WHG 3246 - Elektroarbeiten im Denkmalschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2091
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3246 - Elektroarbeiten im Denkmalschutz
Der Bauherr beabsichtigt die Elektroarbeiten im Denkmalschutz für die Baumaßnahmen in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.
12629 Berlin
Elektroarbeiten im Denkmalschutz
Der Bauherr beabsichtigt die Elektroarbeiten bei Häuser Nr. 1, Nr.4, Nr.6, Nr. 7 und Nr. 9, sowie von den HAR-Räumen bei den Häusern Nr. 8 und Nr.12 in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.
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Gebäudeeckdaten
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HAUS 1:
Geschossigkeit: KG, EG, OG, Spitzboden,
Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,35 m
Abmessungen: ca. 20,29 m x 12,02 m,
Nutzungseinheiten: 1, BGF: 731,66 m², BRI: 2260,82 m³, NUF: 420 m²
HAUS 4:
Geschossigkeit: EG, DG
Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m
Abmessungen: ca. 59,50 m x 22,052 m,
Nutzungseinheiten: 2, BGF: 1.960,00 m², BRI: 13.733,00 m³, NUF: 1.253,00 m²
HAUS 6:
Geschossigkeit: EG + Dach
Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauBln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m
Abmessungen: ca. 11,67 m x 18,68 m
Nutzungseinheiten: 2, BGF: 349,40 m², BRI: 1.236,00 m³, NUF: 291,04 m²
HAUS 7:
Geschossigkeit: EG, OG + Galeriegeschoss im Dach
Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 6,40 m
Abmessungen: ca. 31,49 m x 13,24 m
Nutzungseinheiten: 4, BGF: 961,46 m², BRI: 3.641,34 m³, NUF: 721,84 m²
HAUS 9:
Geschossigkeit: EG
Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe, OKFF oberstes Geschoss 5,51 m
Abmessungen: ca. 37,71 m x 11,14 m
Nutzungseinheiten: 1, BGF: 119,00 m², BRI: 385,56 m³, NUF: 84,00 m²
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HAUS 8 (nur Hausanschlussraum):
Geschossigkeit: (UG), EG, OG (das UG wird nicht vermietet)
Gebäudeklasse 2 / Gebäudehöhe (BauBln) OKFF oberstes Geschoss 4,99 m
Abmessungen: ca. 20,00 m x 12,04 m
Nutzungseinheiten: 1, BGF: 659,37 m², BRI: 1.488,81 m³, NUF: 408,99 m²
HAUS 12 (nur Hausanschlussraum):
Geschossigkeit: EG
Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauBln) OKFF oberstes Geschoss 2,56 m
Abmessungen: ca. 53,910 m x 13,27 m
Nutzungseinheiten: 1, BGF: 715,00 m², BRI: 4.276,30 m³, NUF: 628,50 m²
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Relevante Leistungsinhalte:
Elektroinstallations-, Datentechnik-, Kommunikationstechnik sowie Gebäudetechnik-Installationsarbeiten für fünf Häuser (Haus 1, Haus 4, Haus 6, Haus 7, Haus 9 weiterhin die Errichtung der elektrischen Gebäudeversorgungskomponenten (HAK, Zählerzentrale sowie Grundkomponenten Licht, Steckdosen und die Versorgung der Fernwärmestationen mit Elektro Energie in den Hausanschlussräumen in den Häusern 8 und 12)) unter Denkmalschutz, umfassend wie folgt:
- 7 Hausanschlüsse,
- 7 Zählerzentralen jeweils mit Verteilerfeld und in Summe 23 Zählerplätzen (8 Stück davon im Haus 8 und Haus 12 nur vorgerüstet),
- 19 Unterverteiler als Allgemein-, Etagen-, oder Nutzungseinheitenverteiler,
- 650 Einbaugeräten (FI, LSS, ÜSS, D0, etc.),
- 1.000m Kabeltragsysteme Stahl (Leitern, Rinnen etc.)
- 1.700m Verlegesysteme (Kanäle und Rohre Stahl und Kunststoff),
- 14.500m Kabel 3x1.5 bis 5x25,
- 700 Schukos,
- 215 Schalter
- 300 Leuchten
- 850m Potential-Ausgleichleitung, 110 Anschlüsse,
- 7 x Demontage alter Elektroinstallation,
- 23 Multimediaverteiler/Hausübergabepunkte,
- 800m Lichtwellenleiter,
- 3.900m Cat6,
- 250 Datendosen,
- 8 Klingeltableaus + 18 Sprechstellen,
- 230 Brandschottungen,
- 2 x BWA Zentrale + 70 Melder,
- 900m Schlitze + 380 Stk Bohrungen und Durchbrüche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
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2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“
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Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
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a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
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Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1.) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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zu 1.)
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.
1.) Erklärung über die Zahl der in den Jahren 2019, 2020, 2021 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1.) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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2.) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges (relevante Leistungsbestandteile)
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2.) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
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zu 1.) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 8 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021.
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zu 2.) Als Mindestanforderung gelten folgende Referenzen:
A) Mindestens eine (1) Referenz über vergleichbare Leistungen (Elektroarbeiten), welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Gesamtauftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.
UND
B) Mindestens eine (1) Referenz über vergleichbare Leistungen ( Elektroarbeiten), an einem denkmalgeschützten Gebäude oder Gebäudeensemble, welche im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Gesamtauftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto, welche in Eigenleistung von der, für dieses Projekt diese Leistung ausführenden Firma durchgeführt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
d) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
e) Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 16.09.2022 / 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.