2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: 2240-G20

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 101130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471031
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=471031
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2240-G20 - Rahmenvereinbarung - Wissenschaftliche Begleitung Expertenbeirat für Klimaschutz in der Mobilität

Referenznummer der Bekanntmachung: 2240-G20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wissenschaftliche Beratung und Begleitung des Beratungsformats „Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität“ im Bereich Verkehr und Mobilität aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht auf Abruf. Dazu zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des Formats, die gutachterliche Unterstützung bei der Entwicklung von wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähigen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Transformation zur klimafreundlichen Mobilität sowie die Erstellung von Ergebnisberichten.

Schwerpunkt ist insbesondere die integrierte Bewertung von verkehrspolitischen Maßnahmen und deren Folgenabschätzung für Mobilität, Wirtschaft und Gesellschaft sowie für Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen. Die Bewertung soll zudem wesentliche Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft mit Relevanz für den Verkehrssektor berücksichtigen.

Besonderer Fokus bei der Begleitung liegt auf alternativen Antriebstechnologien und alternativen Kraftstoffen sowie deren Potenziale zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Zu betrachtende alternative Antriebstechnologien sind sowohl batterieelektrische Fahrzeuge, die Brennstoffzelle sowie Hybrid-Oberleitungs-Lkw im Straßengüterverkehr. Im Personenverkehr sollen u.a. auch Verlagerungswirkungen und Klimaeffekte veränderter Mobilitätskonzepte betrachtet werden. Im ebenso zu betrachtenden kombinierten Verkehr sowie dem Schienengüterverkehr sind auch erweiterte Logistikkonzepte umfasst. Ferner sollen Möglichkeiten und Potenziale der Digitalisierung als Klimaschutzmaßnahmen in den verschiedenen Verkehrssektoren thematisiert werden. Mögliche „Rebound“-Effekte sind ebenfalls zu untersuchen.

Die Bewertung soll sich einerseits auf die technische und wirtschaftliche Machbarkeit fokussieren und die Wertschöpfungskette möglichst umfassend abbilden. Andererseits sind Akzeptanz für die Transformation in der Mobilität und damit die politische Umsetz- und Durchsetzbarkeit zu bewerten. Querschnittsthemen wie die Bearbeitung juristischer Fragenkomplexe sind von der wissenschaftlichen Beratung ebenfalls abzudecken.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die wissenschaftliche Begleitung soll der EKM ertüchtigt werden, Faktenklärungen zu komplexen Themen des Klimaschutzes zu betreiben und konkrete, wirtschaftlich und gesellschaftlich tragfähige Handlungsempfehlungen für die Politik zu erarbeiten. Die Arbeiten des neu eingerichteten Expertenbeirates sollen sich auf die Kernthemen Klimaschutz (inkl. Optionen der Digitalisierung in diesem Themenfeld) und Akzeptanz für die Transformation in der Mobilität konzentrieren. Aus den unten genannten Themenbereichen werden durch den EKM nach und nach einzelne Adhoc-Themen identifiziert, die sich aus aktuellen klima- und verkehrspolitischen Bedarfen ergeben werden.

Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt den EKM mit Fachexpertise, modellgestützten Analysen, Politikbewertungen, Kurzpapieren, Mitarbeit an Ergebnispapieren und Teilnahmen an den Sitzungen. Die Erstellung von Papieren und die Aufbereitung von Fachexpertise als Input für die Sitzungen und Abstimmungstermine erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem AG sowie dem Projektbüro des EKM.

Themenbereiche:

- Modellgestützte Analysen in den Bereichen Mobilität und Energie

- Alternative Antriebe und Kraftstoffe

- Stärkung ÖPNV, Schienen-, Rad- und Fußverkehr (Personenverkehr) sowie Schienen- und (Binnen-) Schiffsverkehr (Güterverkehr)

- Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte

- Rechtliche Fragestellungen

Die Bearbeitung der Themenbereiche soll europäische und internationale Entwicklungen in Bezug nehmen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe zur Vorgehensweise - Themenbereich: THG-Minderung im Verkehr durch Digitalisierung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsprobe zur Vorgehensweise - Themenbereich: Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen im Bereich alternative Antriebe für Pkw / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 39
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

(1) Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, bspw. durch Änderungen der Klimaschutzgesetzgebung, die eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung für den EKM und damit eine deutlich umfassendere wissenschaftliche Beratung und Begleitung als bislang absehbar nach sich zieht, wird der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.

(2) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände

(Reise-, Personalkosten) und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.

c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).

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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall/Versicherungsjahr

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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.

Gutachterliche oder beratende Tätigkeit zu den Auswirkungen auf

(a) Treibhausgasemissionen,

(b) (volkswirtschaftliche) Kosten und

(c) Akzeptanz politischer Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Methoden

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EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.

Modellgestützte Quantifizierung der Treibhausgasminderungswirkungen von Maßnahmen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele des Verkehrssektors gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz beitragen sollen.

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Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Eine potentielle Interessenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn

1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für ein Landesministerium hinsichtlich Landes-Klimastrategie/-maßnahmenprogramm erbringt oder

2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für Unternehmen des Mobilitätssektors (für unternehmensstrategische Ausrichtung) erbringt oder

3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für andere Bundesministerien (Dialogformate/gutachterlicher Tätigkeit im Bereich Klimaschutzmaßnahmen) erbringt oder

4) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich Klimakampagnen erbringt.

Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

zu EK 3.1: Es sind je Teilbereich (a), (b) und (c) mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle Teilbereiche können sowohl kumuliert als auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden. Mindestens eine (1) Referenz je Teilbereich bzw. eine (1) Referenz, sofern alle Teilbereiche kumuliert nachgewiesen werden, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. - Formblatt F3.1

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zu EK 3.2: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen.

Mindestens eine (1) Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. - Formblatt F3.2

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zu Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:

- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder

- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.

(Formblatt F4)

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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Eine potentielle Interessenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn

1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für ein Landesministerium hinsichtlich Landes-Klimastrategie/-maßnahmenprogramm erbringt oder

2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für Unternehmen des Mobilitätssektors (für unternehmensstrategische Ausrichtung) erbringt oder

3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für andere Bundesministerien (Dialogformate/gutachterlicher Tätigkeit im Bereich Klimaschutzmaßnahmen) erbringt oder

4) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitige Beratungsleistungen für zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich Klimakampagnen erbringt.

Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:

- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist oder

- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.

(Formblatt F4)

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Umsetzung des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter: www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 24.08.2022: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bitte beachten Sie insbesondere die Bewerbungsbedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2022