Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 102-21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 102-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Inhalt des Auftrages sind überwiegend Leistungen des Technischen Gebäudemanagements in 8 Gebäuden auf dem UN-Campus - Liegenschaftsbereich 1(Geb. 1-8) - und dem Liegenschaftsbereich 2 (Geb. 9) - sowie in zwei weiteren Gebäuden und deren dazugehörenden Außenanlagen in Bonn.

In den Gebäuden 5-7 erfolgt eine Stillstandswartung, in zweien davon bis zur geplanten Sanierung.

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Zusätzlich ist für ein Gebäude (UN-Erweiterungsneubau) die Erfassung der technischen Anlagen bis zum 31.12.2023 vorzunehmen. Die Kosten dafür sind auf Grundlage der Bruttogrundfläche von ca. 13.450 m² und der Unterlage "Beschreibung UN-Erweiterungsbau" (Anlage C-02.6) zu ermitteln und im LV anzugeben. Die Wartung/Inspektion der Anlagen erfolgen nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit, ab 01/2026.

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Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den Auftragnehmer (AN) sicherstellen. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich.

Für diverse technische und bauliche Anlagen bestehen Wartungsverträge mit den Anlagenerrichtern, die der AN im Rahmen dieses Vertrages betreut.

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Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. Er hält die vorgegebenen Reaktionszeiten zwingend ein.

Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung.

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Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.

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Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können gehören:

-Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert

-Leistungen zum Hochwasserschutz in Form der Personalgestellung im Hochwasserfall und der Wartung der Hochwasserschutzbarrieren

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Der AN muss über eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen verfügen. Das CAFM-System muss software- und hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Mindestens 12 Zugriffslizenzen müssen zur Verfügung stehen.

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Gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist laut § 64 ff. ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz zu bestellen.

Gemäß den Anforderungen der SBauVO NRW ist entsprechend § 118 ein Betriebsbeauftragter für Brandschutz (Brandschutzbeauftragter) zu bestellen.

Diese Personen sind zusätzliches Personal neben der Objektleitung und den Haustechnikern.

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Ziel der vertraglichen Leistung ist eine vollständige, qualitativ hochwertige Entlastung der AG/der Nutzer beim technischen Gebäudebetrieb, sowie eine maximale Verlängerung der durchschnittlichen Anlagenlebensdauer bei vollumfänglicher Verfügbarkeit.

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Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) sowie Fernwärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung.

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Das eingesetzte Personal des AN einschließlich genehmigter Unterauftragnehmer muss grundsätzlich im Besitz einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG sein. Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG. Weiteres siehe auch Ziffer III.2.2.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
71631300 Technische Gebäudeüberwachung
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

1.UN-Campus: Haus Langer Eugen (Geb. 1), Altes Abgeordneten Hochhaus (Geb. 2), Logistikgebäude (Geb. 3), Personeneingangsgebäude (Geb. 4), Arzthaus (Geb. 5), Wasserwerk (Geb. 6), Pumpenhaus (Geb. 7), UN-Erweiterungsneubau (Geb. 8), Platz der Vereinten Nationen 1, 53113 Bonn

2.Altbau (Geb. 9), Platz der Vereinten Nationen 7, 53113 Bonn

3.Haus Carstanjen, Martin-Luther-King-Str. 8, 53175 Bonn

4.Internationale Kita, Heussallee 30, 53113 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:

-Start-Up-Phase

Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.01.2023

Stufe 2: vom 01.03.2023 bis 31.05.2023

-Regelbetrieb: 01.06.2023 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.05.2028 (ggf. Verlängerung bis 31.05.2033)

-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes

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Leistungen in der Start-Up-Phase:

- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG)

- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen sollen

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Inhalt Stufe 1:

-Personalvorstellung inklusive Qualifikationsnachweise, ggf. Beantragung weiterer erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung

-kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN, Klärung objektspezifischer Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten der Liegenschaft unter Einbeziehung der Systemadministratoren des AN

-Klärung zu Art und Umfang der Implementierung der Datensicherung des CAFM-Systems sowie der elektronischen Ablage

-Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen

-Erstellung der Dokumentations- und Archivordnung entsprechend der Dokumentationsablage der AG einschließlich Archivordnung vor Ort

-Aufbau des Quartals- und Jahresberichtswesens

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Inhalt Stufe 2:

