Rahmenvertrag Stufenschalterrevision
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.50hertz.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Stufenschalterrevision
Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt ihr Übertragungsnetz mit derzeit ca. 80 Umspannwerke bzw. Schaltanlagen in den Spannungsebenen 110-kV, 150-kV, 220-kV und 380-kV. Der Leistungsumfang der Ausschreibung deckt die zyklische Revision / Instandhaltung der bei 50Hertz Transmission GmbH eingesetzten Laststufenschalter (On-load tap changer) ab. Des Weiteren werden über den zu schließenden Rahmenvertrag Entstörungen an den Laststufenschaltern und deren Antriebssystem abgedeckt. Die Grundlagen der Laststufenschalter Revision bilden die Wartungsvorschriften des Stufenschalterherstellers. Die internen technischen Vorgaben der 50Hertz Transmission GmbH weisen nochmals auf Schwerpunkte hin bzw. erweitern die Vorschriften des Herstellers. Die meisten der rund 300 bei 50Hertz verbauten Laststufenschalter stammen aus dem Hause Transformatorenfabrik Oberschöneweide (TRO) oder Maschinenfabrik Reinhausen GmbH (MR).
Umspannwerke und Schaltanlagen der 50Hertz Transmission GmbH.
• Ausbau und Zerlegung des Laststufenschaltereinsatzes
• Reinigung des Laststufenschaltereinsatzes mit Schaltsystem Überschaltwiderständen und Isolierzylinder bzw. –käfig.
• Kontrolle der feststehenden und beweglichen Kontakte des Schaltsystems auf Abbrand und Lichtbogenmarken. Bei Erfordernis sind die Kontakte auszuwechseln.
• Das Schaltsystem ist im ausgebauten Zustand einer Probeschaltung zu unterziehen (vorher Lager mit Öl benetzen).
• Messung der Überschaltwiderstände und Vergleich mit den Nennwerten.
• Reinigung der Gefäßinnenwandung
• Überprüfung der Isolierstoffe von Einsatz und Gefäß auf Kriechstromspuren, Blasen, Deformierungen, Haarrisse und andere Beschädigungen.
• Überprüfung des Laststufenschaltergefäßes auf Dichtheit mit Angabe der Ölleckrate in ml/h
• Kontrolle der Kontakte im Laststufenschaltergefäß auf korrekten Sitz, Dichtheit und Kontaktabbrand. Bei Erfordernis sind die Kontakte nachzubessern.
• Der Laststufenschalter ist mit getrocknetem Transformatoren-Neuöl nach DIN EN 60296 zu füllen – abweichend hiervon muss die Durchschlagspannung mindestens 60 kV betragen, Wassergehalt < 10ppm.
• Auswechselung der Kopfdichtung und Sicherheitsmembran einschließlich Dichtung.
• Der Motorantrieb ist im Rahmen der Revision des Laststufenschalters zu warten.
• Der Wartungsbericht ist in digitaler Form über das Instandhaltungsportal der 50Hertz zu übermitteln.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 24 Monate einseitig durch den AG verlängert werden.
Die 50Hertz Offshore GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Transmission GmbH abzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
b) Eigenerklärung, dass über das Unternehmen / den Gewerbetreibenden keine gültige Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt, welche ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500,- Euro enthält sowie von dem Unternehmen / den Gewerbetreibenden keine Tat begangen worden ist, die angesichts der Beweislage und der Schwere der Verfehlung wahrscheinlich zu einer entsprechenden Eintragung im Gewerbezentralregister führen wird.
c) Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets.
d) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Nachweis der vorliegenden Haftpflichtversicherung(en).
a) Im Bewerberfragebogen sind die Umsätze der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern möglich, anzugeben.
a) Kurze Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, aus der sich die Befähigung zur Erbringung der entsprechenden Leistung ergibt. Dazu sind die zur Verfügung stehenden Fachkräfte, das Servicegebiet sowie die auftragsbezogene Organisationsstruktur aufzuzeigen.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören.
c) Referenzen über Revisions- und Reparaturmaßnahmen an TRO- und MR-Stufenschaltern innerhalb der letzten vier Jahre ab Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung.
Zu c): Die Referenzen müssen Revisions- und Reparaturmaßnahmen an mindestens sechs verschiedenen der im Leistungsumfang enthaltenen oder vergleichbaren Typen abbilden. Je Hersteller (TRO/MR) ist mindestens eine Referenz anzugeben.
a) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
b) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Anlage C_Zwingende_Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Registrierung im 50Hertz/Elia Ariba-Netzwerk durch die Vergabestelle notwendig. Es wird empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der unter IV.2.2) genannten Frist bei der unter I.1) genannten Stelle per E-Mail zu melden. Die Vergabestelle wird den Bewerber zum Verfahren auf der 50Hertz/Elia ARIBA Plattform einladen.
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich innerhalb der in den Angebotsbedingungen angegebenen Frist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
c) Abrufberechtigung zugunsten Dritter:
Die 50Hertz Offshore GmbH und alle Unternehmen innerhalb Elia Group sind ebenfalls berechtigt, aus den Rahmenverträgen zu den gleichen Bedingungen wie die 50Hertz Transmission GmbH abzurufen. Eine Vergrößerung der Mengen ergibt sich dadurch nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."