Berlin TXL - UTR - Gebäudeuntersuchung und Schadstoffkataster
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - UTR - Gebäudeuntersuchung und Schadstoffkataster
Berlin
Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel
zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, Berlin TXL - The Urban Tech Republic, und
einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.
Spätestens ein halbes Jahr nach Eröffnung des neuen internationalen Flughafens BER wird der Flughafen
Berlin-Tegel endgültig geschlossen. Auf dem Areal entstehen dann in den folgenden Jahren der Forschungs-
und Industriepark für urbane Technologien, Berlin TXL- The Urban Tech Republic, und ein Wohnquartier mit
über 5.000 Wohnungen, Berlin TXL - Schumacher Quartier, sowie angeschlossene Erholungs- und Naturräume.
In diesem Zusammenhang sind folgende Leistungen erforderlich:
- Ingenieurleistungen für Gefahrstoffuntersuchungen
- Aufschlüsse und Probenahmen für Gefahrstoffuntersuchungen
- Laborleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Mehrmengen/ zusätzliche Leistungen (Probenahme, Kernbohrungen, Laboranalyse, Asbestprobe)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge: Keine
Aktueller Nachtrag: Mehrmengen/ zusätzliche Leistungen (Probenahme, Kernbohrungen, Laboranalyse, Asbestprobe)
Das Nachtragsangebot umfasst Mehrmengen und zusätzliche Leistungen gegenüber dem Hauptvertrag, wie unter anderem Probenahmen, Kernbohrungen, Laboranalysen und Asbestproben. Diese Mehrmengen und zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, da sich im Zuge der Projektbearbeitung gezeigt hat, dass der ermittelte Untersuchungsumfang der indikativen Untersuchungen nicht ausreicht. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu zusätzlichen Schnittstellen führen, da die Ergebnisse der angebotenen Leistungen unmittelbar in die Erfüllung des Hauptauftrages einfließen müssen. Ein Verzögerung der Hauptleistungen wäre hier die Folge. Die entstehenden Gewährleistungsschnittstellen stünden der Klarheit der Mängelhaftung entgegen. Zusätzliche Koordinations-, Anpassungs- bzw. Abwicklungsbedarfe seitens des Auftraggebers und Überwachungserfordernisse und sich daraus ergebende Mehrkosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen.