Steinwerder Süd - örtliche Bauüberwachung und geotechnische Überwachung Referenznummer der Bekanntmachung: SWS - 031
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Steinwerder Süd - örtliche Bauüberwachung und geotechnische Überwachung
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Hamburg Port Authority (HPA) haben beschlossen, die im Stadtteil Steinwerder gelegenen Flächen des Hansaterminals und des Roßterminals - zusammen als Steinwerder Süd bezeichnet - umzustrukturieren.
Die HPA hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Umsetzung der Flächenherrichtung Steinwerder Süds beauftragt.
Zur Herrichtung dieser neuen, rd. 26,4 ha großen, zusammenhängenden Fläche sollen die vorhandenen Kaizungen aus Gründen des Hochwasserschutzes auf ein Niveau von derzeit rd. +5,5m NHN auf rd. +7,7m NHN aufgehöht, die Höftspitzen Roßhöft und Oderhöft zurückgebaut und der dazwischenliegende Bereich des Oderhafens ebenfalls auf ein Niveau von rd. +7,7m NHN aufgehöht werden.
Hamburg
Leistungsgegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und geotechnischen Überwachung während der Bauzeit der Vergabeeinheiten 02 bis 05. Die Hauptbauleistungen der vorgenannten Vergabeeinheiten umfassen:
- Rückbau der noch vorhandenen Oberflächenbefestigungen, Gleisanlagen und Hochwasserschutzanlagen auf den Terminalflächen
- Landseitige Kampfmittelsondierung und -räumung
- Baustelleninfrastruktur
- Herstellen einer Sohlschwelle durch Sandverrieselung
- Einbau einer Ballastierung im Oderhafen
- Aufhöhung eines Abschlussdammes zum Oderhafen
- Rückbau mehrerer Stahlbrücken.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, s.u.
Stufe 1:
- Einarbeitung in das Projekt
Stufe 2 (Abruf mit Vorlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) :
- Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und geotechnischen Überwachung
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) in den Geschäftsjahren 2019, 2020 u. 2021.
Der Umsatz in den Geschäftsjahren 2019, 2020 u. 2021 muss im Mittel mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den Kalenderjahren 2019, 2020 u. 2021.
2. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten für die Überwachungstätigkeiten (Überwachung von Vertikaldränarbeiten, Verrieselungsarbeiten, Rückbauarbeiten konstruktiver Bauwerke) (Vordrucke - für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Wichtung wird in dem anliegenden Dokument "Verfahrensbedingungen" erläutert.
zu 1.
Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 10 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen. Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe der festangestellten Ingenieure/-innen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen die genannte Mindestanzahl erreichen. In der Erklärung ist die Anzahl jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
zu 2.
Der Abschluss der Überwachungsleistungen des Referenzprojektes muss nach dem Stichtag 01.01.2015 erfolgt sein.
Die einzureichenden Referenzen zu den Überwachungstätigkeiten müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Überwachung von Vertikaldränarbeiten
- Überwachung von Rückbauarbeiten konstruktiver Bauwerke (z.B. Stahlbrücken) oder großflächigen, massiven Oberflächen- befestigungen.
- geotechnische Überwachung von Verrieselungsarbeiten (Wassertiefe > 5 m)
Jede dieser Überwachungstätigkeiten muss durch den Bieter mit mindestens einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. Dabei können mit einem Referenzprojekt auch mehrere Mindestkriterien gleichzeitig oder auch mit drei Referenzprojekten jedes Mindestkriterium einzeln nachgewiesen werden.
Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und von mind. 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GRWF0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/