Rahmenvertrag über Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung ab 01.08.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: BAuA-0212000-554348-Kr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baua.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung ab 01.08.2022
Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung, d. h. Konzeption und Gestaltung von Kommunikationsmitteln zur werblichen Außenkommunikation
Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung, d. h. Konzeption und Gestaltung von folgenden Kommunikationsmitteln zur werblichen Außenkommunikation
- Broschüren
- Faltprospekte
- Karten (Einladungskarten / Werbekarten / Einleger)
- Plakate
- Banner
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Grafik-Dienstleistungen für die DASA Arbeitswelt Ausstellung ab 01.08.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04177
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 ff GWB ist schriftlich zu richten an die
Vergabekammer beim
Bundeskartellamt des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: +49 - 228 - 9499 - 0
Fax: +49 - 228 - 9499 - 163
E-Mail: [gelöscht] (nur für informelle Kontakte)
Internet: www.bundeskartellamt.de