Gleisbau Weichsel-, Scharnweber-, Gürtelstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0271-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Gleisbau Weichsel-, Scharnweber-, Gürtelstraße
Gleis-, Deckenschluss und Haltestellenbauarbeiten
10247 Berlin, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg
Die Baumaßnahme umfasst vorrangig Gleisbauleistungen. Neben den Gleisbauleistungen sind Leistungen aus den folgenden Fachbereichen auszuführen. - Straßenbau - Haltestellenbau (ÖPNV) - Kabeltiefbau - Entwässerung - Galabau - Verkehrssicherung - Umbau der öffentlichen Beleuchtung (techn. Ausrüstung) - Markierungsarbeiten wesentliche Ausbauleistungen: 1.700,00 m Rahmengleis auf Unterguss 3.650,00 t Asphaltausbau 2.700,00 t Beton (Ausplattung Gleise, HGT, NBS-Beton, Betonschwellen) 2.500,00 t Bodenausbau 3.200,00 t Baustoffgemische 250,00 t Stahl wesentliche Einbauleistungen: 1.700,00 m W25 59R2 NBS A 75 (komplett / grundhaft auf HGT) 1 x Einfacher Abzweig (auf Gleisbettmatte) 3 x Einfachweichen (auf Gleisbettmatte) 4 x Haltestellenkaps 2.000,00 m Schutzrohre (für Kabel) 8 x Kabelschächte 140,00 m Winkelborde 80,00 m BCB-Borde 430,00 m A1'er Borde 400,00 m Betonborde H15x30 100,00 m Entwässerungsrohre
Die Unterlagen zur Preisgleitklausel sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. (LV-Positionen und GP-Nummern) Anmerkungen sind per Bieterfrage vor Submission einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleisbau Weichsel-, Scharnweber-, Gürtelstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.