Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57577
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management
Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management
Der Bauabschnitt befindet sich im Bundesland Sachsen im Bereich der Kommune Kreisfreien Stadt Leipzig. Die zu verändernden Anlagen liegen dabei eisenbahnseitig im Bereich Eisenbahnknoten Leipzig. Neben den durch Planung und Bau direkt berührten Strecke 6375 Engelsdorf (b. Leipzig) – Leipzig-Connewitz, 6361 Leipzig Hbf – Leipzig Connewitz und 6371 Leipzig Abzw Anger – Leipzig-Heiterblick werden am Beginn des Abschnittes die Strecken 6363 Leipzig Hbf – Dresden-Neustadt und 6366 Leipzig Hbf – Geithain tangiert (überführt). Bei den Strecken 6375 und 6371 handelt es sich im Umbauabschnitt um 2gleisig elektrifizierte Hauptbahnen. Die vorhandene Streckengeschwindigkeit beträgt 60 km / h und wird zukünftig 80 km/ h. Es werden mehrere Eisenbahnüberführungsbauwerke neu errichtet, Kreuzungsbauwerke zurück gebaut, Anpassungen am innerstädtischen öffentlichen Straßennetz vorgenommen, Regenrückhaltebecken und Speicherkanäle, ein vorhandener Haltepunkt grundlegend umgebaut, Erneuerung der Oberleitung, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik erneuert und angepasst, Anlagen 50 HZ, Bahnstromenergieanlagen, ein Rück- und Neubau der Oberbauanlagen mit geänderter Trassierung. Die Arbeiten erfolgen in mehreren Bauphasen. Als begleitende Maßnahmen werden kreuzende Medien Dritter zurückgebaut, verlegt, ertüchtigt und neu ausgeführt. Maßnahmen des Landschaftsbau runden die Maßnahme ab. Die Leistungen des Nachtragsmanagement werden unter Leitung des Büroleiter Baubüro Leipzig II ausgeführt.
Die vordringlichste Aufgabe des Nachtragsmanagement besteht darin, Nachtragsforderungen der Auftragnehmer BAU, SYSTEMAUSRÜSTUNG und MTA (Aufzug) zu verhindern. Das Nachtragsmanagement ist entsprechend dem QM-System des AG durchzuführen. Der Nachtragsmanager hat hierfür alle Formulare des Prozesses vorzubereiten und ggf. mit dem AG abzustimmen. Weitere Aufgaben: Vorbereiten der Nachtragsabwehr, Mehrkosteneingrenzung und Nachtragsprüfung:
• Fristgerechtes Erarbeiten von Stellungnahmen und Bewertungen zu Mehrkostenforderungen von Projektbeteiligten und Einbinden vom Bauherrn beauftragter Sachverständiger usw. als Vorbereitung zur Nachtragsabwehr und/oder zur technischen Prüfung der Nachtragsangebote • Ausarbeiten und Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen, im Falle, dass sich durch Vertragsänderungen und/oder Forderungen der Projektbeteiligten Abweichungen von der vertraglichen Vergütung und/oder vereinbarten Terminen ergeben. • Dokumentation und Datenerfassung einschl. Fotografien und Videoaufzeichnungen bei Vertragsänderungen und Mehrkostenforderungen in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, • Sicherstellen der Kommunikation und Wechselbeziehungen zwischen allen Beteiligten bei Vertragsänderung und/oder Mehrkostenforderungen, • Einarbeiten und Dokumentation der Konsequenzen auf den Kostenrahmen und die Termine, • Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen, wenn sich durch Vertragsänderungen und/oder Forderungen der Projektbeteiligten Abweichungen von der vertraglichen Vergütung ergeben, • Mitwirken bei Verhandlungen, inkl. Protokollieren von Ergebnissen b) Nachtragsprüfung • Prüfung der Forderung dem Grunde nach sowie Plausibilitätseinschätzung der Höhe nach: • auf Anspruchsankündigung, • auf Leistungserfüllung gemäß Bauvertrag, Liefer- oder Dienstleistungsvertrag, • auf Leistungserfüllung zur Mängelbeseitigung, zur Einhaltung vertraglicher Ausführungsfristen und zum Ersatz von Schäden, • auf Versicherungsabwicklungsmöglichkeit, • Aufzeigen von Unstimmigkeiten und Unvollständigkeiten, • Inneren und Äußeren Nachtragsmengen, • Erfordernis der Hinzuziehung vom AG beauftragter Juristen, • Teilnahme, Vor- und Nachbereitung, Mitwirkungen und Unterstützung des AG bei Technischen-Aufklärungsgesprächen • Ggf. bereits getroffene Vergütungsabsprachen • Begründung zur Nachtragsabwehr. • Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei geänderter Ausführung bzw. zusätzlichen Leistungen • Mitwirkung bei Hinzuziehung von Sachverständigen • Zentrale Information und Einbindung des AG und/oder der beauftragten Sachverständigen, • Prüfen der Forderungen der Unternehmer auf Anspruchsberechtigung, Leistungserfüllung gemäß Bauvertrag bzw. Versicherungsschaden
• Mitwirken bei Preisverhandlungen • Erstellen von Verhandlungsniederschriften in Form von Ergebnisprotokollen • Mitwirken bei Rechtsstreitigkeiten • Dokumentation (Aktenlage / Vorbereitung von Verhandlungen), insbesondere Zusammenstellung der vollständigen Genehmigungsdokumentation • Mitwirkung an der Bearbeitung (sachliche Richtigkeit) über die Laufzeit des Bauüberwachungsvertrages hinaus, spätestens jedoch bis zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt Die Nachtragsprüfung beinhaltet die ausführliche schriftliche Dokumentation aller Schritte des gesamten Prüfvorgangs jeweils separat für jeden vom ANBAU angezeigten Nachtrag durch die Bauüberwachung einschließlich digitaler Übergabe des Prüfergebnisses in einer Form, die dem AG die direkte Weiterverwendung in der Korrespondenz mit allen Beteiligten (Einkauf DB, Rechtsdienst DB, ANBAU etc.) ermöglicht. c) Behinderungs- und Beschleunigungsnachträge Die Behinderungs- und Beschleunigungsnachträge des ANBAU sind zu prüfen. Prüfen, ob der Nachweis der Störungsursache im Soll-Ablauf und die baubetrieblichen Auswirkungen vom ANBAU vorliegen. Der Soll-Ablauf aus dem Vertragsterminplan ist ggf. durch den AN Bau zu detaillieren und von der Bauüberwachung zu prüfen. Der vom ANBAU vorzulegende Nachweis der Störung durch Darstellung der kausalen Abhängigkeiten zwischen Soll-Ablauf, modifizierten Soll-Ablauf aufgrund der Störung und IstAblauf und deren kapazitiven Auswirkungen sind zu prüfen und schriftlich in einer Stellungnahme darzustellen. Durch ein ausreichend genaues Erfassen (Monitoring) der tatsächlich erreichten Leistungsansätze des ANBAU während der Bauausführung und des dabei getätigten Geräte- und Personaleinsatzes (z. B. im Bautagebuch der BÜ) ist zu ermöglichen, dass diese Unterlagen im Streitfall ggf. auch zur Bewertung von gestörten Bauabläufen mit herangezogen werden können.
Verlangerung des Ausführungszeitraums: 01.01.2023 bis 30.06.2024
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung von 7 Eisenbahnüberführungen (EÜ) Leipzig-Engelsdorf und Hp Anger-Crottendorf, BÜW/NT-Management
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.