259555, Korrosionsschutz und Massivbau UF Stephanstraße und Voßkuhlen, Projekt Brücken Wandsbek-Gartenstadt
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
259555, Korrosionsschutz und Massivbau UF Stephanstraße und Voßkuhlen, Projekt Brücken Wandsbek-Gartenstadt
Die Hauptmengen betragen:
• Korrosionsschutz für Bwk D (014) und D (015): ca. 1.050 m²
• Abbruch und Neubau Stahlbeton ca. 60 m³
• Stahlbauteile verstärken: ca. 2 t
Die Bauwerke D(014) - Unterführung Stephanstraße und D (015) – Unterführung Voßkuhlen befinden sich im Hamburger Stadtteil Wandsbek des Bezirks Wandsbek.
Das 1914 erbaute Bauwerk D (014) überführt zwei Gleise und überspannt als einfeldriger genieteter Stahlüberbau die Stephansstraße, das Bauwerk D (015) überführt ebenfalls zwei Gleise und überspannt als einfeldriger genieteter Stahlüberbau die Straße Voßkuhlen. Beide Bauwerke liegen zwischen der Pillauer Straße und Wandsbeker Schützenhof und haben jeweils eine Länge von ca. 16,40m.
Im Wesentlichen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
• Entschichten und Beschichten beider Überbauten an den Außenseiten der Hauptträger, sowie an der Überbauunterseite
• Partielles Entschichten und Beschichten der Hauptträger Innenseiten an beiden Bauwerken.
• Abbruch und Erneuerung des Oberflächenschutzsystems an den Widerlagern der D (014)
• Lokale Betoninstandsetzung an den Widerlagern der D (014)
• Abbruch und Erneuerung der Auflagerbänke und der Kammerwände an der D (015)
• Abbruch und Erneuerung der Vorsatzschale an der D (015) bis GOK
• Instandsetzung der Flügelwandkappen an der D (015)
Bei dem Auftrag handelt es sich um umfangreiche und anspruchsvolle Korrosionsschutz-, Beton- und Betoninstandsetzungsmaßnahmen mit hohen Anforderungen an die Durchführungsqualität.
Die Maßnahme soll weitestgehend unter laufendem U-Bahn-Betrieb umgesetzt werden. Dafür wurde ein umfangreiches Betriebskonzept ausgearbeitet. Um den U-Bahn-Betrieb nicht zu unterbrechen, werden für die Abbruch- und Betonarbeiten an den Auflagerbänken der Unterführung D (015) Gleishilfsbrücken eingebaut. Die Arbeiten müssen dementsprechend unter beengten Verhältnissen ausgeführt werden.
Zeitlich werden die Rahmentermine durch das Parallelprojekt an der Lesserstraße / Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt vorgegeben. Die Ein- und Ausbauzeiten der Gleishilfsbrücke sind an folgenden Daten festgelegt und können nicht mehr verändert werden. Die Ausführungsleistungen sind gemäß des Rahmenterminplanes umzusetzen.
Fr. 10.02.2023 abends – Mo. 13.02.2023, 4:00 Uhr
- Einbau Gleishilfsbrücken D (015)
Fr. 23.06.2023 abends – Mo. 26.06.2023, 4:00 Uhr
- Ausbau Gleishilfsbrücken D (015)
Der Ein- und Ausbau der Gleishilfsbrücken und das Herstellen der dafür notwendigen Abfangung sowie die parallele Baustelle an der Lesserstraße / Haltestelle Wandsbek-Gartenstadt werden durch externe Dritte und HOCHBAHN Fachdienste ausgeführt und in gesonderten Baulosen ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate (Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,(Ausschlusskriterium);
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium);
Methoden mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Schriftlicher Nachweis ( Auszug )
2. Schriftlicher Nachweis ( Auszug )
3. Schriftlicher Nachweis
4. Schriftliche Eigenerklärung
5. Schriftliche Eigenerklärung
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR
pro Schadensfall (Ausschlusskriterium).
2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und
Polier) eingesetzt wird (Ausschlusskriterium).
1. 3 Referenzen über Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbrücken aus den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einer Einzelauftragssumme von ≥ 0,5 Mio. € (Bewerber / BieGe oder gebundener NU) (Ausschlusskriterium);
2. Drei Referenzen aus den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Realisierung von Unterbauten für die Eisenbahninfrastruktur (z.B. Eisenbahn / U-Bahn als Nutzer der Bauwerke, diese werden also durch die Bahn überfahren), Herstellung unter Betrieb (davon eine Referenz im innerstädtischen Bereich) mit Gesamtauftragsvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto (Bewerber / BieGe oder gebundener NU) (Ausschlusskriterium).
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben. Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber: siehe Pkt.IV.2.2.
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig unter https://www.myorder.rib.de (dort suchen nach: 259555) einzustellen. Ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
s. Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen
Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge an die qualifizierten Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]