Lieferung von LED-Straßenleuchten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-13 M269
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von LED-Straßenleuchten
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag und auf Rechnung des Landes Berlin Modernisierungsmaßnahmen zur öffentlichen Straßenbeleuchtung durch.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über die Lieferung von technischen Straßenleuchten. Zweck der Ausschreibung ist die Deckung des Bedarfes an Leuchten für den Ersatz altersbedingt abgängiger Leuchten.
01 Technische Straßenleuchte für Ansatz oder Aufsatzmontage
Modernisierungsmaßnahme 71: Lieferung einer serienmäßigen LED-Straßenleuchte für die Montage an geraden Masten oder Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 6m
02 Dekorative Aufsatzleuchte zur Straßenbeleuchtung
Lieferung einer serienmäßigen LED-Straßenleuchte inkl. Betonmastadapter für die Montage an Beton- oder Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5 m
03 Technische Straßenleuchte für Ansatz- oder Aufsatzmontage
Leuchte für Erneuerungsmaßnahmen: Lieferung einer serienmäßigen technischen LED-Straßenleuchte für die Montage an geraden Masten oder Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5m
04 Replik Gasleuchte BAMAG U7
Ersatzbedarf für Gasumrüstung: Lieferung einer serienmäßigen LED-Aufsatzleuchte für die Montage an Bündelpfeilermasten
05 Hinterleuchtetes Überkopftransparent einseitig
Hinterleuchtetes Überkopftransparent mit Zeichen 350-10 und integrierter Be-
leuchtung für FGÜ entsprechend DIN-67523
06 Hinterleuchtetes Überkopftransparent zweiseitig
Beidseitig hinterleuchtetes Überkopftransparent mit 2xZeichen 350-10 und integrierter Beleuchtung für FGÜ entsprechend DIN-67523
07 Dekorative Aufsatzleuchte
Leuchte für Erneuerungsmaßnahmen: Lieferung einer serienmäßigen LED-Aufsatzleuchte für die Montage an geraden Masten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5m.
08 Technische Straßenleuchte für Ansatz- oder Aufsatzmontage
Modernisierungsmaßnahme 72: Lieferung einer serienmäßigen technischen LED-Straßenleuchte für die Montage an geraden Masten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 7,5m oder 10m
09 Technische Straßenleuchte für Ansatz- oder Aufsatzmontage
Modernisierungsmaßnahme 74: Lieferung einer serienmäßigen LED-Straßenleuchte für die Montage an geraden Masten oder Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 6m
10 Technische Straßenleuchte für Ansatz- oder Aufsatzmontage
Leuchte für Einzelbaumaßnahmen: Lieferung einer serienmäßigen LED-Straßenleuchte mit schmalbandiger Lichtverteilung für die Montage an geraden Masten oder Auslegermasten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 5m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
Handelsregisterauszug oder gewerberechtliche Anmeldung gem. Gewerbeordnung (nicht älter als 12 Monate)
Bescheinigung des Finanzamtes zur Abführung von Steuern (nicht älter als 12 Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als 12 Monate)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
Konformitätserklärung
ENEC-Zertifikat der Leuchte, sofern zutreffend
Datenblatt der Leuchte mit allen wesentlichen elektrischen (Leistung, Leistungsfaktor), lichttechnischen (Lichtstrom, ULOR) und mechanischen (Abmessung, Gewicht, Windangriffsfläche, Leuchtenneigung) Daten
Montageanleitung
Technischen Datenblätter der eingesetzten LED Module und elektronischen Betriebsgeräte. Aus den Datenblättern muss der Lichtstromrückgang sowie die Ausfallquote bei Referenztemperatur hervorgehen. Der Nachweis der Referenztemperatur hat bei einer Leuchtenumgebungstemperatur von 25°C nach 12-stündigem Betrieb zu erfolgen.
Vollständig ausgefüllten Bieterangaben
"Messprotokoll der angebotenen Leuchte im konkret vorgesehenen Betriebsmodus mit Angabe der Messgeräte und mindestens den folgenden Messergebnissen:
• tatsächlich gemessener Lichtstrom
• Lichtverteilungskurve (LVK) mit Angabe der Messunsicherheit
• elektrische Betriebsgrößen Strom, Spannung, Leistung, Phasenverschiebung mit Angabe der Messunsicherheit"
Datei/Datenträger mit der gemessenen Lichtverteilungskurve als Datei im ldt-Format.
Datei/Datenträger mit der gemessenen Lichtverteilungskurve als Datei im pdf-Format.
- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.4.2020 (GVBI. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mitBewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Schlusstermin für Anfragen:
Zu III.1) Teilnahmebedingungen:
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland