UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M), Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Zweitausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40822
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M), Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Zweitausschreibung)
Frankfurt/M und Offenbach
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Frankfurt/M und Offenbach)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Ffm und OF)
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/M und Offenbach
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Frankfurt/M und Offenbach)
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT17: Ffm-Taunusanlage, Trink- und Löschwassertrennung sowie Ertüchtigung elektrotechnischer Anlagen
Die Nachtragsleistungen sind im bisherigen Hauptauftrag nicht enthalten aber für die weitere Bearbeitung und einen
positiven Abschluss des Projekts zwingend erforderlich.
Der AN ist für die Erstellung der weiteren Leistungsphasen beauftragt.
Er kennt die Örtlichkeiten und die Bestandsplanungen, dem AN liegen alle hierzu notwendigen Informationen vor.
Ein Wechsel des AN würde somit zu einem massiven Verlust von vorhandenem Wissen und erheblichen Mehraufwand
und weiteren Verzögerungen im Leistungsablauf führen
Die angebotenen Nachtragsleistung beziehen sich auf folgende Bereiche:
LP 1-4: Planung des Trink- und Löschwassernetzes
LP 1-8: Planung der Sicherheits- und Rettungszeichenbeleuchtung,
Allgemeinbeleuchtung Bahnsteig und B-Ebene, Trennung NSHV AV und SV, Austausch alter UVs
LP 1-3: Planung der Aufschaltung BMA sowie Ergänzungsplanung Lüftung Fahrtreppen und Aufzüge