehene Person muss eine verantwortliche Person gem. § 19 Sprengstoffgesetz sein und im Besitz eines gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren:
Der AN hat die Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich nachzuweisen.
Das Referenzprojekt muss eine Kampfmittelsondierung und Kampfmittelbergung in einem Untersuchungsgebiet von min. 1 ha abdecken.
Weiterhin muss mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:
- Kampfmittelsondierung und Kampfmittelbergung in schwierigem Baugrund und anspruchsvollen Grundwasserverhältnissen
(z.B. mehrere Meter mächtiger, schlecht tragfähiger Baugrund aus Klei und Torf.)
- vorhandenes gespanntes Grundwasser mit Druckhöhe bis GOK.
- vorhandene Bauwerke (Pfahlgründung, Spundwände mit Rückverankerung).
- vorhandene verschieden mächtige Auffüllungen im Bereich der Räumstelle.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei Jahren:
Anzahl des betriebseigenen Personals in der Planung und/oder Überwachung von Maßnahmen zur Kampfmittelräumung (ohne Verwaltung etc.) in den letzten 3 Jahren. Geforderte Personenzahl: mindestens 8 Mitarbeitende je Geschäftsjahr.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn die RL 2005/36/EG
eingehalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).