Lieferung (Kauf) von eingeschossigen Laborcontainern für Start-up Labs Bahrenfeld (Hamburg) Referenznummer der Bekanntmachung: SLB_OV_01-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.slb.hamburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung (Kauf) von eingeschossigen Laborcontainern für Start-up Labs Bahrenfeld (Hamburg)
Die Start-up Labs Bahrenfeld sind ein Projekt der Innovationszentrum Forschungscampus Hamburg-Bahrenfeld GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von DESY, der Universität Hamburg sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Start-up Labs wurden im Jahr 2021 eröffnet und sind ein Inkubator für Start-Ups aus der Forschung, die einen physikalischen oder bio-physikalischen Hintergrund haben. Diese "Deeptech-Start-ups" brauchen nicht nur moderne Büros, schnelles Internet und eine gute Start-up-freundliche Umgebung. Sie brauchen komplexe Labor- und Werkstattflächen um ihre innovativen Hightech-Produkte herstellen zu können. In den Start-up Labs Bahrenfeld finden sie alles an einem Ort.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Lieferung (der Kauf) einer Laborcontaineranlage für die Start-up Labs Bahrenfeld, bestehend aus insgesamt 20 Containern, davon 12 Container mit Laboreinrichtung.
Start-up Labs Bahrenfeld Luruper Hauptstraße 1 22547 Hamburg
Für den Betrieb der Start-up Labs Bahrenfeld werden 20 Container in der folgenden Ausführung benötigt:
- 12 Labor-Container und Laboreinrichtung
- 1 WC-Container
- 7 Büro-Container / Lager / Technik
Die Laborcontainer sind vollständig mit Laborausstattung bzw. Labormöbeln zu liefern, deren Einzelheiten sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen ergeben.
Die Container müssen fabrikneu sein; die Lieferung gebrauchter oder aufbereiteter Container ist ausgeschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung ist zudem die Wartung der technischen Anlagen (insb. Lüftungs-, Kälte- und Gasanlagen) der Laborcontainer.
Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den Maßen und der Ausstattung der Container, sind der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu Ziff. II.2.7: Die maximale Lieferzeit nach Erteilung des Zuschlags beträgt 22 Wochen. Eine frühere verbindlich zugesagte Lieferzeit wird im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet. Weitere Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabeunterlagen (auch Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der bereitgestellten Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Es ist der Eignungsvordruck (Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung) vollständig ausgefüllt einzureichen. Für die Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich:
1. Angaben zur Präqualifizierung auf dem Eignungsvordruck
2. Angaben für Registerabfragen auf dem Eignungsvordruck
3. Angabe über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister auf dem Eignungsvordruck (Nr. 1)
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Eignungsvordruck (Nr. 3)
Wird der Eignungsvordruck im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4 im Eignungsvordruck für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 des Eignungsvordrucks für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf dem Eignungsvordruck (Nr. 2)
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Start-up Labs Bahrenfeld für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Start-up Labs Bahrenfeld behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Wird der Eignungsvordruck im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4 im Eignungsvordruck für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 des Eignungsvordrucks für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten gemäß Nr. 2 des Eignungsvordrucks
2. Referenzen über die in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Stichtag: 01.08.2022). Vergleichbar sind Referenzen über die Lieferung und Montage von Laborcontainern mit Ausstattung. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten fünf Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind als Referenzliste einzureichen. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Wird der Eignungsvordruck im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4 im Eignungsvordruck für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 des Eignungsvordrucks für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.
Zu III.1.3.2: Es sind mindestens drei abgeschlossenen Referenzen aus den letzten fünf Jahren vorzulegen. Mindestens eine dieser Referenzen muss die Labor-Ausstattungsanforderungen der biologischen Sicherheitsstufe S2 erfüllen.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG auf dem Eignungsvordruck (Nr. 4) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieter und deren Vertreter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Start-up Labs Bahrenfeld erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 22.08.2022 über die Vergabeplattform an die Start-up Labs Bahrenfeld adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Start-up Labs Bahrenfeld keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Die Start-up Labs Bahrenfeld behalten sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Start-up Labs Bahrenfeld können Ausnahmen zulassen.
6. Die Start-up Labs Bahrenfeld behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere für den Fall der Nichtgewährung bzw. des Wegfalls von Fördermitteln oder der Nichtzustimmung der Gesellschafter, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Start-up Labs Bahrenfeld ihrerseits werden Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Vergabeunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
9. Die ausgeschriebene Beschaffung wird aus Fördermitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Innovation, finanziert.
10. Die Innovationszentrum Forschungscampus Hamburg-Bahrenfeld GmbH verwendet für die Ausschreibung die Vordrucke der FHH nach der HmbVgRL und macht sich diese damit zu eigen bzw. weist auf die entsprechende Geltung hin.
11. Auf die DSGVO-Information in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR158
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.