Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2022-ZVS-LAGeSo-OV-II C

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/157963
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX)

Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2022-ZVS-LAGeSo-OV-II C
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die geforderte Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb einer Ansprechstelle im Sinne des § 185a SGB IX für private und öffentliche Arbeitgeber im Land Berlin.

Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ansprechstelle soll proaktiv auf Arbeitgeber:innen zugehen und diese für das Thema Inklusion allgemein und das Thema Teilhabe am Arbeitsleben speziell gewinnen. Sie soll diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen beraten, sensibilisieren, motivieren und informieren. Daneben soll sie Arbeitgeber:innen beim Stellen von Anträgen bei zuständigen Leistungsträgern unterstützen und begleiten. Die berechtigten Belange der schwerbehinderten Beschäftigten verliert die EAA dabei nicht aus dem Blick.

Die Rolle der EAA wird maßgeblich bestimmt von den Grundsätzen der Verhältnisprävention sowie der Orientierungsberatung. Ihre Leistungen werden ohne vorherigen Antrag erbracht.

Bitte entnehmen Sie die weiteren Details der Leistungsbeschreibung.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/12/2022
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Bietende/ die spätere Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer hat ihr/sein Angebot entsprechend der Unterlagen des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Bitte entnehmen Sie diese der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vorlage der Eigenerklärungen, ausgefüllt und in Textform unterschrieben.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Vergabeverfahren zur Beschaffung sozialer Dienstleistungen, die lediglich eine begrenzte grenzüberschreitende Dimension aufweisen.

Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 64–66 VgV und zudem „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung“. Der öffentliche Auftraggeber kann daher im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen, sowie den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Nutzerkategorien, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen Rechnung tragen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 02/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.

VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.

VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietenden zur Verfügung gestellt. Die Bietenden haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022