Rahmenvertrag über Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung im Bezirk Spandau Referenznummer der Bekanntmachung: 290-2022_RV_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung im Bezirk Spandau
Für Baumaßnahmen des Bezirksamt Spandau werden regelmäßig Leistungen der Fachplanung technische Gebäudeausrüstung notwendig. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Büro geschlossen werden, das diese Leistungen kurzfristig übernehmen kann.
Bei den zu bearbeitenden Objekten handelt es sich um Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen an diversen Gebäuden (z.B. Schulen, Verwaltungsgebäuden, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken) des Bezirksamt Spandau von Berlin nach Erfordernis.
Berlin-Spandau
Gegenstand des Rahmenvertrages ist der Abruf von freiberuflichen Leistungen bei Bedarf. Der Auftragnehmer kann mit Grundleistungen der Technikplanung gemäß ABau IV 4112.H F „Spezifische Leistungspflichten der Technischen Ausrüstung“ und mit besonderen Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI (nicht abschließend benannt) der Anlagengruppen 1-8 betraut werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Hausalarmanlagen, Blitzschutz, Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen sowie auf Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen. Für die Erbringung der Leistung sind Zertifikate (DIN EN 62305 oder gleichwertig sowie DIN 14675 oder gleichwertig) erforderlich.
Gemäß § 34 GEG ist zu prüfen, ob die Strahlungsenergie zur Strom-, Wärme- und/oder Kälteerzeugung genutzt werden kann. Die Klimaschadenskosten sind stets zu berücksichtigen und möglichst gering zu halten. Bei Neubauten und Sanierungen ist die gesamte technisch nutzbare Dachfläche für die Errichtung von Solaranlagen zu verwenden. Stromanlagen sind so zu planen, dass auch eine nachträgliche Installation einer PV-Anlage möglich ist.
Dieser Rahmenvertrag gilt für Spandauer Gebäude, bei denen die Serviceeinheit Facility Management für bauliche Maßnahmen zuständig ist, z.B. Schulen, Sporthallen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Bürodienstgebäude, Kultureinrichtungen, Umkleidegebäude, Werkhöfe.
Dazu erhalten Sie eine Übersichtsliste der von unserem Bezirksamt betreuten Gebäude. Diese Liste ist nicht abschließend.
Soweit erforderlich ist der Auftragnehmer für die Beschaffung der Bestandsunterlagen verantwortlich.
Für die in diesem Vertrag festgelegten Kosten-, Termin-, Qualitäts- und Quantitätsvorgaben ist am Ende jeder Leistungsphase im Rahmen eines Erörterungsprotokolls das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen. Ergibt sich im Planungsablauf, dass weitere Grundleistungen notwendig sind um das Planungsziel zu erfüllen, ist der Auftragnehmer verpflichtet dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet und verlängert sich jeweils um 6 Monate bis maximal 4 Jahre, wenn er nicht 5 Monate vorher gekündigt wird. Mit Erreichen des Honorarhöchstwertes i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto sind begonnene Aufträge abzuschließen und endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AN informiert den AG mindestens 6 Monate im Voraus, wenn dieser überschritten werden könnte.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt)
1.1 (5 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (5 Pkt)
2.1 (5 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 4 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 40 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Die 1. Bearbeiter/in Elektro verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 8 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Die 2. Bearbeiter/in Elektro verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 8 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.3 Die 1. Bearbeiter/in HLS verfügt über:
3.3.1 (5 Pkt*) – 8 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)
3.3.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.3.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.4 Die 2. Bearbeiter/in HLS verfügt über:
3.4.1 (5 Pkt*) – 8 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Diplom oder gleichwertig)
3.4.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.4.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 50 Pkt)**
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 25 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (2 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 300-400 betragen mind. 150.000 €
4.2 (8 Pkt) – Es wurden die AG 1-8 in den LPH 2-8 erbracht (je AG mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 1 Punkt).
4.3 (1 Pkt) – Es wurde zusätzlich die LPH 1 gemäß § 55 HOAI erbracht.
4.4 (2 Pkt) – Es wurde in laufendem Betrieb umgesetzt.
4.5 (2 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
4.6 (1 Pkt) – Es wurde aus Fördermitteln finanziert.
4.7 (3 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.8 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.9 (3 Pkt) – Der Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/96 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 8 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI (nicht abschließend benannt) der Leistungsphasen 1-9 sowie Anlagengruppen 1-8 optional zu übernehmen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens mit Angebotsabgabe zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 55 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 4 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Es sind Nachweise über folgende Befähigungen zu erbringen:
— Befähigung Planung von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmierung (Zertifikat nach DIN 14675 oder gleichwertig),
— Befähigung als Blitzschutz-Fachkraft (Zertifikat nach DIN EN 62305 oder gleichwertig)
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis über die Zertifikate nach DIN 14675 und DIN EN 62305 auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn mit Abgabe des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen zum Vorliegen des Zertifikats gemacht wird. Mit Angebotsabgabe muss das Zertifikat nachgereicht werden.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung der im Bewerbungsbogen genannten Bearbeiter
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Angaben über die Zertifikate nach DIN 14675 und DIN EN 62305 sind gem. den Anforderungen Ziff. III.1.3) zu erbringen.
Es sind mind. 4 für den Rahmenvertrag zuständigen Mitarbeiter zu benennen.
- darunter müssen mind. 2 Ingenieure Elekro oder vergleichbar und
- mind. 2 Ingenieure HLS oder vergleichbar gebunden sein.
Alle Mitarbeiter müssen berechtigt sein zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“.
Es sind für 2 Mitarbeiter mit jeweils mind. 8 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur vorzuweisen und 2 Mitarbeiter mit jeweils mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „RV_TGA“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]