Rahmenvertrag Auf- und Umbauten Hauptspielstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 02222IFB
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbb.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Auf- und Umbauten Hauptspielstätten
Zur Planung und Errichtung von temporären Event- und Messebauten zur Durchführung der Internationalen Filmfestspiele Berlin soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen sollen die Vorhaltung, Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie die Abholung und Wartung von temporären Event- und Messebauten ab 2023 bis 2026 umfassen. Auf Verlangen soll das Erstellen von Bauplänen und das Einholen aller notwendigen Genehmigungen, Nachweise und Zertifikate, die für die Auf- und Umbauten der Hauptspielstätten der Berlinale erforderlich sind aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden können. Leistungen umfassen im Wesentlichen die Auf- und Umbauten im Berlinale Palast (Theater am Potsdamer Platz), für das Berlinale Pressezentrum (Hotel Hyatt) inkl. Lounges sowie das Berlinale Servicecenter und die Berlinale Guest-Reception Areas am Potsdamer Platz.
Berlin Leistungen werden im Wesentlichen im Berlinale Palast (Theater am Potsdamer Platz), für das Berlinale Pressezentrum (Hotel Hyatt) inkl. Lounges sowie das Berlinale Servicecenter und die Berlinale Guest-Reception Areas am Potsdamer Platz erbacht.
Die Auftraggeberin plant für die 73. Internationalen Filmfestspiele Berlin im Februar 2023 und die folgenden drei Jahre einen Rahmenvertrag für die Anpassung ihrer Hauptspielstätten, Berlinale Palast (Theater am Potsdamer Platz), roter Teppich (Marlene-Dietrich-Platz), das Pressezentrum mit VIP Club (Hotel Grand Hyatt Berlin) und das Berlinale Service Center im Potsdamer Platz Areal für die Anforderungen des Festivals zu vergeben.
Die 73. Berlinale findet regelmäßig an 10 Kalendertagen im Februar jeden Jahres statt. Die Berlinale ist nicht nur das größte Kulturereignis der Stadt, sondern auch eines der wichtigsten Events der internationalen Filmindustrie: Rund 16.000 Fachbesucher aus ca. 130 Ländern, darunter 3.800 Journalisten, akkreditieren sich jedes Jahr bei der Berlinale. Mit über 330.000 verkauften Eintrittskarten ist die Berlinale nicht nur ein wichtiger Branchentreff, sondern ein großes Publikumsfestival. Das öffentliche Programm der Berlinale zeigt jedes Jahr ca. 400 Filme aller Genres, Längen und Formate. Die Spielorte sind über ganz Berlin verteilt.
In Bezug auf die oben genannten Hauptspielstätten sind zu jeder Berlinale temporäre Event- und Messebauten gemäß folgendem Umfang zu erbringen:
I. Erstellen von Konstruktions-Zeichnungen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Auftraggebers inkl. Ortsbegehungen/ Planungsgesprächen. Berücksichtigen von kurzfristigen Änderungs- und Ergänzungswünschen, Abstimmung und Kommunikation zu temporären Bauten mit dem technischen Projektleiter der Auftraggeberin.
II. Mietweise Vorhaltung, Anlieferung, Aufbau, Betreuung, Abbau der geplanten Aufbauten (Konstruktive Bauten, Messebausystem, Holzkonstruktionen, Metallbauten, begeh-/befahrbare Abdeckungen, Begradigungen, Niveauunterschiede ausgleichen, Bodenschutz, Podestbau inkl. Schwerlastpodeste, Fotowände, Wandkonstruktionen (z.B. zweischalig, mit Schalldämmung, Flächenbeplankung)
III. Aufbau von geschlossenen Räumen und Trennwänden, Counterbau, Counteranlagen, Garderoben, Plexiglasstellwände als Hygiene-Schutzmaßnahme, Teppichboden verlegen, Beleuchtungsinstallation und Leitungsverlegung für Arbeitsplätze / Deko-Aufbauten, Rampen montieren, Montage von Stoffbespannungen und Wandverkleidungen
IV. Bereitstellung von Personal für die stand-by-Betreuung der temporären Auf- und Umbauten.
Der Rahmenvertrag soll zunächst für die 73. Berlinale 2023 vergeben werden. Der Rahmenvertrag soll mit der Option verbunden werden, die Leistungen auf der Grundlage des Rahmenvertrages auch in den Jahren 2024, 2025 und 2026 abrufen zu können.
Der Rahmenvertrag soll mit den Optionen verbunden werden, die Laufzeit 3 mal um jeweils 12 Monate verlängern zu können, so dass die max. Gesamtlaufzeit 48 Monate betragen kann.
Die beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen sollen im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung (Bekanntmachung eines Teilnahmewettbewerbs) vergeben werden können. Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse mitzuteilen. Alle Firmen, die eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden erneut schriftlich aufgefordert, ihr Interesse zu bestätigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Unternehmenssitzes und Zweigniederlassungen.
- Angaben zu Mitgliedschaften in Berufsgenossenschaften oder anderen berufsständischen Einrichtungen.
- Angaben zur Eintragung ins Handels- oder Firmenregister, mit
Angabe zu den Beteiligungsverhältnissen.
- Bestätigung, dass für den Fall des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgende Mindestversicherungssummen pro Schadensfall besteht bzw. abgeschlossen wird:
Personenschäden bis zu: EUR 5.000.000;
Sachschäden bis zu: EUR 5.000.000,
Vermögensschäden: EUR 1.000.000.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Die Firmen bzw. ihre Beschäftigten müssen sich vor Ausführung ihrer Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung durch die staatlichen Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland unterziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTJR18P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013(BGB l.IS.1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) ist nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland