Rahmenvereinbarung Microsoft-Produkte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft-Produkte
Der Auftraggeber plant mit diesem Vergabeverfahren, seinen Bedarf an Software-Produkten der Firma Microsoft zu decken. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Handelspartner, die Weiterführung der Konditionenverträge, die nahtlose Fortführung der Software Assurance und die zukünftige Bestellung weiterer Produktlizenzen des Lizenzgebers Microsoft.
Weiterhin hat der Auftragnehmer die erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen hinsichtlich einer kontinuierlichen Optimierung der angewandten Lizenzmodelle sowie der Beratung in Bezug auf Zahlungsmodelle und weiterer Leistungen im Rahmen der „Software Assurance“ zu erbringen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der GKV-Spitzenverband ist den Konditionenverträgen über grundsätzliche Rahmenbedingungen zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), beigetreten. Gemäß diesem Rahmenvertrag werden Microsoft Lizenzen über einen Handelspartner („Licensing Solution Partner“ – LSP) beauftragt.
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Die konkrete Bestellung von Microsoft Lizenzen für die IT-Arbeitsplätze des Auftraggebers erfolgt dabei auf der Basis eigenständiger Konditionenverträge („Enterprise-Agreement“, „Server & Cloud Enrollment“ und „Select-Plus-Vertrag“) zwischen Microsoft und dem GKV-Spitzenverband, die auf der Grundlage der vorgenannten Vereinbarung mit dem BMI basieren, sowie auf einer direkten Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem bisherigen Handelspartner.
In der Vergangenheit erfolgten die Bestellungen hierbei zu ca. 95 % aus dem „Enterprise-Agreement“, sowie dem Server und Cloud Enrollment und zu 5 % aus dem „Select-Vertrag“. Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektteam Die Bieter benennen einen deutschsprachigen Hauptansprechpartner („Account Manager“), der für die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben, insbesondere die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängende Lizenzberatung, sowie den Vertrieb zuständig ist. Dabei legt der Auftraggeber Wert auf kontinuierliche Betreuung. Der „Account Manager“ muss für den Auftraggeber direkt (Telefon, Mobilfunk und / oder E-Mail) erreichbar sein (nicht lediglich über einen allgemeinen Service Desk.) Zusätzlich benennen die Bieter zwei Vertreter, die bei Abwesenheit des „Account Managers“ als Ansprechpartner fungieren. Diese müssen nicht zwangsläufig über die gleichen Zertifizierungen verfügen.
Die fachliche Qualifikation des „Account Managers“ ist durch das Vorliegen der folgenden aktuellen Zertifikate nachzuweisen. Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen - ein Nichtvorliegen bzw. fehlender Nachweis führt zum Ausschluss des Angebotes:
• Zertifizierung als Lizenzmanager • Microsoft Licensing Professional • Microsoft Certified Azure Fundamentals (AZ-900) • Microsoft 365 Fundamentals (MS-900) • Microsoft Certified Professional • Microsoft Certified Technology Specialist
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.