Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2022-ZVS-LAGeSo-OV-II C
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des § 185a des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX)
Die geforderte Leistung umfasst die Einrichtung und den Betrieb einer Ansprechstelle im Sinne des § 185a SGB IX für private und öffentliche Arbeitgeber im Land Berlin.
Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Ansprechstelle soll proaktiv auf Arbeitgeber:innen zugehen und diese für das Thema Inklusion allgemein und das Thema Teilhabe am Arbeitsleben speziell gewinnen. Sie soll diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen beraten, sensibilisieren, motivieren und informieren. Daneben soll sie Arbeitgeber:innen beim Stellen von Anträgen bei zuständigen Leistungsträgern unterstützen und begleiten. Die berechtigten Belange der schwerbehinderten Beschäftigten verliert die EAA dabei nicht aus dem Blick.
Die Rolle der EAA wird maßgeblich bestimmt von den Grundsätzen der Verhältnisprävention sowie der Orientierungsberatung. Ihre Leistungen werden ohne vorherigen Antrag erbracht.
Bitte entnehmen Sie die weiteren Details der Leistungsbeschreibung.
Der Bietende/ die spätere Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer hat ihr/sein Angebot entsprechend der Unterlagen des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte entnehmen Sie diese der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix.
Vorlage der Eigenerklärungen, ausgefüllt und in Textform unterschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeverfahren zur Beschaffung sozialer Dienstleistungen, die lediglich eine begrenzte grenzüberschreitende Dimension aufweisen.
Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der §§ 64–66 VgV und zudem „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Dienstleistung“. Der öffentliche Auftraggeber kann daher im Vergabeverfahren die Notwendigkeit, Qualität, Kontinuität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen berücksichtigen, sowie den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Nutzerkategorien, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen Rechnung tragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietenden zur Verfügung gestellt. Die Bietenden haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland