Abschluss einer nicht-exklusiven Vereinbarung über Pflegekurse, häusl. Schulungen und Überleistungspflege nach § 45 SGB XI für die Zeit 01.10.2022 - 30.09.2024 (zzgl. Verlängerungsoption 2x12 Monate) Referenznummer der Bekanntmachung: 1003366 - Pflegekurse § 45 SGB XI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dak.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer nicht-exklusiven Vereinbarung über Pflegekurse, häusl. Schulungen und Überleistungspflege nach § 45 SGB XI für die Zeit 01.10.2022 - 30.09.2024 (zzgl. Verlängerungsoption 2x12 Monate)
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarung über die Erbringung von Pflegeleistungen gemäß § 45 SGB XI in zwölf (12) Gebietslosen verteilt auf das Bundesgebiet für den Zeitraum 01.10.2022 bis zum 30.09.2024 (zzgl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Zu den Leistungen nach § 45 SGB XI zählen die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege. Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Los 1 - Schleswig-Holstein und Hamburg
Schleswig-Holstein und Hamburg Schleswig-Holstein und Hamburg
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 2 - Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 3 - Niedersachsen und Bremen
Niedersachsen und Bremen
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 4 - Berlin und Brandenburg
Berlin und Brandenburg
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7).
Die Unterlagen sind PER E-MAIL einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 5 - Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 6 - Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 7 - Hessen
Hessen
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 8 - Thüringen
Thüringen
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 9 - Sachsen
Sachsen
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 10 - Rheinland-Pfalz und Saarland
Rheinland-Pfalz und Saarland
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 11 - Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7),
Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Los 12 - Bayern
Bayern
Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle geeigneten Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Der Vertrag endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages über die Durchführung von Pflegekursen, individuellen häuslichen Schulungen und Überleitungspflege gemäß § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.10.2022 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen(erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktstelle bei der DAK-Gesundheit:
1. das vorliegende Antragsschreiben,
2. die Eigenerklärung über die Ausschlusskriterien gemäß §§ 123,
124 GWB (Anlage A1),
3. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für den
Auftragnehmer (Anlage A2),
4. ggfls. die Eigenerklärung über die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue für Nachunternehmer
(Anlage A3),
5. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der
Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4),
6. die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der
Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5) und
7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen -
Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage
A6),
8. der Rahmenvertrag,
9. das Preisblatt (Anlage B2),
10. ggfls. die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B3),
11. ggfls. Nachunternehmerverzeichnis (Anlage B4),
12.Verpflichtungserklärung zu maßgeblichen gesetzlichen
Bestimmungen (Anlage B5),
13. ggf. Nachunternehmerverpflichtung (Anlage B7).
Die Unterlagen sind PER E-MAIL einzureichen bei:
[gelöscht]
DAK-Gesundheit
Geschäftsbereich Leistung
Fachbereich Pflegeversicherung
und Häusliche Krankenpflege (0035 30)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Verträge im Rahmen dieses Modells werden erstmalig mit Wirkung zum 01.10.2022 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis 15.09.2022 bei der o.g. Stelle einzureichen.
Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich.
Um während der Laufzeit des Vertrages zum ersten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 15. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Der Bieter hat den gewünschten Vertragsbeginn (sowie das gewünschte Los) im Antragsschreiben einzutragen.
BEISPIEL: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.12.2023 (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 15.11.2023 (Vormonat) vorliegen.
Aus Platzgründen kann die Eintragung des vollständigen Leistungsinhalts an dieser Stelle leider nicht erfolgen. Daher sind weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden.
Die DAK-G ist berechtigt, den Vertrag zweimalig jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 1 (ein) Jahr, wenn die DAK-G den Vertrag nicht drei Monate zum Ende der
Vertragslaufzeit kündigt. Folglich endet der Vertrag spätestens - nach der zweiten Verlängerung - zum 30.09.2026.
Weitere Einzelheiten zu dieser Ausschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können überwww.dtvp.de abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B3 der (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis. Die übrigen Nachweise / Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B4 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen
a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen;
b) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue gegenüber seinen Mitarbeitern beachtet und eingehalten werden (Anlage A2). Dazu ist die Anlage A2 auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen
c) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue gegenüber seinen Nachunternehmern beachtet und eingehalten werden (Anlage A3). Dazu ist die Anlage A3 auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen
d) die Eigenerklärung des Unternehmers zum Vorliegen der Qualifikationen des eingesetzten Personals (Anlage A4). Dazu ist die Anlage A4 auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
e) die Eigenerklärung des Unternehmers zum Ausgleich der Sozialversicherungsbeiträge (Anlage A5). Dazu ist die Anlage A5 auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
f) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen - Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen (Anlage A6), Dazu ist die Anlage A6 auszufüllen, ggf. mit Namen und Firmenstempel zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem unter Punkt IV.2.7. eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das erstmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RVSN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de