Lieferung von HerkunftsnachweisenStromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0366-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von HerkunftsnachweisenStromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen
Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen den Abschluss
einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen.
An die HKN werden die Mindestanforderungen gemäß § 2 der Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien § 16 der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV) bzw. nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen gestellt.
Berlin
Laufzeit vom 01.01.2023-31.12.2023
geplante Menge: 512.515,519 MWh für das Jahr 2023
jährliche Verlängerungsoptionsziehung bis zum Jahr 2026
Mengen
2024: 523.702,208 MWh
2025: 562.585,556 MWh
2026: 609.515,567 MWh
jährliche Verlängerungsoptionsziehung bis zum Jahr 2026
Mengen
2024: 523.702,208 MWh
2025: 562.585,556 MWh
2026: 609.515,567 MWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage
vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen
verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere
Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt.
7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Hinweise: Für Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) folgenden Jahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR p. a. gemacht habe, der auf Leistungen entfällt, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (vergleichbar Lieferung von Herkunftsnachweisen):
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Im Jahr: EUR
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die
Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht
berücksichtigt werden.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.
Formblatt Eigenerklärung
1. Angaben zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3 Jahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 1 Referenzprojekt). Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Lieferung von Herkunftsnachweisen zum Gegenstand haben.
Erwartet werden folgenden Angaben mindestens
ein Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung
zur Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die den
Teilnahmeunterlagen beigelegten Tabelle zu duplizieren.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die
Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht
berücksichtigt werden.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall
zum Ausschluss.
entfällt
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Mindestens 3 Jahre im Bereich des Handels von Herkunftsnachweisen tätig bin.
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags
einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der
SektVO
sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Teilnahme bewerben - "kein Angebot".
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung
der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 -0366-2022 zu erfolgen.
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt,
die bis zum 01.09.2022 (Bewerberfragen) und bis 09.11.2022
(Bieterfragen) an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht
beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu
beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die
Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum
TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-
Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
5. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter
der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
10. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
11. Der AG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag
bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.