Betondeckensanierung am Flughafen Berlin Tempelhof in den Hangars 5-7 (1.BA) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-B-Ver-0017
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betondeckensanierung am Flughafen Berlin Tempelhof in den Hangars 5-7 (1.BA)
Instandsetzung und statische Ertüchtigung der Stahlbetondecken von unten nach TR-IH mit historischer Putznachbildung sowie die Sanierung der Stahlsteindecken / Stahlbetonhohldielen in den Hangars 5-7.
Gerüstbauarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Gerüstbauarbeiten
Ausschließlich für Los 1 sind Nebenangebote zugelassen.
Bitte beachten Sie die Datei „03_Technische_Gleichwertigkeit_Nebenangebot_S05_Los_1“
Betoninstandsetzungsarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Betoninstandsetzungsarbeiten
Stahlbau
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Stahlbau
Sicherungsnetze
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Sicherungsnetze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Zudem wird der Auftraggeber eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de) veranlassen. - siehe Eigenerklärung Eignung
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Lose 1-4: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der Jahre 2021, 2020, 2019
Los 1: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 von mindestens 4.000.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 2: : Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 von mindestens 10.000.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 3: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 von mindestens 280.000,00 € nachgewiesen werden.
Los 4: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 von mindestens 400.000,00 € nachgewiesen werden.
A)
Lose 1-4: Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte
B)
Lose 1-4: Angabe von erbrachten Referenzprojekten – Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
C)
Los 1-4: Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/zur vorgesehenen Projektleiterin sowie der Stellvertretung:
- Namentliche Benennung des/der der vorgesehenen Projektleiter/in sowie der Stellvertretung
- Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf (Berufserfahrung)
- Angabe der Sprachkenntnisse
- Angabe der Qualifikation
- Benennung von 3 Referenzen (Lose 1 und 2) bzw. von 2 Referenzen (Lose 3 und 4), die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
A)
Im Mittel der Jahre 2021, 2020, 2019 mindestens folgende Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter.
Los 1: 20
Los 2: 30
Los 3: 6
Los 4: 8
B)
Los 1: 2 Referenzen über Hängegerüste als Arbeitsgerüste mit einer Fläche von mind. 500 m2 und 1 Referenz für ein auskragendes Raumgerüst (Auskragung mind. 8 m) mit oberseitiger Arbeitsebene mit einem Volumen von mindestens 1.000 m3
Los 2: Herstellung bauzeitlicher Unterstützungen von Decken in Stahlbauweise; Arbeiten auf einem Hängegerüst (>100m2); Betonabtrag im HDW-Verfahren über Kopf >500m2; Spritzmörtel /-betonauftrag über Kopf >500m2; Arbeiten im Denkmalbereich
Los 3: 1 Referenz über Stahlbauarbeiten im Bereich Denkmalschutz und 1 Referenz für Stahlbauarbeiten in Höhen über 10 m mit mobiler Zugangstechnik
Los 4: 2 Referenz über Montage von Sicherungsnetzen gegen herabfallende Teile auf Flächen über 250 m2 und 1 Referenz für Montagearbeiten in Höhen über 10 m mit mobiler Zugangstechnik
C)
Projektleiter:
Lose 1-4: Als Mindestanforderung muss der Projektleiter / die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Lose 1-3: Als Mindestanforderung muss der Projektleiter / die Projektleiterin einen Berufsabschluss als Meister oder vergleichbar vorweisen, (ein Hochschulabschluss wird als vergleichbar bewertet).
nur Los 2: einen S.I.V.V-Schein mit aktueller Schulung vorweisen;
jeweils 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gerüstbau für Los 1; im Bereich Betoninstandsetzung für Los 2; im Bereich Stahlbau für Los 3 sowie 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Montag / Demontage Sicherungsnetze für Los 4
Stellvertretung der Projektleitung:
Los 1-4: Als Mindestanforderung muss der stellvertretende Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
nur Los 1: Als Mindestanforderung muss der stellvertretende Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin über einen Berufsabschluss als Geselle Gerüstbau oder höherwertig vorweisen und über 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Gerüstbau verfügen.
nur Los 2: Als Mindestanforderung muss der stellvertretende Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin über einen Berufsabschluss als Geselle Betonbau / Maurer (oder vergleichbar) oder höherwertig, zudem einen S.I.V.V-Schein mit aktueller Schulung vorweisen und über 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Betoninstandsetzung verfügen.
nur Los 3: Als Mindestanforderung muss der stellvertretende Projektleiter / die stellvertretende Projektleiterin über einen Berufsabschluss als Geselle Stahlbau oder höherwertig vorweisen und über 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Stahlbau verfügen.
nur Los 4: 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Montag / Demontage Sicherungsnetze
- siehe jeweilige Eigenerklärung Eignung -
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]