Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027
Gegenstand des Auftrags ist die wissenschaftliche Begleitung des Operationellen Programms zur Umsetzung der EFRE-Förderung in Berlin für die Förderperiode 2021-2027, einschließlich des Aufbaus und der Umsetzung des Monitoring- und Evaluationssystems, der Vorbereitung von Programmänderungen sowie weiterer Unterstützungsleistungen für die EFRE-Verwaltungsbehörde, und der Vorbereitungen für die Förderperiode ab 2028.
Gegenstand des Auftrags ist die wissenschaftliche Begleitung des Operationellen Programms zur Umsetzung der EFRE-Förderung in Berlin für die Förderperiode 2021 ? 2027, einschließlich des Aufbaus und der Umsetzung des Monitoring- und Evaluationssystems, der Vorbereitung von Programmänderungen sowie weiterer Unterstützungsleistungen für die EFRE-Verwaltungsbehörde, und der Vorbereitungen für die Förderperiode ab 2028.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2022 bis 31.12.2026, mit einer einmaligen Verlängerungsoption in 2026 bis zum 31.12.2030.
EFRE-Programm Berlins 2021-2027. Der Auftrag wird zu 40% aus Mitteln der Technischen Hilfe des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin 2021-2027 kofinanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren. Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland