Streuaufbauten Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002839
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Streuaufbauten
Vertragsgegenstand ist der Abschluss von mehreren Rahmenvereinbarungen (max. 3 je Los) über die Herstellung, Lieferung und Montage von Streuaufbauten mit Option Fullservice, Fahrerschulung, technische Ausbildung und Buy Back gemäß Beschreibung der Anforderungen an die Leistungen in den beigefügten Leistungsparametern und Vertragsbedingungen, einschließlich der darin beschriebenen optional zu vergebenen Leistungen.
Feuchtsatzstreumaschinen (FS30)
Herstellung, Lieferung und Montage von Feuchtsatzstreumaschinen (FS30) ca. 37 Stück
Fullservice,
Fahrerschulung und technische Ausbildung
Kombistreumaschinen (FS30 / FS100)
Herstellung, Lieferung und Montage von Kombistreumaschinen (FS30 / FS100) ca. 51 Stück
Fullservice,
Fahrerschulung und technische Ausbildung
Feuchtsalzstreuer (FS30) klein für MC
Herstellung, Lieferung und Montage von Feuchtsalzstreuer (FS30) klein für MC ca. 47 Stück
Fullservice,
Fahrerschulung und technische Ausbildung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und (Bau-)Leistungen (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Nachweis (über entsprechenden Beleg) oder Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen (über Teil A, Anlage A2), Mindest-Gesamtjahresumsatz: [Betrag gelöscht] Euro
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3)
- Benennung eines eigenen Servicestützpunktes oder Servicepartners innerhalb Berlin oder Brandenburg (Teil A, Anlage A2)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Quartal 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.