2022-RV-SChadstoff- und Abfallmanagement

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/131756
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2022-RV-SChadstoff- und Abfallmanagement

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die gesamten Abfall- und Entsorgungsprozesse im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen (im nachfolgen-den AG) sollen durch einen operativen Abfall- Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im folgenden SAM) in Vertretung des AG vollumfänglich überwacht und dokumentiert werden. Die aktuellen und bundes- und länderspezifischen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen sowie „Merkblätter zur Entsorgung“ und „Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau“ (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sind dabei zu beachten.

Der Schadstoff- und Abfallmanager berät im Rahmen der Projektvorbereitung den AG, bspw. bei der Aufgabenstellung von Gutachten etc. und gibt Hinweise zu möglichen Kostenoptimierungen von Entsorgungswegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.500 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Die gesamten Abfall- und Entsorgungsprozesse im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH bzw. deren Tochterunternehmen (im nachfolgenden AG) sollen durch einen operativen Abfall- Schadstoff- und Entsorgungsmanager (im folgenden SAM) in Vertretung des AG vollumfänglich überwacht und dokumentiert werden. Die aktuellen und bundes- und länderspezifischen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Bestimmungen sowie „Merkblätter zur Entsorgung“ und „Leitfaden zur Probenentnahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau“ (Hrsg. Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) sind dabei zu beachten. Der Schadstoff- und Abfallmanager SAM berät im Rahmen der Projektvorbereitung den AG, bspw. bei der Aufgabenstellung von Gutachten etc. und gibt Hinweise zu möglichen Kostenoptimierungen von Entsorgungswegen.

Unter Berücksichtigung der vertraglichen Bauleistungen zur Kostentragung von Entsorgungskosten des gefährlichen Abfalls (auf Nachweis; siehe projektspezifischer Teil) sind entsprechende Entsorgungsangebote unter Berücksichtigung der SUL-Vergaberegularien als öffentlicher Auftraggeber zu prüfen, freizugeben und entsprechend abzurechnen (Rechnungsprüfung).

Leistungsgegenstand : Durch den Schadstoff- und Abfallmanager zu überwachende Tätigkeiten mit Bauabfällen sind:

Er regelt den Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie nicht gefährlichen Abfällen inkl. der gewerblichen Abfälle (Materialverschnitte, Restabfälle etc.) und nimmt alle Pflichten wahr, die dem AG als Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen erwachsen.

Folgende Teilleistungen sind zu erbringen:

Titel 1 Ingenieurleistungen zur Erkundung, Bewertung, und Sanierung von Gebäudeschadstoffen

Titel 2 Ingenieurleistungen zur Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen im Boden (Freiflächen), Prüfung Wiedereinbau von Boden

Titel 3 Ingenieurleistungen Abfall- und Entsorgungsmanagement

Titel 4 Probenahme, Analytik u. Prüfberichte Gebäudeschadstoffe

Titel 5 Probenahme, Analytik u. Prüfberichte Boden und Abfall

Zur Wahrnehmung und Ausübung der Leistungsinhalte wird dem Schadstoff- und Abfallmanager eine projektbezogene Vollmacht erteilt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenumsetzungskonzept mit Terminplan / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Problemlösungskompetenz im Gespräch / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei bis maximal fünf festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:

1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen

2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen

3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leis-tungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.

Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:

Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoff-ntersuchung von Gebäuden im kommunalen Wohnungsbau aus den letzten drei Jahren (2020- 2022). Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel. -Nr. für Rückfragen

- 15 Punkte für mehr Nachweise

- 10 Punkte für 3 Nachweise

- 5 Punkte für 2 Nachweise

- 3 Punkte für 1 Nachweis

- 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird

Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis fünf Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Stufe des Verfahrens.

Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB

• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung

• BVB Frauenförderung

• Angaben zur Firma

• Datenschutzerklärung

• Erklärung Nachunternehmer

• Erklärung Bietergemeinschaften

• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.

2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.

5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarif-vertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.

6. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der

Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.

7. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen. Das ist eine Mindestanforderung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden, mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden sowie mindestens 50.000 € für Bearbeitungsschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis des Ingenieurbüros über mindestens sechs qualifizierte Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer). Form des Nachweises: Eigenerklärung. Anzugeben sind in tabellarischer Form die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) die Berufserfahrung. Die Qualifikation ist nachzuweisen. Erwartet werden Mitarbeiter mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung.

2. Nachweis über mindestens zwei Mitarbeiter, die über eine persönliche qeS-Berechtigung für ZEDAL verfügen. Form des Nachweises: Eigenerklärung.

3. Mindestens eine Referenz des Ingenieurbüros zu vergleichbaren realisierten Projekten zur Schadstoffuntersuchung von Gebäuden im kommunalen Wohnungsbau aus den letzten drei Jahren (2020 – 2022). Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.

4. Da angenommen wird, dass unterschiedlichste Schadstoffe auftreten können, u.a. faserzementhaltiges Materialien, welche entfernt werden sollen, muss der Bieter die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, mindestens der TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, LAGA PN 98 und DGUV Regel 101-004 – kontaminierte Bereiche sowie der GefStoffV kennen und kontrollieren. Diese Fachkunde/Kenntnis ist, mit z.B. Schulungen oder Zertifikaten, nachzuweisen. Der Nachweis der genannten Fach-/oder Sachkunde ist eine Mindestanforderung.

5. Nachweis Zertifizierung DIN 27001 für eine skalierbare Serverlösung (Inhouse- oder Cloudlösung) zur Aufbewahrung der unternehmensbezogenen Daten (Kataster, Prüfberichte, Bildmaterial etc.) mit geschütztem Zugang (VPN) für externe Zugriffe.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Da angenommen wird, dass unterschiedlichste Schadstoffe auftreten können, u.a. faserzementhaltiges Materialien, welche entfernt werden sollen, muss der Bieter die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, mindestens der TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, LAGA PN 98 und DGUV Regel 101-004 – kontaminierte Bereiche sowie der GefStoffV kennen und kontrollieren. Diese Fachkunde/Kenntnis ist, mit z.B. Schulungen oder Zertifikaten, nachzuweisen. Der Nachweis der genannten Fach-/oder Sachkunde ist eine Mindestanforderung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.

Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.

2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.

Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:

1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen

2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,

3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,

4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,

5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,

6. Versicherungsnachweise.

Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.

Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.

Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.

Die Angebote sind elektronisch einzureichen.

Die elektronischen Angebotsabgabe hat vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB zu erfolgen.

ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2022