20220427_3306_Versicherungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-SE FM-VgV-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
20220427_3306_Versicherungen
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss eines Vertrages einer Gebäude-Feuer-Versicherung (Los 1) und einer Inhalts-Versicherung (Los 2).
Gebäude-Feuer-Versicherung
Berlin-Reinickendorf
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss eines Vertrages über die Gebäude-Feuer-Versicherung. Berücksichtigt werden nur Angebote, die eine 100%ige Deckung gemäß des Versicherungsvertrages aufweisen (siehe Vergabeunterlagen).
Der Versicherungsvertrag wird durch einen noch vom Versicherungsnehmer in einem gesonderten Verfahren zu beauftragenden Versicherungsmakler betreut. Die Ausschreibung richtet sich daher ausdrücklich an zugelassene Versicherer als Bieter und Leistungserbringer nicht hingegen an Versicherungsvermittler.
Angebote von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind zulässig, sofern damit keine Nachschussverpflichtungen vereinbart werden sollen und etwaige Mitgliedschaften mit der Vertragslaufzeit korrespondieren.
Der in einem gesonderten Verfahren zu beauftragende Versicherungsmakler wird auf Honorarbasis vom Auftraggeber/ Versicherungsnehmer bezahlt. Die Angebote sind daher nettoisiert anzugeben.
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. (max. 3x bis 31.12.2026)
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. (max. 3x bis 31.12.2026)
Inhaltsversicherung
Berlin-Reinickendorf
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss eines Vertrages über die Inhaltsversicherung.
Berücksichtigt werden nur Angebote, die eine 100%ige Deckung gemäß der Kerninhaltsliste für die Inhaltsversicherung (Mindestanforderungen) aufweisen (siehe Vergabeunterlagen/ Leistungsbeschreibung).
Der Versicherungsvertrag wird durch einen noch vom Versicherungsnehmer in einem gesonderten Verfahren zu beauftragenden Versicherungsmakler betreut. Die Ausschreibung richtet sich daher ausdrücklich an zugelassene Versicherer als Bieter und Leistungserbringer nicht hingegen an Versicherungsvermittler.
Angebote von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sind zulässig, sofern damit keine Nachschussverpflichtungen vereinbart werden sollen und etwaige Mitgliedschaften mit der Vertragslaufzeit korrespondieren.
Der in einem gesonderten Verfahren zu beauftragende Versicherungsmakler wird auf Honorarbasis vom Auftraggeber/ Versicherungsnehmer bezahlt. Die Angebote sind daher nettoisiert anzugeben.
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. (max. 3x bis 31.12.2026)
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. (max. 3x bis 31.12.2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in den Sparten Gebäudesachversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff, §§ 61 ff. und §§ 67 ff Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarere Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der Befähigung zum Geschäftsbetrieb (Kopie der Erlaubnis) zu fordern.
1. Eigenerklärung über ein Finanzkraftrating einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur, welches nicht älter als der 01.Januar des vorletzen Jahres ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Finankraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern/ vorlegen zu lassen.
2. Eigenerklärung über einen ausreichenden Rück-Versicherungschutz, unter Berücksichtigung des konkreten Risikos, und darüber, dass die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.
zu 1. Das Finanzkraftrating muss mindestens den Ratingcode A-,A3,Alow oder vergleichbar aufweisen.
Die Eigenerklärung ist als Formblatt/ eigen gestaltet beizufügen.
1. Eigenerklärung in Form einer Referenzliste:
Los 1:
Bei den Referenzen muss es sich um die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Gebäude-Feuer-Versicherung) handeln, welche in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen (Mindestlaufzeit 2 Jahre).
Los 2:
Bei den Referenzen muss es sich um die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Inhalts-Versicherung) handeln, welche in den letzten 3 Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen (Mindestlaufzeit 2 Jahre).
Bei Bewerbern , die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die jeweiligen Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, das später auch entsprechende Leistung erbringt.
2. Schadensabteilung
Los 1:
Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Gebäude-Feuer-Versicherungsverträgen an einem Standort in Deutschland.
Los 2:
Eigenerklärung über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Inhalts-Versicherungsverträgen an einem Standort in Deutschland.
Los 1:
Bewerber für Los 1 müssen über mindestens 3 Referenzen (Versicherungsverträge) als Führungs-oder alleiniger Versicherer hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken (Gebäude-Feuer-Versicherung) verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurde oder derzeit noch bestehen.
Für alle Referenzverträge gilt eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Los 2:
Bewerber für Los 2 müssen über mindestens 3 Referenzen (Versicherungsverträge) als Führungs-oder alleiniger Versicherer hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Risiken (Inhalts-Versicherung) verfügen, die in den letzten drei Jahren beendet wurde oder derzeit noch bestehen.
Für alle Referenzverträge gilt eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Versicherungsunternehmen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff. und 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an zugelassene Versicherer als Bieter und Leistungserbringer, nicht hingegen an Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter). Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Es finden das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) in Verbindung mit den von diesem Gesetz in Bezug genommenen Rechtsvorschriften in der jeweiligen Fassung Anwendung. Daher sind mit dem Angebot auch entsprechende Eigen-/ Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Der jeweilige Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage, der zum Gegenstand dieses Vergabeverfahrens gemachten Mindestversicherungsbedingungen, geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung /Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(2) Der Bieter/Die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
(3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
(5) Der Bieter/Die Bieterin hat zur Situation seines/ihres Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sie denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger (ins Deutsche übersetzte) Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(6) Die Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
(7) Für die Kalkulation sind mindestens der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Vergabemindestlohn bzw. der für die Branche gültige (höhere)Tariflohn, sowie die ab 2022 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben anzuwenden. Angebote, die diese Vorgabe nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen" in den Vergabeunterlagen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer