Auskunfts- und Schutzdienste für die Landesfunkhäuser in Hannover, Kiel und Schwerin Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2022-011EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auskunfts- und Schutzdienste für die Landesfunkhäuser in Hannover, Kiel und Schwerin
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste
Los 1: Landesfunkhaus Hannover, kurze Beschreibung: Pförtnerdienste, die Gesamtfläche des Standortes Hannover beträgt ca. 32.000 qm.
Los 2: Landesfunkhaus Kiel, kurze Beschreibung: Pförtnerdienste, die Gesamtfläche des Standortes Kiel beträgt ca. 13.000 qm.
Los 3: Landesfunkhaus Schwerin, kurze Beschreibung: Pförtnerdienste, die Gesamtfläche des Standortes Schwerin beträgt ca. 16.600 qm.
Auskunfts- und Schutzdienste Landesfunkhaus Niedersachsen
NDR Landesfunkhaus Niedersachsen Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 30196 Hannover
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art
Auskunfts- und Schutzdienste Landesfunkhaus Schleswig-Holstein
NDR Landesfunkhaus Schleswig-Holstein Schlossplatz 3 24103 Kiel
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art
Auskunfts- und Schutzdienste Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern
NDR Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern Schlossgartenalle 61 19061 Schwerin
Ausübung der Auskunfts- und Schutzdienste und sonstigen Obhut Tätigkeiten zum Schutze von Personen, Gegenständen, Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen gegen Gefahren und Schäden jeglicher Art
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AWR Norddeutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trollenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hauschildt & Blunck Wach- und Objektschutz GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AWR Norddeutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trollenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYY5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]