-Übernahme von Anlagen und technischen Systemen inkl. Funktionsprüfung

-Dokumentation der Übernahme je technische Anlage inkl. Abgleich der offenen Mängel und des ggf. vorhandenen Instandsetzungsstatus

-Übernahme und Verwaltung der Ersatz- und Verschleißteile sowie Komponenten und Baugruppen inkl. Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung

-Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen für die Durchführung der Leistungen des AN an den technischen Anlagen der Liegenschaft

-Vollständiger Aufbau der Dokumentation gemäß der Dokumentationsrichtlinie BImA

-Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Nachunternehmerlisten

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Personal in der Start-Up-Phase:

Für die reibungslose Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen. Dem Start-Up-Team müssen der vorgesehene Objektleiter (OL) sowie ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) als Ansprechpartner angehören. Der Bieter gewährleistet, dass für die 3-monatige Start-Up-Phase, Stufe 2, (und den anschließenden Regelbetrieb) mindestens ein Objektleiter und sein Vertreter sowie je 6 Haustechniker der Fachrichtungen Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik bzw. Elektrotechnik und der jeweilige Vertreter pro Fachrichtung, sicherheitsüberprüft nach § 9 SÜG (sog. Ü2), zur Verfügung stehen.

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Regelbetrieb ab 01.06.2023

a) Die Leistungen des Technischen Gebäudemanagements sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276 zu erbringen:

- 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion

- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)

- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)

- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)

- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

- 420 Wärmeversorgungsanlagen

- 430 Lufttechnische Anlagen

- 440 Starkstromanlagen

- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)

- 460 Förderanlagen

- 470 Nutzungsspezifische Anlagen

- 480 Gebäudeautomation

- 540 Technische Anlagen in Außenanlagen

Außerdem erfolgen die Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:

- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen

- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen

- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen

- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung

- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung

- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln

- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen

- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung

- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes

- WHG Wasserhaushaltsgesetz

- SBauVO NRW Sonderbauverordnung NRW

- DGUV Information 205-003

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b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen

-Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen.

Dazu gehören u.a.:

- regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft

- regelmäßige Überprüfung a) der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion und b) des Brandschutzes und der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. nach DIN, VDE, UVV etc.; Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden

- Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen

- Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten

- Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse an AG bzw. Nutzer

- die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen

- monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes /Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion)

- Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang

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c) Vollständige Bestandsaufnahme der technischen Anlagen im Erweiterungsneubau (Geb.8), Übergabe des vollständigen Leistungsverzeichnisses bis 31.12.2023 an die AG

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d)Personal im Regelbetrieb:

- Einsatz eines Objektleiters (OL) und dessen Vertreter, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.

Anforderungen:

- mindestens Diplomingenieur, Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbarer Fachrichtung

- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich

- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER

- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen

- ausgeprägte service-orientierte Einstellung

- Führungsqualität

- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien

- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit

- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik

- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software

- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung

- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG

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Für den OL ist eine Präsenzzeit von 8 Stunden arbeitstäglich zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr zu gewährleisten.

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Der AN setzt in den vertragsgegenständlichen Liegenschaften zwölf Haustechniker (HT) - sechs der Fachrichtung Elektrotechnik und sechs der Fachrichtung Sanitär-/Heizung-/Lüftungs- und Klimatechnik oder jeweils vergleichbar ein und benennt mindestens einen Vertreter je Fachrichtung für unvorhersehbare Fälle. Der vertretende HT muss über Objektkenntnisse der vertragsgegenständlichen Liegenschaften verfügen.

Anforderungen:

- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbar

- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in Fachrichtung Sanitär-/Heizung-/Lüftungs- und Klimatechnik oder vergleichbar

- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position

- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift

- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen

- service-orientierte Einstellung

- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000

- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik

- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit

- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (12 HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen

- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (mindestens zwei HT Elektrotechniker sowie deren Vertreter; Bedingung: ein Schaltberechtigter muss während des Präsenzzeitraums immer vor Ort anwesend sein)

- Fachkraft für Feststellanlagen (mindestens ein HT und ein Vertreter)

- Bereitschaft zu Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG

Die Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr, zeitversetzt und überschneidend zu erbringen. Mindestens ein HT pro Fachrichtung muss in der genannten Präsenzzeit vor Ort sein.

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Die Aufgaben und Pflichten des Objektleiters und seiner Vertretung sowie der Haustechniker und deren Vertretung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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Vertragsauslaufphase

Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Eigenes Konzept der Leistungserbringung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2033.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das unter Ziffer II.2.5 genannte Zuschlagskriterium EIGENES KONZEPT wird als Qualitätskriterium mit 40% Gewichtung in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.

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Folgende Teilkonzepte, die Bestandteil des Gesamtkonzepts sind, sind mit dem Angebot einzureichen und zu erläutern:

1. Konzept zu Start-Up- und Vertragsauslaufphase

Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

1.1

- Vorbereitung zur Sicherstellung des laufenden Betriebs

- Konzeptüberprüfung auf Plausibilität; Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase

1.2 Personaleinsatz während der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Sicherstellung des notwendigen Personals zur Übernahme des Regelbetriebs

1.3 Erklärung der Vorgehensweise bei der Aufnahme von Anlagendaten und der Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation

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2. Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement

Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

2.1

- Überwachung und Einhaltung der Termine

- Abbildung der Prozesse zur Wartung / Prüfung und Inspektion;

- Eigenleistungsquote der Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen

- Musterwartungsplan

2.2

-Dokumentation

-Erläuterung der Verfahrensweise bzgl. Dokumentation am Beispiel der Übernahme einer neuen Anlage; Dokumentation von Wartungs- und Prüfberichten

2.3

- Konzept zur vorbeugenden Instandhaltung

- Erklärung eines Materialmanagements (u. a. Vorhaltung von Ersatzteilen / Verschleißteilen), Darstellung einer Ersatzbeschaffung,

- Aussagen zur Schwachstellenanalyse

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3. Konzept zum Störungsmanagement

Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

3.1

-Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten

-Prozesserläuterung unter Einbeziehung der Reaktionszeiten

3.2

-Notfallplan für verschiedene Havarien

-Darstellung des Notfallmanagements anhand eines Beispiels; Verträge mit Unterauftragnehmern

3.3

-Form der Störungsannahme und Bearbeitung erläutern

-Fehlersuche, Ursachenfeststellung, Feststellung der Schadenshöhe und Dokumentation des Schadens

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4. Konzept zum Qualitätsmanagement

Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

4.1

-CAFM-System

-Angaben zum CAFM-System, zur Art und Weise des Zugriffs durch den Auftraggeber auf welche Daten und Bericht, zum Inhalt (detaillierte Beschreibung des Qualitätsmesssystems), zur Zeitdauer der bereits erfolgten Anwendung, zur Art und Weise der Protokollübergabe

4.2

-Konzept zur Verbesserung des Anlagenbestands

-Verbrauchsmessungen der bestehenden Anlagen im Betrieb; Weiterleitung von Verbesserungsvorschlägen an den Betreiber;

-Methoden / Wirtschaftlichkeitsberechnungen

4.3

-Kommunikation mit der AG / dem Nutzer vor Ort

-Umgang mit Kritik, Problemen und Beanstandungen,

4.4

Aussage zu Personal (Zuverlässigkeit, Personalkontinuität, Weiterbildung des Personals)

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5. Konzept zum Energiemanagement

Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

5.1 Darstellung des Energieverbrauchs im Gebäude und in den Anlagen, statistische Erhebung

5.2 Konzept zur Einsparung von Energiekosten

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Die Teilkonzeptwertung wird gewichtet:

Teilkonzept 1: 6 %

Teilkonzept 2: 10 %

Teilkonzept 3: 10 %

Teilkonzept 4: 10 %

Teilkonzept 5: 4 %

40 Punkte sind insgesamt maximal für die Konzepte zu erreichen.

Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Teilgewichtsprozentsatz multipliziert.

Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden addiert und abschließend mit dem Faktor 10 multipliziert und ergeben die erreichte Punktzahl des jeweiligen Konzeptes.

Der Bewertungsschlüssel für die Vergabe von Punkten für die Teilkonzepte ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5).

Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten (Anlagen zählen als Seite mit), fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.

