EU-Vergabe "Mobile Fahrsimulatoren" Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61152
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Vergabe "Mobile Fahrsimulatoren"
EU-Vergabe über mobile Fahrsimulatoren für DB Netz und Bahnbaugruppe
innerhalb Deutschlands
Abschluss eines Rahmenvertages über die Lieferung von mobilen Fahrsimulatoren zur Überwachung von Triebfahrzeugführern.
Der Auftraggeber kann den Vertrag viermal à 12 Monate verlängern (Option)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-15 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
6) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
7) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
8) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
9) Erklärung zu §§122-124 GWB
10) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
11) Erklärung zu schweren Verfehlungen
12) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
13) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
14) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
15) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-15 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Lieferantenselbstauskunft (A)
Der Bewerber hat das beigefügte Dokument Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die mit Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und fnanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Infomationen aus der Bieterselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z.B Bürgel), welche nicht älter als 6 Monate ist
Nachweis des eingeräumten Kreditrahmens durch ein Bankinstitut oder vergleichbare Information welche nicht älter als 6 Monate ist
Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme
Angaben zu Firmenverflechtungen, Tochtergesellschaften, Firmenverbünde (inkl. Standorte), Darstellung ggf. als Organigramm
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
a) Der Bewerber muss Erfahrungen über in der Lieferung Fahrsimulatoren nachweisen.
Hierzu legt der Bewerber eine oder mehrere Referenzen vor, die mindestens in Summe folgende Eigenschaften aufweisen:
Vorlage und Nachweis von mindestens fünf Projektreferenzen über eine Rahmenvereinbarung mit Kunden zur Lieferung (Kauf oder Miete) von Fahrsimulatoren. (Komplettaufbau mit Führertisch (ohne wesentliche Funktionseinschränkungen), Bildschirmen für Fahrwegbeobachtung und Instruktorarbeitsplatz, kleinere Übungsstationen und Tischsimulatoren sind ausgenommen)
Die Referenzen müssen nachfolgende Leistungen beinhalten bzw. Anforderungen erfüllen:
- Unter Angabe der Referenz werden Auftragsgegenstand, Auftraggeber (Ansprechpartner mit Mail/Telefonnummer), Auftragsvolumen, Besonderheiten des Auftrags sofern vorhanden, Projektbeginn, Projekt- bzw. Vertragsdauer und Abnahmedatum genannt.
- Die Referenz (letztes Abnahmedatum) ist nicht älter als 10 Jahre.
- Mindestens 4 der genannten Projektreferenzen wurden im deutschsprachigen Raum (D, A, CH) umgesetzt.
- Mindestens 3 der genannten Referenzen beinhalten auch die Erbringung von Instandhaltungsleistungen. Es ist anzugeben, welche Instandhaltungspakete (Standardangebote des Herstellers bzw. kundenindividuelle Vereinbarungen inkl. Erläuterungen zu Art und Um-fang) Anwendung fanden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Software- oder Hardware-Support handeln.
- Mindestens 2 der genannten Referenzen beinhalten auch die Erbringung von Serviceleistungen. Es ist anzugeben, welche Serviceprodukte (Standardserviceprodukte des Herstellers bzw. kundenindividuelle Anforderungen inkl. Art und Umfang) Anwendung fanden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Einweisungen in die Bedienung, begleitete Inbetriebnahmen oder Auftragsarbeiten für erweiterte Leistungen wie zusätzliche Strecken/Fahrpläne handeln.
Die Darstellung der Projektreferenz erfolgt in Formblatt „Erklärung zu Referenzen“ des Teilnahmeantrags mit den Angaben:
- Auftragsbezeichnung:
- Auftraggeber:
- Ansprechpartner beim Auftraggeber:
- Telefon:
- e-Mail:
- Auftragsvolumen:
- Anzahl und Typ der Geräte:
- Ort der Installation:
- Projektbeginn:
- Projektdauer:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
- Zeitpunkt der Abnahme:
- Besonderheiten des Auftrags
b) Erklärung bzw. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
keine
Die Zahlungsbedingungen für diesen Auftrag sind: 21 Tage 3% Skonto, oder 30 Tage netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (22FEA61152) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [gelöscht]) Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren einzustellen.
5) Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Angebotsverhandlungen (virtuelle Verhandlungsverfahren) durchzuführen. Die Vergabestelle wird dem Bieterkreis hierzu rechtzeitig nähere Informationen zur Verfügung stellen. Grundsätzliche Informationen zum Ablauf strukturierter Angebotsverhandlungen können darüber hinaus dem Basiskommunikationspapier (Anhang C3) entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.