Erd- und Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: OV 571-2022 tb
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erd- und Tiefbau
Erd- und Tiefbauarbeiten als Baureifmachung eines Teil-Parkplatzgrundstückes mit einer Größe von ca. 5.765 m² (Gesamtgrundstücksgröße Parkplatz ca. 9.178 m²). Abfuhr von Pflasterflächen in Teilflächen und Einbau eines frostfreien Sandes mit Tragschicht aus Natursteinschotter. Dazu Einbringen der Versorgungsmedien (Trinkwasser, Strom, Telekommunikation) und der Herstellen der Entwässerungsanlage nebst Anschluss an das öffentliche Siel.
Kiwittsmoor, 22419 Hamburg
Erd- und Tiefbauarbeiten als Baureifmachung eines Teil-Parkplatzgrundstückes mit einer Größe von ca. 5.765 m² (Gesamtgrundstücksgröße Parkplatz ca. 9.178 m²). Abfuhr von Pflasterflächen in Teilflächen und Einbau eines frostfreien Sandes mit Tragschicht aus Natursteinschotter. Dazu Einbringen der Versorgungsmedien (Trinkwasser, Strom, Telekommunikation) und der Herstellen der Entwässerungsanlage nebst Anschluss an das öffentliche Siel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer 1.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
- Vordruck Erklärung zur Eignung
- Preisermittlungsblatt 1
- Anlage 6-031_Eigenerklärung RUS
- Betriebshaftpflichtversicherung
Aufgrund des dynamischen Geschehens und gegebener Abhängigkeiten kann es ggf. von Bauherrenseite zu einer Verschiebung von bis zu einem Kalendermonat kommen. Die finale Terminabstimmung erfolgt im Zuge der Auftragsvergabe.
Die im Verfahren genannte Auftragsdauer, Beginn und Ende ist bei Angebotserstellung jedoch als verbindlich zu betrachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Äußerste Dringlichkeit wegen drohender Obdachlosigkeit der aus der Ukraine flüchtenden Menschen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer 1.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F&W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 12.08.2022 / 12:00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. F&W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer 1.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass F&W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. F&W kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) F&W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F&W ihrerseits werden Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7) Der Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln, insbesondere über Lieferzeiten, Optionen für Kontingente und Lieferumfang. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren liegen wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistungen vor, § 3a Abs. (3) VOB/A EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.