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Das unter II.2.5 genannte Zuschlagskriterium PREIS wird mit 60 % gewichtet und wird bestimmt durch folgende zwei Faktoren:

a) Positionen des LV, außer Positionen 1.8.1.1.10 und 1.8.2.1.10 (Erweiterungsneubau), der Anteil am Zuschlagskriterium Preis beträgt 80 %.

b) Positionen des LV 1.8.1.1.10 und 1.8.2.1.10 (Erweiterungsneubau), die Summe beider Positionen beträgt 20 % am Zuschlagskriterium Preis.

Dazu erhält das Angebot mit dem besten Preis bei Faktor a) 80 und bei Faktor b) 20 Punkte. Die weiteren Angebote ermitteln sich: Punktzahl Angebot XY Faktor a (bzw. b) = Bestpreis Faktor a (bzw. b) x 80 Punkte (bzw. 20 Punkte) / Preis Angebot XY Faktor a (bzw. b).

Maximal 60 Preispunkte können insgesamt erreicht werden, davon 48 Punkte (80 Punkte x 60%) für Faktor a) und 12 Punkte (20 Punkte x 60%) für Faktor b).

Die erreichten Punktzahlen je Angebot bei beiden Faktoren werden addiert und ergeben die Wertungspunktzahl für das Zuschlagskriterium Preis je Angebot.

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Die Addition der erreichten Punktzahlen aus den beiden Zuschlagskriterien Konzept und Preis ergibt die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.

Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, das im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Preis“ entscheidet das Los.

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Der unter II.2.7 angegebene Termin ist der geplante Zuschlagstermin. Spätester Beginn der Start-Up-Phase ist der 01.01.2023.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 041-106680
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 102-21
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für Liegenschaften des UN-Campus sowie weitere Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 102-21)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 12 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Wartungsleistungen und Sachverständigenprüfungen, die nicht vom AN selbst vorgenommen werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:

- Angebotsschreiben (Anlage B-01)

- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format - Anlage B-02)

- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)

- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04 ), falls einschlägig

- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung

- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anlagen C-01.1a und C-01.1b)

- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage C-06, Seite 1)

- Zertifikat DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit des CAFM-Systems, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden

- Bestätigung der Ortsbesichtigung (Anlage B-08)

- unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage C-07) zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen

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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:

1) Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 2)

2) Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 4)

3) Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anlage B-03)

4) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder ein anderer Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder

5) Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

6) namentliche Benennung und Vorlage der Nachweise der Qualifikation für Objektleiter und Vertreter

7) Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung für Objektleiter und Vertreter im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich

8) namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker

9) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik für Haustechniker 1-6 und des Vertreters

10) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik) für Haustechniker 7-12 und des Vertreters

11) Projektlebenslauf für jeden Haustechniker und der Vertreter, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen

12) Schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle Haustechniker, soweit schon vorhanden

13) Schriftlicher Nachweis einer Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für mindestens 2 Haustechniker (Elektrotechnik) und deren Vertretung

14) Nachweis des Anlagenverantwortlichen der elektrischen Anlagen nach den allgemeinen Normen und Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) als Elektrofachkraft

15) Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten (Instandhalten) gemäß DIN 14677 an Feststellanlagen für mindestens einen Haustechniker und eine Vertretung

16) Nachweis der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gemäß § 64 WHG, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

17) Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung

18) Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an das verwendete CAFM-System zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer, mithilfe der Vorlage von Angaben aus dem Formular Angaben zum verwendeten CAFM-System (Anlage C-06, Seite 2)

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Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.

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Ortsbesichtigungen werden wie folgt angeboten:

Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung verpflichtend und kann von Montag bis Freitag im Zeitraum vom 14.03. bis 25.03.2022 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 15.03.2022, 12:00 Uhr vereinbart werden.

Die Terminanmeldung muss per E-Mail an [gelöscht] verbindlich erfolgen, dabei können maximal zwei Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens angemeldet werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. In Vorbereitung der Ortsbesichtigung wird ein einheitlicher Begehungsplan erstellt, so dass alle Bewerber die gleichen Informationen erhalten. Die Regeln der Vergabeverordnung - wie einzelne Teilnahme, keine Beantwortung von gestellten Fragen etc. werden eingehalten und dokumentiert.

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung allgemein gültigen Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.

Einen Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage B-08) erhält der Bewerber nach Durchführung. Mit dem Angebot ist dieser Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 22.04.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens

muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2022