Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel
Erstellung und Versand des Senats-Medienspiegels und weiterer Fach-Medienspiegel
Die digitale Medienbeobachtung ermöglicht der politischen und administrativen Spitze einen schnellen Überblick über die aktuelle Nachrichtenlage und vereinfacht Arbeitsabläufe für die Presse-Verantwortlichen. Die Senatskanzlei gibt einen Senats-Medienspiegel heraus, der einen Überblick über die Berlin-relevante Nachrichtenlage gibt. Der Senats-Medienspiegel wird dem Senat und den Führungskräften der Senatskanzlei zur Verfügung gestellt und an das Berliner Abgeordnetenhaus durchgeleitet. Darüber hinaus erstellen verschiedene Stellen des Landes Berlin eigene Fach-Medienspiegel mit einer ressortspezifischen Auswahl an Medieninhalten. Hierfür sucht die Senatskanzlei einen Dienstleister.
Der Vertrag kann seitens der AG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Wirt-124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Keine Eintragung im Wettbewerbsregister
3. Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
(Hauptsitz, Niederlassungen, Mitarbeiterzahl) unter Verwendung der Anlage
"Eigenerklärung zum Unternehmen"
Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) jeweils in den letzten drei Jahren im hier
gegenständlichen Tätigkeitsbereich/Geschäftsfeld.
Zwei Unternehmensreferenzen für die Erstellung eines digitalen Medienspiegels für Auftraggeber aus dem Bereich Politik oder öffentliche Verwaltung aus den letzten drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.