Rahmenvertrag veranstaltungstechnische Ausstattung Nebenspielstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 02122IFB
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbb.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag veranstaltungstechnische Ausstattung Nebenspielstätten
Die KBB GmbH plant für die 73. Internationalen Filmfestspiele Berlin und die folgenden drei Jahre einen Rahmenvertrag für die veranstaltungstechnische Ausstattung der Nebenspielstätten in 2 Losen zu vergeben. Die 73. Berlinale findet vom 16.02.2023 bis zum 26.02.23 statt. Die Berlinale ist nicht nur das größte Kulturereignis der Stadt, sondern auch eines der wichtigsten Events der internationalen Filmindustrie: Rund 16.000 Fachbesucher aus ca. 130 Ländern, darunter 3.800 Journalisten, akkreditieren sich jedes Jahr bei der Berlinale. Mit über 330.000 verkauften Eintrittskarten ist die Berlinale nicht nur ein wichtiger Branchentreff, sondern ein großes Publikumsfestival. Das öffentliche Programm der Berlinale zeigt jedes Jahr ca. 400 Filme aller Genres, Längen und Formate. Die Spielstätten sind über ganz Berlin verteilt. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Vorbauten im Außenbereich, Ausstattung in Foyerbereichen und Veranstaltungstechnik, auch im Kinosaal (außer Kinotechnik).
Ausstattung Kinosäle
Berlin Diverse Kinosäle in Berlin
Los 1 umfasst Lieferungen und Leistungen zur Ausstattung von Kinosälen. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
1.1 Einsprache
Es werden Filme für Kinder ab vier Jahren in Originalsprache gezeigt. Da die jungen Zuschauer die englischen Untertitel für das internationale Festivalpublikum in der Regel nicht verstehen können, werden die Dialoge im Vorfeld des Festivals ins Deutsche übersetzt, von einem eigens dafür engagierten Einsprecher überarbeitet und mit dem Film zusammen eingeübt. Bei jeder Vorstellung wird die deutsche Übersetzung über eine Beschallungsanlage live in den Saal eingesprochen. Die erforderliche zusätzliche Audiotechnik ist zu installieren und zu betreuen.
1.2. Beschallungstechnik
Spielstätten / Kinosäle müssen mit Beschallungstechnik ausgestattet, oder das bauseitig vorhandenene Equipment muss ergänzt werden. Die erforderliche Audiotechnik muss deshalb je nach örtlicher Begebenheit installiert werden, hierzu zählen auch Pressesplitter.
1.3 Beleuchtungstechnik
In einigen Spielstätten / Kinosälen muss die ggf. vorhandene Bühnenlichttechnik durch zusätzliche Beleuchtungstechnik ergänzt werden, um den Bühnenbereich für Moderation / Präsentation o.ä. auszuleuchten. Die erforderliche Beleuchtungstechnik ist dementsprechend je nach örtlicher Gegebenheit zu installieren.
1.4. Dolmetschertechnik
Die Tonübertragung der Übersetzungen in kompakten handlichen Headsets der Kinobesucher erfolgt drahtlos über Funk oder Infrarot. Dolmetschertechnik wird auch in den Pressekonferenzen benötigt.
1.5 Videotechnik
In einigen Spielstätten werden Video Monitore, teilweise mit Audioausspielung benötigt.
Der Rahmenvertrag soll zunächst für 12 Monate vergeben werden. Er soll mit der Option um eine dreimalige Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate verbunden werden.
Drei Optionen zur Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils weitere 12 Monate, so dass der Vertrag eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat.
Nein
Die oben beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen sollen im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden. Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse mitzuteilen. Alle Firmen, die eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden erneut schriftlich aufgefordert, ihr Interesse zu bestätigen.
Ausstattungen im Innenbereich (Foyer / Kinosaal)
Berlin Berlinale Palast
Los 2 umfasst die Vorbauten, die Kinoeingangsbereiche sowie den Bereich des Roten Teppichs vor dem Berlinale Palast. Die Liefer- und Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen:
2.1. Erstellen von Entwürfen und Zeichnungen unter Berücksichtigung von Vorgaben des Auftraggebers inkl. Ortsbegehungen/ Planungsgesprächen/Visualisierungen für verschiedene Kinoeingangsbereiche außen/innen, Berücksichtigen von kurzfristigen Änderungs- und Ergänzungswünschen,
2.2. Anlieferung, Aufbau, Koordination, Absicherung, Wartung, Standby-Betreuung, Abbau der geplanten Aufbauten (Walkway-Konstruktionen / Dach-Vorbauten), in der Regel aus Traversensystemen, Installation der erforderlichen Licht- und Tontechnik für den roten Teppich, Architekturbeleuchtung
Walkway-Konstruktionen / Dach-Vorbauten
- Traversenkonstruktionen für die Aufnahme von Licht- und Ton-Technik
- Vordächer/ Traversenmehrfeldkonstruktion als überdachter Walkway Aufbauten Licht-, Tontechnik, Fotocall-Aufbauten
- Fassadenbeleuchtung,
- Beleuchtung Roter Teppich für Presse, TV, Gala
- Fotowand-Beleuchtung,
- Foyer-Beleuchtung,
- vorhandene Lichtquellen filtern,
- Fotowand inkl. Beleuchtung aufbauen,
- Beschallungsanlage inkl. Musikzuspieler installieren (Beschallung roter Teppich)
Der Rahmenvertrag soll zunächst für 12 Monate vergeben werden. Er soll mit der Option um eine dreimalige Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate verbunden werden.
Drei Optionen zur Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils weitere 12 Monate, so dass der Vertrag eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat.
Nein
Die oben beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen sollen im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden. Interessierte Unternehmen werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse mitzuteilen. Alle Firmen, die eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden erneut schriftlich aufgefordert, ihr Interesse zu bestätigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister ihres Unternehmenssitzes und Zweigniederlassungen. Angaben zu Mitgliedschaften in Berufsgenossenschaften oder anderen berufsständischen Einrichtungen. Angaben zur Eintragung ins Handels- oder Firmenregister, mit Angabe zu den Beteiligungsverhältnissen.
Bestätigung, dass für den Fall des Zuschlags eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgende Mindestversicherungssummen pro Schadensfall besteht bzw. abgeschlossen wird:
Personenschäden bis zu: EUR 5.000.000; Sachschäden bis zu: EUR 5.000.000, Vermögensschäden: EUR 1.000.000.
Die Firmen bzw. ihre Beschäftigten müssen sich vor Ausführung ihrer Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung durch die staatlichen Sicherheitsorgane der Bundesrepublik Deutschland unterziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Firmen, die ihr Interesse auf der Grundlage von in dieser Vorinformation enthaltenen Angaben über den betreffenden Auftrag bekunden und bestätigen, werden von der Auftraggeberin aufgefordert, an dem Verfahren teilzunehmen, bevor mit der Auswahl der Bieter oder der Teilnehmer an Verhandlungen begonnen wird.
Die Interessenbekundung ist über die Vergabeplattform, per E-Mail oder schriftlich an die oben in Abschnitt I. genannten Kontaktdaten zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTJR17N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGB l.IS.1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203) ist nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland