Herstellung und Lieferung von elektrisch betriebenen Gelenkomnibussen

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://unternehmen.bvg.de/aktuelle-vergaben/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von elektrisch betriebenen Gelenkomnibussen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121200 Gelenkbusse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die BVG hat 6 Omnibusbetriebshöfe/-Werkstätten, die sich an verschiedenen Standorten verteilt über das gesamte Berliner Stadtgebiet befinden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG hat aktuell insgesamt ca. 1.500 Omnibusse in ihrem Fahrzeugbestand mit denen ca. 230 Omnibuslinien bedient werden. In den kommenden Jahren plant die BVG verstärkt den Einsatz von elektrisch betriebenen Stadtlinien-Omnibussen, um insbesondere ihrem Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten sowie speziell den Dekarbonisierungszielen bis 2030 gerecht zu werden. Für die elektrisch betriebenen Gelenkomnibusse ergibt sich daraus eine geplante Bedarfsmenge von bis zu ca. 800 Fahrzeugen bis 2030 und bei Bedarf etwaige Ersatzteilversorgungsverträge. Die Beschaffung der elektrisch betriebenen Gelenkomnibusse wird teilweise mit Bundesfördermittel des BMDV finanziert. Es ist geplant auf der Grundlage des Qualifizierungssystems Rahmenvereinbarungen sowie Einzelaufträge zu vergeben, wobei es der BVG vorbehalten ist die Vertragsart im Einzelfall festzulegen.

I. Technische Anforderungen an die Fahrzeuge:

1. Fahrerarbeitsplatz nach VDV-Empfehlung 234 (in der aktuellsten Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe)

Am Fahrerarbeitsplatz sind folgende Informationen zusätzlich anzuzeigen:

- HV-Batterie-Ladezustand SOC in % (Anzeige darf sich nur auf die nutzbare Batteriekapazität beziehen)

- Powermeter zur Unterstützung des wirtschaftlichen Fahrens, die den Fahrer informiert, ob dem Hochvoltenergiespeicher Energie entnommen wird oder Energie rekuperiert wird. Die Anzeige ist mit einer entsprechenden Skalierung zu versehen.

- Status des. HV- Systems (start/aktiv/inaktiv)

- Restreichweite in km (Step 2 Soll/Ist- Vergleich)

- Warnmeldung bei untypischen Energieverbrauch

- Anzeige reduzierte Performance (z.B. Schildkröte)

- bei besonderen Ausstattungsmerkmalen sind ggf. benötigte Informationen anzuzeigen.

2. Gelenkbus (Fahrzeuglänge wird im Einzelfall festgelegt)

3. 2 Sondernutzungsabteile

- in Fahrtrichtung links beginnend Ende Tür 2 in Fahrtrichtung nach vorn, min. 750 mm x 2.000 mm,

- in Fahrtrichtung rechts vor Tür 2 min. 750 mm x 1.300mm

4. Niederflurlinienbus

5. Gesamtkapazität (alle Sitz- und Stehplätze): min. 99 Personen (Stehplätze gerechnet mit 4 Personen pro qm)

6. Fahrgastsitzplätze (ohne Klappsitze): min. 41 Personen

7. CO2-Klimatisierungssystem Fahrgastraum

8. Ladeleistung min. 200 kW mittels Pantographen

9. offene Schnittstelle für Betriebs- und Hochvoltbatteriedaten inkl. Übersetzungsdatei (*.dbc Format)

II. Besondere Vertragsbedingungen:

1) SAP Schnittstelle

a) Gewährleistungs- und Garantiemanagement (Erfassung von Gewährleistungs- und Garantiefällen, geleistete Arbeiten, verbaute Teile, Vergütung etc.) wird über das bei der BVG verwendete SAP-System als führendes System abgewickelt

b) Bewerber muss in der Lage sein, die von der BVG erzeugten Datensätze (gegenwärtig im CSV-Format) in seinem System zu verarbeiten sowie seinerseits erzeugte Datensätze der BVG gegenwärtig im CSV-Format elektronisch zur Verfügung zu stellen

2) Elektronischer Ersatzteilkatalog

a) Zugriff soll direkt auf die aktuellen Katalogdaten des Bieters über das Internet via Standard-Internet-Protokolle erfolgen

b) uneingeschränkter Onlinezugang mittels http. (d.h. mit einem Standardbrowser abrufbar), bei gleichzeitigem Zugriff für die BVG

c) einen elektronischen Ersatzteilkatalog mit Ausweisung aller fahrzeugspezifischen Komponenten und kundenspezifischen Ausrüstungen

