Lieferung von HerkunftsnachweisenStromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0366-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-180fa8ef384-ceec000693c1231
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von HerkunftsnachweisenStromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0366-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen den Abschluss

einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen.

An die HKN werden die Mindestanforderungen gemäß § 2 der Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien § 16 der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV) bzw. nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen gestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Laufzeit vom 01.01.2023-31.12.2023

geplante Menge: 512.515,519 MWh für das Jahr 2023

jährliche Verlängerungsoptionsziehung bis zum Jahr 2026

Mengen

2024: 523.702,208 MWh

2025: 562.585,556 MWh

2026: 609.515,567 MWh

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

jährliche Verlängerungsoptionsziehung bis zum Jahr 2026

Mengen

2024: 523.702,208 MWh

2025: 562.585,556 MWh

2026: 609.515,567 MWh

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von

den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch

für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von

jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die

Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/

Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein

Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht

ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage

vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen

verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere

Nachweise vorzulegen.

1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,

Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen

des Unternehmens.

2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in

der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 21

Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.

4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen

für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

vorliegen.

5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen

Ausschluss gemäß § 19

Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt.

7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022

Hinweise: Für Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) folgenden Jahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR p. a. gemacht habe, der auf Leistungen entfällt, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (vergleichbar Lieferung von Herkunftsnachweisen):

Im Jahr: EUR

Im Jahr: EUR

Im Jahr: EUR

Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die

Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht

berücksichtigt werden.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt

"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Formblatt Eigenerklärung

1. Angaben zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3 Jahren (2019-2021), die in Art und Umfang mit der vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 1 Referenzprojekt). Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Lieferung von Herkunftsnachweisen zum Gegenstand haben.

Erwartet werden folgenden Angaben mindestens

ein Referenzprojekt:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung

zur Benennung

eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer

und

E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

b) Zeitraum der Leistungserbringung

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung

Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die den

Teilnahmeunterlagen beigelegten Tabelle zu duplizieren.

Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die

Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht

berücksichtigt werden.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt

"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter

Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der

Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene

Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und

fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.

Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall

zum Ausschluss.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

entfällt

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während

des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen

oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe

eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu

ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

- Mindestens 3 Jahre im Bereich des Handels von Herkunftsnachweisen tätig bin.

Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags

einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren

Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/09/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der

SektVO

sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Teilnahme bewerben - "kein Angebot".

3. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat

ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der

Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung

der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2 -0366-2022 zu erfolgen.

4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen

erteilt,

die bis zum 01.09.2022 (Bewerberfragen) und bis 09.11.2022

(Bieterfragen) an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)

eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht

beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu

beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die

Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum

TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den

vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.

Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-

Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf

frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

5. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,

wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

7. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen

sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen.

BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts

abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter

der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen

Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den

Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,

inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich

zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht

allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf

Anlagen verwiesen werden.

8. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die

entsprechenden

Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen

Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder

finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall

gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem

Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende

Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche

berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

9. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige

Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

10. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s.

Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

11. Der AG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag

bereits auf das Erstangebot zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2022