Modulgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: OV 567-2022pa

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2a0fa110-e3ed-47ba-8c88-007c26343f14
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modulgebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 567-2022pa
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45211300 Bau kompletter Wohnhäuser
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kauf und Errichtung von temporären Wohngebäuden in (Container-)Modulbauweise. 11 Gebäude mit jeweils ca. 532 m2 BGF (insgesamt ca.5.852 m2 BGF), zweigeschossig mit Satteldach in F30. Errichtung schlüsselfertig und voll funktionsfähig auf bauseitigem Fundament. Leistung inkl. Werkplanung und der bautechnische Nachweise.

Optional Wartung der Gebäude im Bereich der Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro- und Lüftungsanlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Berzeliusstraße, 22113 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kauf und Errichtung von temporären Wohngebäuden in (Container-)Modulbauweise. 11 Gebäude mit jeweils ca. 532 m2 BGF (insgesamt ca.5.852 m2 BGF), zweigeschossig mit Satteldach in F30. Errichtung schlüsselfertig und voll funktionsfähig auf bauseitigem Fundament. Leistung inkl. Werkplanung und der bautechnische Nachweise.

Optional Wartung der Gebäude im Bereich der Gewerke Heizung, Sanitär, Elektro- und Lüftungsanlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/09/2022
Ende: 03/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer 1.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

- Vordruck Erklärung zur Eignung

- Preisermittlungsblatt 1

- Anlage 6-031_Eigenerklärung RUS

- Betriebshaftpflichtversicherung

Die Gesamtauftragsdauer beinhaltet die Arbeitsvorbereitung und die Bauausführung.

Arbeitsvorbereitung: 30.09. bis 02.12.2022

Bauausführung: 05.12.2022 bis 03.03.2023.

Aufgrund des dynamischen Geschehens und gegebener Abhängigkeiten kann es ggf. von Bauherrenseite zu einer Verschiebung von bis zu einem Kalendermonat kommen. Die finale Terminabstimmung erfolgt im Zuge der Auftragsvergabe.

Die im Verfahren genannte Auftragsdauer, Beginn und Ende ist bei Angebotserstellung jedoch als verbindlich zu betrachten!

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Äußerste Dringlichkeit wegen drohender Obdachlosigkeit der aus der Ukraine flüchtenden Menschen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/08/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer 1.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F&W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.

2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 05.08.2022 / 12:00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. F&W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer 1.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass F&W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. F&W kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.

5) F&W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.

6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F&W ihrerseits werden Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

7) Der Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln, insbesondere über Lieferzeiten, Optionen für Kontingente und Lieferumfang. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren liegen wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistungen vor, § 3a Abs. (3) VOB/A EU.

8) Der Titel 2 Wartungsarbeiten Gebäude fließt in die Wertung der Angebote mit ein.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2022