3) Servicestützpunkt

a) Vertragswerkstatt und/oder Kooperationspartner einschließlich Ersatzteilverkauf oder eine unternehmenseigene Niederlassung

b) Servicestützpunkt in Anlehnung an VDV 822 sowie entsprechend qualifiziertem Personal

c) Erreichbarkeit Servicemitarbeiter von 6 – 18 Uhr (Mo-Fr)

d) befähigt sämtliche Arbeiten (insbesondere Garantie-/Gewährleistungsarbeiten, Rückrufaktionen, Instandsetzungen usw.) an den Fahrzeugen durchzuführen

c) vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge und Diagnosesysteme (ohne Einschränkungen) werden verwendet

Alle weiteren technischen und kommerziellen Anforderungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Alle nachfolgend genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist.

I. Allgemeine Anforderungen / Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Qualifizierungsantrag nicht älter als 3 Monate ist.

2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Geschäftsstelle, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen)

3. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und

§ 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt.

4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen

6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt

7. Eigenerklärung zum Bestand und Höhe der Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht)

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

8. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.

9. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird.

10. Selbstauskunft zur Sozialen Verantwortung (CSR) / Nachhaltigkeit

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

II. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit:

1. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt min. [Betrag gelöscht] EUR.

III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

1. Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte (Angabe erforderlich, es wird jedoch keine Mindestanzahl von beschäftigten Arbeitskräften gefordert)

2. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (Zeitraum: bis zur Einreichung des Qualifizierungsantrages)

a) In den letzten drei Jahren einen vollelektrisch betriebenen Gelenkomnibus mit einer gültigen EU-Homologation (ausschließlich EU Typengenehmigung) gebaut und an ein privates oder öffentliches Verkehrsunternehmen geliefert, COC-Papier als prüffähigen Nachweis

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

b) In den letzten 3 1/2 Jahren in Summe mindestens 45 vollelektrisch betriebene Stadtlinien-Omnibusse (Klasse M3/Fahrzeugklasse I unter Einhaltung der Richtlinien ECE-R 100 sowie 107) gebaut und geliefert und davon ist mindestens ein Fahrzeug schnellladefähig gewesen mit einer Ladeleistung von min. 200 kW

3. Ein gültiger Nachweis von Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001ff und DIN EN ISO 14001ff

4. In Europa wurde bereits ein Servicestützpunkt mit folgenden Merkmalen aufgebaut:

- Vertragswerkstatt und/oder Kooperationspartner einschließlich Ersatzteilverkauf oder eine unternehmenseigene Niederlassung

- befähigt sämtliche Arbeiten (insbesondere Garantie-/Gewährleistungsarbeiten, Rückrufaktionen, Instandsetzungen usw.) an den Fahrzeugen durchzuführen

- vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge und Diagnosesysteme (ohne Einschränkungen) werden verwendet

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

IV. Anmerkungen:

1. Bewerbergemeinschaften

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Qualifizierungsantrag die den Unterlagen zu entnehmende Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich mit dieser Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.

Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

V. Formblätter AG

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Qualifizierungsanträge Formulare erstellt, die selbstständig unter dem Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden können. Zusammen mit dem Qualifizierungsantrag hat der Bewerber die folgenden Nachweise und vollständig ausgefüllten Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandesausgestellte Bescheinigungen) einzureichen:

- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

- Formblatt Eigenerklärung

- Formblatt zur Selbstauskunft bezüglich Nachhaltigkeit

- sofern erforderlich eine Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft

- sofern erforderlich eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

- alle weiteren geforderten Nachweise und Erklärungen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Neben den Vorgaben des GWB und der SektVO hat er die Anforderungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes einzuhalten.

2. Fragen sind schriftlich an die in Ziffer I. 1) genannte Kontaktstelle zu richten. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.

3. Im Rahmen des Qualifizierungssystems ist ausschließlich die deutsche Sprache zulässig. D.h., der gesamte Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichenden Unterlagen haben ausschließlich in verständlicher deutscher Sprache zu erfolgen.

4. Der AG wird die Antragsunterlagen, Bewerberfragen und Antworten zum Qualifizierungssystem sowie ggf. erforderliche Klarstellungen zum Qualifizierungssystem betreffen, unter dem in der Ziffer I.3) genannten Link veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern und qualifizierten Unternehmen regelmäßig den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.

5. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

6. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Qualifzierungsantrag eine von allen Mitgliedern

der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Qualifizierungsantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.9) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.9 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.9) alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.9) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Qualifizierungsantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022