Flur- und Saalaufsichten bei juristischen Staatsprüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E 13 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flur- und Saalaufsichten bei juristischen Staatsprüfungen
Bei der Durchführung der juristischen Prüfungen werden Sicherheitsmitarbeitende für verschiedene Aufsichtstätigkeiten benötigt. Diese werden als Flur- und Saalaufsichten während der schriftlichen Prüfungen bzw. als Unterstützung bei der Durchführung der mündlichen Prüfungen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen eingesetzt.
Die aufsichtführenden Mitarbeitenden sollen das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) mit Aufsichtstätigkeiten unterstützen. Sie werden als Flur- und/oder Saalaufsichten während der schriftlichen Prüfungen mit unterschiedlicher Aufgabenstellung sowie als Unterstützung bei der Durchführung der mündlichen Prüfungen eingesetzt. Für die Dauer eines Prüfungsabschnittes sollen dieselben Mitarbeitenden in den Prüfungssälen Aufsicht führen, um ein homogenes Verfahren zu gewährleisten. Auch an den externen Prüfungsstandorten muss der Einsatz des gleichen Personals gewährleistet sein.
Die Aufgaben der Mitarbeitenden sind:
a) Fluraufsichten
• Beobachtung der Prüfungsteilnehmer/-innen während der Prüfungen auf den Fluren (Verhinderung der Kommunikation und/oder Austausch von Papieren der Prüflinge untereinander sowie mit Fremden/Dritten),
• Verhinderung, dass mehr als eine Person gleichzeitig die sanitären Anlagen aufsucht (damit begründet sich das Erfordernis von männlichem und weiblichem Sicherheitspersonal),
• Verhinderung, dass ein Prüfling den (ausgeschilderten) Prüfungsbereich verlässt,
• Unterbindung von Ruhestörungen, insbesondere lautes Sprechen auf den Fluren. Lärmquellen anderer Art sind dem Vorzimmer des Präsidenten des GJPA zu melden.
b) Saalaufsichten
• Beobachtung der Prüfungsteilnehmer/-innen während der Prüfungen in den Sälen (Verhinderung der Kommunikation und/oder Austausch von Papieren der Prüflinge untereinander sowie mit Fremden/Dritten),
• Bei allen außergewöhnlichen Vorfällen oder Fragen ist umgehend das Vorzimmer des Präsidenten des GJPA zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. In Betracht kommen zum Beispiel: Täuschungsversuche, Lärmstörungen, Fragen zur Klausur, Erste-Hilfe-Fälle.
• Aufgabentexte nach Anweisung austeilen und bei Bedarf wieder einsammeln,
• Protokollierungstätigkeiten nach vorgegebenen Anweisungen,
• zurückgebliebenes Schreibpapier ordnen und überprüfen, ob sich darunter beschriebene Seiten befinden, die zu entsorgen sind
• Fenster nach Beendigung schließen
• Einhalten der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln.
An einigen Einsatzorten können beispielsweise noch folgende Tätigkeiten für die Flur- und Saalaufsichten in Betracht kommen:
• Saalschlüssel holen und Saal aufschließen sowie Saal nach Beendigung wieder abschließen und Schlüssel abgeben,
• Mikrofonanlage und Licht ein- und wieder ausschalten,
• Fenster zum Lüften öffnen und nach Beendigung wieder schließen,
• Schreibpapier und Mantelbögen (Deckblätter der Klausuren) zurechtlegen,
• Ausweiskontrolle der Prüflinge anhand einer Sitzliste (Anzahl pro Tag nach eigenem Ermessen). Bis zum letzten Klausurtag sollte jeder Prüfling einmal kontrolliert worden sein.
• Aufsicht über die Prüfungsteilnehmer/-innen beim Verlassen des Prüfungsortes (auf Sauberkeit und Ordnung achten; Verhindern, dass der Zugang zum Gebäude blockiert wird),
• Am Einsatzort in Schöneberg ist bei den schriftlichen Prüfungen eine Eingangskontrolle durchzuführen. Hierbei sind die Personalausweise der Prüfungsteilnehmer/-innen sowie die Ladungen zur Prüfung mit einer Teilnahmeliste abzugleichen. Taschenkontrollen o. ä. erfolgen nicht.
• Am Einsatzort in Schöneberg ist das Freihalten der äußeren Eingangstreppe (Fluchtweg) sowie das ordnende Einwirken auf die Prüfungsteilnehmer/-innen sowie deren Abholer/-innen erforderlich
Im Falle der mündlichen Prüfungen kommen neben Aufsichts- und Protokollierungstätigkeiten ebenfalls die Überprüfung von Personalien sowie das fristgemäße Geleiten von Prüflingen in die jeweiligen Prüfungsräume in Betracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- gültige und aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß erfüllt hat
- gültige und aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß erfüllt hat
1. Erfahrung
Die Bieter müssen über spezifische Erfahrungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistung verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der ab dem Jahr 2019 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
2.Personalkapazitäten:
Die Bieter müssen über den gesamten Vertragszeitraum über ausreichend Personal zur Erbringung der gegenständlichen Leistung verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
Erklärung darüber, wie viele Mitarbeitende in den letzten drei Jahren je Kalenderjahr für die ausgeschriebene Tätigkeit bzw. vergleichbare Tätigkeiten zur Verfügung standen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters (mit dem Angebot einzureichen)(Wirt-3293)
2. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot einzureichen)
— Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c
Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU)
3. Frauenförderung
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
4. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Zusatzinformation für Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften die beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben mit dem Angebot die nachstehenden Angaben zu machen und die nachstehenden Unterlagen einzureichen.
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
6. Ergänzende Verfahrenshinweise:
Mit dem Angebot sind nachstehende weitere Unterlagen einzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen, siehe Abschnitt III.1.2
- Referenzlisten, siehe Abschnitt III.1.3
- Preisblatt (vollständig bepreist)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]