Rahmenvertrag Bremsprellböcke Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59898
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bremsprellböcke
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
Bremsprellbock der Klasse 1 oder 2 mit 4 Bremselementen (Typ 4) ohne Zusatzbremsen, Mittelpufferkupplungs- und Seitenpufferaufnahme
dieser Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
1 Jahr + 1 Jahr
zu Schätz- und Höchstwerten siehe Bewerbungsbedingungen 1.3
Bremsprellbock der Klasse 1 oder 2 mit 6 Bremselementen (Typ 6), ohne Zusatzbremsen, Mittelpufferkupplungs- und Seitenpufferaufnahme
dieser Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
1 Jahr +1 Jahr
Bremsprellbock der Klasse 1 oder 2 mit 8 Bremselementen (Typ 8), ohne Zusatzbremsen, Mittelpufferkupplungs- und Seitenpufferaufnahme
Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
dieser Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
1 Jahr +1 Jahr
Bremsprellbock der Klasse 1 oder 2 mit 10 Bremselementen (Typ 10), ohne Zusatzbremsen, Mittelpufferkupplungs- und Seitenpufferaufnahme, mit Gleisverstärkung
Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
1 Jahr +1 Jahr
Bremsprellbock der Klasse 3 oder 4 mit 10 Bremselementen, mit Zusatzbremsen (Typ 10Z bis 10Z12), Mittelpufferkupplungs- und Seitenpufferaufnahme, mit Gleisverstärkung
Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
1 Jahr +1 Jahr
Bremsprellbock der Klasse 3 oder 4 mit max. 16 Bremselementen, mit Zusatz-bremsen. Die maximale Anzahl von 34 Bremselementen nicht überschritten werden (Typ 16Z1 bis 16Z9), M+S, mit Gleisverstärkung
Rahmenvertrag wird bundesweit ausgeschrieben
Rahmenvertrag Bremsprellböcke, Vergabe in 6 Losen.
Herstellung, Lieferung und Montage von Bremsprellböcken mit EBA Zulassung, (Serviceleistungen ausdrücklich optional) mit einer Laufzeit von 2 Jahren und Option 1+1.
Insbesondere ist zu beachten, dass für die Bremsprellböcke eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorliegen muss. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden. Gültige Zulassungen sind über die gesamte Laufzeit Voraussetzung für Einzelabrufe.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Je Los sollen mind. zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden. Abrufberechtigt sind die Deutsche Bahn AG und alle mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
1 Jahr +1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Nichtvorliegen der Erklärungen/ Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Nichtvorliegen der Erklärungen/ Nachweise kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
A.) Für die Bremsprellböcke innerhalb der Lose, für die Ihr Teilnahmeantrag gilt, muss eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vorgelegt werden. Für die vorliegende Vergabe bedeutet dies, dass mit dem Teilnahmeantrag belegt werden muss, dass die für die anzubietenden Lose erforderlichen Zulassungen beim EBA beantragt sind und erwartet werden.
B.) Die Freigabe der Prellböcke und Gleisverstärkungen muss für die Lose, für die Ihr Teilnahmeantrag gilt, bei der DB Netz AG beantragt sein. Seitens der Fachabteilung der DB Netz AG muss eine Bestätigung vorliegen (ist nachzuweisen), in welchem Umfang bzw. in welcher Ausführung die Prellböcke und Gleisverstärkungen freigegeben werden. Nur Prellböcke und Gleisverstärkungen, von denen eine Freigabe vorliegt oder erwartet wird, dürfen angeboten werden.
C.) Benennen Sie Referenzen im Bereich Bremsprellböcke der letzten 3 Jahre mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragswert und Auftraggeber.
D.) Benennen Sie Ihre Fertigungs- und Montagekapazität in Stück pro Monat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
100 % nach Leistungserbringung.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber plant, eine strukturierte Verhandlung nach einem bestimmten Verhandlungsdesign durchzuführen. Details dazu entnehmen Sie bitte der Unterlage Strukturierte Vergabeverhandlung– Basis-Kommunikationspapier der Vergabeunterlagen.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.