Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Technische Ausrüstung) für das Thalia Theater, Alstertor Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_Thalia_Theater_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Technische Ausrüstung) für das Thalia Theater, Alstertor
Das Thalia Theater befindet sich in Hamburgs innerstädtischer Lage, direkt am Alstertor gelegen. In der ursprünglichen Bausubstanz geht das Thalia auf einen Neubau von 1912 zurück, wobei das Theater im 2. Weltkrieg erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bei einem Luftangriff wurde 1945 das Bühnenhaus bis auf den Seitenflügel am Raboisen vollständig zerstört.
In den 1950er und 1960er Jahren wurde das Haus von Werner Kallmorgen wieder aufgebaut, wobei die Bühne mit der damals modernsten Bühnentechnik nach Planungen von Adolf Zotzmann ausgestattet wurde. Die Arbeiten sind 1960 mit dem Einbau einer Zylinderdrehbühne abgeschlossen worden. Die Wiedereröffnung des Theaters fand am 3. Dezember 1960 statt.
Das Thalia Theater ist seit dem 31. März 1981 in die Denkmalliste der Hansestadt eingetragen.
Die umfangreichste Baumaßnahme seit der Wiedereröffnung im Jahr 1960 war die Erweiterung und Aufstockung des Bühnenhauses 1992/93. Dabei wurde dem Theatergebäude auf der Rückseite des Bühnenhauses ein Erweiterungsgebäude in Überbauung der Straße „Hinter der Markthalle“ angefügt. Das Bühnenhaus wurde um zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt und der Bühnenturm erhöht.
Nach umfassenden Bestandsuntersuchungen zur Einführung des Mieter-Vermieter Modell (MVM) und ersten Nutzerbedarfskonzepten, ist perspektivisch eine Hauptsanierung des Thalia Theater voraussichtlich ab 2027 angestrebt. Im Vorgriff auf das Gesamtsanierungsziel sind nunmehr bauliche und spielbetriebsrelevante Maßnahmen vorausgewählt und zur Umsetzung innerhalb der regulären, bzw. ggfls. zu verlängernden Sommerspeilzeitpausen empfohlen.
Ein maßgeblicher Teil der nun bevorstehenden Planungen betrifft u.a. die Instandsetzung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung zum Erhalt der Betriebs-, und Spielbetriebssicherheit. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle 8 Anlagengruppen nach HOAI.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3).
Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 4-6).
Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 7-8).
Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (LPH 9).
Eine detaillierte Projekt- und Leistungsbeschreibung finden Sie in Ziffer 2.1 des Verfahrensbriefes.
Projektbeschreibung/Leistungsbeschreibung
Das Thalia Theater befindet sich in Hamburgs innerstädtischer Lage, direkt am Alstertor gelegen. In der ursprünglichen Bausubstanz geht das Thalia auf einen Neubau von 1912 zurück, wobei das Theater im 2. Weltkrieg erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Bei einem Luftangriff wurde 1945 das Bühnenhaus bis auf den Seitenflügel am Raboisen vollständig zerstört.
In den 1950er und 1960er Jahren wurde das Haus von Werner Kallmorgen wiederaufgebaut, wobei die Bühne mit der damals modernsten Bühnentechnik nach Planungen von Adolf Zotzmann ausgestattet wurde. Die Arbeiten sind 1960 mit dem Einbau einer Zylinderdrehbühne abgeschlossen worden. Die Wiedereröffnung des Theaters fand am 3. Dezember 1960 statt.
Das Thalia Theater ist seit dem 31. März 1981 in die Denkmalliste der Hansestadt eingetragen.
Die umfangreichste Baumaßnahme seit der Wiedereröffnung im Jahr 1960 war die Erweiterung und Aufstockung des Bühnenhauses 1992/93. Dabei wurde dem Theatergebäude auf der Rückseite des Bühnenhauses ein Erweiterungsgebäude in Überbauung der Straße „Hinter der Markthalle“ angefügt. Das Bühnenhaus wurde um zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt und der Bühnenturm erhöht.
Nach umfassenden Bestandsuntersuchungen zur Einführung des Mieter-Vermieter Modell (MVM) und ersten Nutzerbedarfskonzepten, ist perspektivisch eine Hauptsanierung des Thalia Theater voraussichtlich ab 2027 angestrebt. Im Vorgriff auf das Gesamtsanierungsziel sind nunmehr bauliche und spielbetriebsrelevante Maßnahmen vorausgewählt und zur Umsetzung innerhalb der regulären, bzw. ggfls. zu verlängernden Sommerspeilzeitpausen empfohlen.
Ein maßgeblicher Teil der nun bevorstehenden Planungen betrifft u.a. die Instandsetzung und Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung zum Erhalt der Betriebs-, und Spielbetriebssicherheit. Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle 8 Anlagengruppen nach HOAI.
Allgemein
Die technische Ausrüstung des Thalia Theaters ist den jeweiligen Ausbauabschnitten und Nutzungsanforderungen entsprechend in das Gebäude „hineingewachsen“. Überlagernde Installationen mit den theatertechnischen Erfordernissen sind, insbesondere im Untergeschoß, regelhaft. Aufwachsende Forderungen an zusätzlich zu sprinklernde Bereiche sind nicht immer dokumentiert. Insgesamt ist die Revisions- bzw. Dokumentationslage zu den jeweiligen technischen Anlagen günstigenfalls auf den Istzustand anzupassen. Grundsätzlich ist bei den im weiteren beschriebenen Maßnahmen jedoch eher von Anlagenerneuerungen als Instandsetzungen auszugehen.
Zielsetzungen
Um seiner Rolle als wichtiges, modernes und zukunftsweisendes Theater - und Produktionshaus auch perspektivisch nachkommen zu können und den sich entwickelnden Anforderungen des Spielbetriebs weiterhin gerecht zu werden, sollen mit dem Bewusstsein für die bauliche, künstlerische und architektonische Geschichte notwendige und zeitgemäße Modernisierungen und Instandsetzungen im Thalia Theater geplant und umgesetzt werden.
Sämtliche Maßnahmen stehen hierbei unter dem Kontext eines Vorgriffes auf den Hauptsanierungsgedanken und sind mit entsprechender Planungstiefe und Planungskoordination zu führen.
Maßgabe ist hierbei die Bündelung von Maßnahmenpaketen zur baulichen Umsetzung in den üblichen, bzw. nach Erfordernis zu erweiternden Sommerspielzeitpausen, bis voraussichtlich in das Jahr 2027. Die Priorisierung und planungsübergreifende Bündelung von Maßnahmen, hinsichtlich Ausführungszeiten und spielbetriebsrelevanten Abhängigkeiten, ist wesentlich für die zu empfehlenden Sanierungsabschnitte. Bestandteil der Planungsaufgabe ist überdies die übergreifende Koordination mit den Maßnahmen aus Hochbau und theatertechnischer Gebäudeausrüstung. In diesen Disziplinen werden über die nächsten Spielzeitpausen Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 8,0 Mio. € umgesetzt. Insbesondere ist mit Beginn der Sommerspielzeitpause, also im Zeitraum der Bauausführung, von einem erhöhten Koordinierungsaufwand auszugehen. Gleichfalls ist das Fördermittelmanagement für die beplanten Anlagengruppen entsprechend vollumfänglich mit zu berücksichtigen und zu bearbeiten.
Im Ergebnis dient jede Spielzeitpause als wichtiger Baustein und messbarer Vorgriff zur Erreichung des Hauptsanierungsziels.
Leistungsbeschreibung
In diesem Verfahren werden die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (technische Planung) LP 1-3, bzw. in den Stufen aufbauend und jeweils zu beauftragen, LP 4-6, LP 7-8, LP 9 im Hinblick auf die beschriebenen Anlagengruppen 1-8 ausgeschrieben.
