Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 078-2022 dq
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen
Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen
Hamburg
Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Bewachungs- und andere Sicherheitsleistungen insbesondere in
Einrichtungen und Unterkünften zur Versorgung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Seit dem am 24.02.2022 begonnenen Krieg zwischen Russland und der Ukraine rechnet die AG jeden Tag mit
einem erheblichen Anstieg der durch sie zu versorgenden Geflüchteten. Die AG ist bei deren Versorgung und
Unterbringung auch für die Sicherheit verantwortlich. Dafür muss sie sicherstellen, dass sie über ausreichende
Kapazität an Sicherheitsdienstleistungen verfügt. Deswegen kann sie die Mindestfrist des offenen Verfahrens
nicht abwarten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen
Ort: Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggebeerin geht davon aus, dass der Gesamtauftragswert der Rahmenvereinbarung 60.000.000,- € netto über eine
Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten wird. Dieser Wert entspricht daher auch der Höchstabrufmenge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gem. § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]