Rahmenvereinbarung arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 1970-02-B22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschftsteilnehmenden für die umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gemäß den Vorgaben des „Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)“
Die Leistungen umfassen die arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend der rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz sowie die sicherheitsrechnische und brandschutztechnische Betreuung.
Der Vertrag kann seitens der AG dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Wirt-124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Keine Eintragung im Wettbewerbsregister
3. Betriebsärztinnen/-ärzte mit der Berufsbezeichnung "Arzt" und Fachkräfte nach dem ASiG
4. Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
(Hauptsitz, Niederlassungen, Mitarbeiterzahl [mindestens jeweils 2]) unter Verwendung der Anlage
"Eigenerklärung zum Unternehmen"
1. Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) jeweils in den letzten drei Jahren im hier
gegenständlichen Tätigkeitsbereich/Geschäftsfeld.
2. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden i.H.v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR bzw. Eigenerklärung mit der Verpflichtung die bestehende Versicherung im Zuschlagsfall anzupassen.
1. Sitz/Zweigstelle des AN max. 30 km von AG (Jüdenstr. 1, 10178 Berlin) entfernt
2. Betriebsärztinnen/-ärzte und Fachkräfte müssen die Vorgaben nach dem ASiG und der Leistungsbeschreibung erfüllen.
3. Jeweils mindestens 2 MA im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
4. Mindestens 1 MA muss eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) haben.
siehe unter III.1.3
Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung/ dem Vertrag sind u.a. Zahlungsbedingungen geregelt. Einzureichen sind:
1. Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Teil A)
2. Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Frauenförderung (Teil A)
3. Wirt-2142 Besondere Vertragsbedingungen bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunterlagen
4. Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A)
5. Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG (Teil B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.