Der Leistungsumfang (sogl.), ermittelt aus der durchgeführten Gebäudebestandsanalyse, bzw. dem erstellten Nutzerbedarfskonzept, umfasst diverse Erneuerungs- Modernisierungs-, und Instandsetzungsarbeiten auf Grundlage der bewerteten Dringlichkeit. Diese Unterlagen können den ausgewählten Unternehmen in der Angebotsphase als weitere Hilfestellung bedarfsweise zur Verfügung gestellt werden.
Anlagengruppe 1 (Wasser, Abwasser, Gasanlagen)
• Erneuerung Rohrnetz, Objekte, Armaturen sämtlicher WC- und Sanitärbereiche
• Erneuerung Fettabscheider Kantine/Restaurant
Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen)
• Grundsanierung der Heizungszentrale (Fernwärme)
Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
• Erneuerung der Zu- und Abluftanlage für den Zuschauersaal
• Erneuerung der Luftbefeuchter Zuluft Zuschauer
• Erneuerung Kälte Zuluft Zuschauer
• Erweiterung der maschinellen Lüftung um die Foyerbereiche
• Erneuerung diverser Kälteanlagen auf Basis ganzheitlichem Kältekonzept
• Erweiterung klimatisierter Bereiche (6.+ 7. OG)
• Erneuerung der Entrauchungsanlage Treppenhaus
Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)
• Neue NEA für die Sprinkleranlage
• Blitzschutz / Erdung. Prüfung Anlagenfunktionalität und Dokumentation
Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen)
• Ausbau / Erneuerung der Brandmeldeanlage zur Kategorie 1 (Vollschutz)
Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
• Planung einer Hubbühne im Bereich Bühnenpforte für mobilitätseingeschränkte Personen
Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische und Verfahrenstechnische Anlagen)
• Trennung Trinkwasser / Sprinkler
• Sprinklerbevorratung, Sprinklernachspeisung und Pumpen
• Erneuerung der Wandhydranten
• Erneuerung der Schaltschränke der Feuerlöschanlagen
Anlagengruppe 8 (Gebäude- und Anlagenautomation)
• Erneuerung der Schaltschränke der Lüftungsanlagen
• Erweiterung der GLT um ein Energiemanagementsystem
Der angenommene Kostenrahmen (noch nicht final) für die genannten Maßnahmen wird derzeit mit 1,5 Mio. € netto bemessen.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3).
Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 4-6).
Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 7-8).
Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9).
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, der technischen Gebäudeausrüstung im Bestand
b.) Die Leistungsphasen 2-8 müssen zumindest beauftragt sein.
c.) Projektabschluss war nicht vor dem 01.06.2012.
2. Bei den oben genannten Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein:
a.) Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude/Gebäude
b.) Planung von mindestens 6 Anlagengruppen bei einer Referenz
c.) Abstimmung, Planung und Koordination mit anderen Planern/Planungsleistungen (z.B. Tragwerk, Architekt) bei der Instandsetzung von Bestandsgebäuden
d.) Bei einer Referenz müssen die Leistungsphasen 2-8 müssen zum jetzigen (26.07.2022) Zeitpunkt abgeschlossen sein.
e.) Bei der anderen Referenz müssen zumindest die Leistungsphasen 2-5 zum jetzigen (27.07.2022) Zeitpunkt abgeschlossen sein und die Leistungsphasen 6-8 zumindest beauftragt sein.
3. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils ein Formblatt Referenzen (Anlage TNW 1b) über die beauftragten Leistungen ausgefüllt einzureichen und – sofern vorliegend - ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebenden beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgebenden vorzunehmen.
Wenn danach mehr als 4 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 4 Teilnehmer*innen als Bieter*innen zugelassen.
Nachrücker*innen:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs fünftbeste(n) Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Der/Die nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3).
Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 4-6).
Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 7-8).
Stufe 4 beinhaltet die Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9).
