Lizenzerneuerung und Unterstützungsleistung Atlassian Datacenter Jira & Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01329
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 137-392152)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzerneuerung und Unterstützungsleistung Atlassian Datacenter Jira & Confluence
Erneuerung der Lizenzen, Schulungen/Workshops für Jira, Jira Service Management, Confluence & Erweiterungen, Software-Anpassungen zur Integration der BSH-Arbeitsabläufe in die Softwaren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Lizenzerneuerung und Unterstützungsleistung Atlassian Datacenter Jira & Confluence
Lizenzerneuerung und Unterstützungsleistung Atlassian Datacenter Jira & Confluence (oder gleichwertig)
Erneuerung der Lizenzen, Schulungen/Workshops für Jira, Jira Service Management, Confluence & Erweiterungen, Software-Anpassungen zur Integration der BSH-Arbeitsabläufe in die Softwaren
Erneuerung der Lizenzen, Schulungen/Workshops für Jira, Jira Service Management, Confluence & Erweiterungen (oder gleichwertig), Software-Anpassungen zur Integration der BSH-Arbeitsabläufe in die Softwaren
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Erklärung nach § 44 VgV zur Eintragung in das Berufs- / Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes; belegbar durch das Formblatt "Eigenerklärung Eignung"
Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland -Sanktionen; belegbar durch das Formblatt "Eigenerklärung zur Verordnung Fbl-140"
Nachweise: Eigenerklärungen; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Referenzen (Punkt 9 der Eigenerklärung zur Eignung)
Weisen Sie die Fachkunde Ihres Unternehmens für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand durch die Darstellung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt nach, welches von Ihrem Unternehmen in den letzten drei Jahren erfolgreich durchgeführt wurde. Benutzen Sie für ihre Darstellung maximal ein Din-A4 Blatt.
Zertifikat: Gold Solution Partner oder höherwertig (Punkt 12 der Eigenerklärung zur Eignung), Legen sie eine Kopie Ihres Zertifikats oder eine Kopie ihres höherwertigen Zertifikates bei.
Einsatz und Zertifizierungen der Mitarbeitenden (Punkt 3 der Eigenerklärung zur Eignung)
Sie müssen über mindestens drei Mitarbeitende verfügen, die jeweils mindestens eines der folgenden Zertifikate oder deren Nachfolge-Zertifikate besitzen.N ur diejenigen Mitarbeitenden, welche über die jeweiligen Zertifikate verfügen, kommen dann, zur Erledigung der Aufgaben, in dem vom Zertifikat vorgegebenen Bereich, im BSH zum Einsatz.
Hinweis: Es können dabei verschiedene Mitarbeitende unterschiedliche Zertifikate aufweisen. Es müssen nicht alle Mitarbeitende jeweils sämtliche Zertifikate aufweisen, jedoch müssen zu jedem Zeitpunkt alle Zertifikate mindestens einmal vorhanden sein und eine Mitarbeitende darf nur in dem vom Zertifikat abgedeckten Bereich eingesetzt werden.
Bei einem Wechsel des Personals muss die Auftragnehmerin sicherstellen, dass das neue Personal ausreichend Zertifikate zur Erledigung der Aufgaben besitzt. In den Fällen eines Personalwechsels kann eine erneute Abfrage von Zertifikaten durch das BSH erfolgen.
Beizufügende Zertifikate, die mit der Nummerierung versehen sein müssen:
E.5.1. Atlassian Certified Jira Service Desk Administrator
E.5.2. Atlassian Certified Confluence Administrator
E.5.3. Atlassian Certified System Administrator
E.5.4. Atlassian Certified Jira Server Administrator
E.5.5. Atlassian Certified in Jira Project Administration
E.5.6. Atlassian Certified in Agile Development with Jira Software Server
Nachweis: Eigenerklärung, Zertifikate und zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Referenzen
Referenzen (Punkt 9 der Eigenerklärung zur Eignung)
Weisen Sie die Fachkunde Ihres Unternehmens für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (oder gleichwertig) durch die Darstellung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt nach, welches von Ihrem Unternehmen in den letzten drei Jahren erfolgreich durchgeführt wurde. Benutzen Sie für ihre Darstellung maximal ein Din-A4 Blatt.
Zertifikat: Gold Solution Partner (oder gleichwertig) oder höherwertig (Punkt 12 der Eigenerklärung zur Eignung), Legen sie eine Kopie Ihres Zertifikats oder eine Kopie ihres höherwertigen Zertifikates bei.
Einsatz und Zertifizierungen der Mitarbeitenden (Punkt 3 der Eigenerklärung zur Eignung)
Sie müssen über mindestens drei Mitarbeitende verfügen, die jeweils mindestens eines der folgenden Zertifikate oder deren Nachfolge-Zertifikate besitzen.N ur diejenigen Mitarbeitenden, welche über die jeweiligen Zertifikate verfügen, kommen dann, zur Erledigung der Aufgaben, in dem vom Zertifikat vorgegebenen Bereich, im BSH zum Einsatz.
Hinweis: Es können dabei verschiedene Mitarbeitende unterschiedliche Zertifikate aufweisen. Es müssen nicht alle Mitarbeitende jeweils sämtliche Zertifikate aufweisen, jedoch müssen zu jedem Zeitpunkt alle Zertifikate mindestens einmal vorhanden sein und eine Mitarbeitende darf nur in dem vom Zertifikat abgedeckten Bereich eingesetzt werden.
Bei einem Wechsel des Personals muss die Auftragnehmerin sicherstellen, dass das neue Personal ausreichend Zertifikate zur Erledigung der Aufgaben besitzt. In den Fällen eines Personalwechsels kann eine erneute Abfrage von Zertifikaten durch das BSH erfolgen.
Beizufügende Zertifikate, die mit der Nummerierung versehen sein müssen:
E.7.1. Atlassian Certified Jira Service Desk Administrator (oder gleichwertig)
E.7.2. Atlassian Certified Confluence Administrator (oder gleichwertig)
E.7.3. Atlassian Certified System Administrator (oder gleichwertig)
E.7.4. Atlassian Certified Jira Server Administrator (oder gleichwertig)
E.7.5. Atlassian Certified in Jira Project Administration (oder gleichwertig)
E.7.6. Atlassian Certified in Agile Development with Jira Software Server (oder gleichwertig)
Nachweis: Eigenerklärung, Zertifikate und zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Referenzen