Rahmenvertrag Antigentests 22-23 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06473
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Antigentests 22-23
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von ca. 400.000 SARS-CoV-2 Tests zur nasalen Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2. Die Lieferung erfolgt auf Abruf. Es werden mindestens 50.000, höchstens 440.000 Tests abgerufen.
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von ca. 400.000 SARS-CoV-2 Tests zur nasalen Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2. Die Lieferung erfolgt auf Abruf. Es werden mindestens 50.000, höchstens 440.000 Tests abgerufen. Die Tests müssen ausweislich der "vergleichenden Evaluierung der Sensititvität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltest" des Paul-Ehrlich-Instituts vom 05.05.2022 (Anlage A3) für die AT-Nummer des jeweiligen Tests eine Sensitivität von mindestens 95 Prozent bei cq weniger 25 und von von mindestens 50 Prozent bei cq 25-30 aufweisen. Die Tests müssen mit positivem Ergebnis durch das Paul-Ehrlich-Institut - auch hinsichtlich der Omikron Erkennung entsprechend der Bridging Prüfung - evaluiert worden sein. Sie müssen zur schnellen Nutzung für Laien einzeln verpackt, einfach anwendbar und intuitiv bedienbar sein. Im Zeitpunkt des Liefereingangs bei der TK müssen die Tests noch mindestens 12 Monate haltbar sein. Die Pufferlösung darf nicht separat verpackt sein, sondern muss bereits im Probenröhrchen enthalten sein. Die Test müssen die in der Anlage A2 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen und den dort von dem AN gemachten Angaben (z.B. hinsichtlich des Handelsnamens) entsprechen.
Die TK behält sich vor, Rahmen- und Lieferverträge mit weiteren Lieferanten zu schließen. Ein Exklusivitätsrecht besteht nicht.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.