Zunächst werden die Leistungen der Stufe 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis Ingenieurwesen)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in Höhe von mindestens 750.000 € netto für die Jahre 2019, 2020 und 2021
2. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
• für Personenschäden EUR 2.000.000
• für sonstige Vermögensschäden EUR 1.000.000.
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
3. Abgabe einer unterschriebenen Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer*innen stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, der technischen Gebäudeausrüstung im Bestand
b.) Die Leistungsphasen 2-8 müssen zumindest beauftragt sein.
c.) Projektabschluss war nicht vor dem 01.06.2012.
2. Bei den oben genannten Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein:
a.) Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude/Gebäude
b.) Planung von mindestens 6 Anlagengruppen bei einer Referenz
c.) Abstimmung, Planung und Koordination mit anderen Planern/Planungsleistungen (z.B. Tragwerk, Architekt) bei der Instandsetzung von Bestandsgebäuden
d.) Bei einer Referenz müssen die Leistungsphasen 2-8 müssen zum jetzigen (26.07.2022) Zeitpunkt abgeschlossen sein.
e.) Bei der anderen Referenz müssen zumindest die Leistungsphasen 2-5 zum jetzigen (27.07.2022) Zeitpunkt abgeschlossen sein und die Leistungsphasen 6-8 zumindest beauftragt sein.
3. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils ein Formblatt Referenzen (Anlage TNW 1b) über die beauftragten Leistungen ausgefüllt einzureichen und – sofern vorliegend - ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebenden beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgebenden vorzunehmen.
4. Fest angestellte Ingenieur*innen/Technische Mitarbeiter*innen: 4
3 Ingenieur*innen, 1 Technische Mitarbeiter*innen in den Jahren 2020, 2021, 2022
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer*innen stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis Ingenieurwesen)
1. Vollständig ausgefülltes Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage TNW 1a)
2. Ggf. Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TNW 2)
3. Ggf. Formblatt Eignungsleihe (Anlage TNW 3)
4. Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 II VgV (z.B. Hochschulabschlusszeugnis Ingenieurwesen)
5. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung
6. Mindestens 2 Projektreferenzen über vergleichbare Leistungen (die Anforderungen für diese Referenzen sind Ziffer 3.2.2 zu entnehmen)
7. Formblatt Referenzen (Anlage TNW 1b) je abgegebener Referenz
8. Abgabe einer unterschriebenen Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS Sanktionen (Anlage TNW 4)
Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:
1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
2. Compliance-Erklärung,
3. Einwilligung Datenschutz
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bewerber*in oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer*innen stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleiher sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahme bereits tätig gewordener Architektur-/Planungsbüros
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege Planungsleistungen und Baumaßnahmen zur akuten Verbesserung und Sicherung des Spielbetriebes in den Sommerspielzeitpausen 2018-2021 erfolgt sind. Sollten sich diese Marktteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag bzw. Angebot an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, solche Teilnahmeanträge bzw. Angebote vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen sollen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen werden um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Marktteilnehmer nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen, die diesen Marktteilnehmern zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden, auf Anforderung bereitstellen (siehe auch 2.3 Vorhandene Unterlagen und Anlage TNW 5).
Hinweis:
Die genannten Unterlagen (Anlage TNW 5) können bereits vor dem Submissionstermin zur Verfügung gestellt werden. Um eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen gewährleisten zu können, müssen die Bewerber vor der Zurverfügungstellung der Unterlagen die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 6) unterzeichnen und über die eVergabe übersenden.
Transparenzgesetz
Der zu schließende Vertrag unterliegt voraussichtlich dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden diese nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung können die Verträge Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG des Transparenzgesetzes ist die folgende Vereinbarung zwischen den Parteien vorgesehen:
Der Vertrag wird erst einen Monat nach seiner etwaigen Veröffentlichung im Informationsregister wirksam.
Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrages im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn die AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Dem AN stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber der AG zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
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