Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die bundesweiten Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 8 Flächenlosen_VOEK 200-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 200-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die bundesweiten Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in 8 Flächenlosen_VOEK 200-21
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw.Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) umfassen:
die jährlich durchzuführende Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen und übrigen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Liegenschaftsentwicklung sowie das Aufstellen und Fortschreiben des Baubedarfsnachweises (BBN) unter Berücksichtigung der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) und diverse Planungsaufgaben mit den Schwerpunkten Objektplanung, Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung und Fachplanung Freianlagen in den folgenden 8 Teillosen:
Los 1 Region Rostock
Los 2 Region Magdeburg
Los 3 Region Berlin
Los 4 Region Erfurt
Los 5 Region Bonn
Los 6 Region Koblenz
Los 7 Region Freiburg
Los 8 Region München
Los 1 für Region Rostock: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Mecklenburg-Vorpommernn, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Mecklenburg-Vorpommernn, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.06. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.06.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 2 für Region Magdeburg: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Niedersachsen: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Niedersachsen umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 3 für Region Berlin: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Berlin und Brandenburg: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Berlin und Brandenburg umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 4 für Region Erfurt: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Brandenburg, Sachsen und Thüringen: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Brandenburg, Sachsen und Thüringen umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 5 für Region Bonn: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Nordrhein-Westfalen: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Nordrhein-Westfalen umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 6 für Region Koblenz: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 7 für Region Freiburg: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Baden-Württemberg: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Baden-Württemberg umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Los 8 für Region München: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Wohngebäude im Bundesland Bayern: siehe Anlage 1.0 (Liegenschaftsliste und Übersicht) und 1.1 (Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für Wohnliegenschaften der BImA im Bundesland Bayern umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenenGebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwendig.
Konzeptionelle Planung:
Konzeptionelle Planung zeichnerisch und oder durch Beschreibungen der erforderlichen Bauleistung mit Kostenvergleichsbetrachtung zu alternativen Lösungsvarianten und Erstellung einer nachvollziehbaren Kostenschätzung nach DIN 276 1: 2008 12 je Einzelmaßnahme.
Erstellung der Baubedarfsnachweisung (BBN):
Jährliche Aufstellung und Vorlage der BBN innerhalb von 6 Kalenderwochen nach der Begehung, spätestens aber bis zum auf die Begehung folgenden 30.04. Die Ergebnisse der Planung und Kostenschätzung sind nach den im Rahmen der Begehung festgelegten Prioritäten unter Angabe des Ortes (Gebäudeteil, Bauteil etc.) sowie unter der Bezeichnung der Maßnahme den jeweiligen Planjahren zuzuordnen.
Maßnahmen außerhalb der BBN, Sofortmaßnahmen:
Baufachliche Stellungnahmen auf schriftliche Anweisung der AG für Maßnahmen außerhalb der BBN bzw. unvorhergesehene Sofortmaßnahmen.
Baubegehung, Überwachungsliste (RÜV-Begehung):
Jährliche Baubegehung mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude nach Maßgabe der RÜV.
Aufstellung der Überwachungsliste unter Verwendung des Musters der RÜV während der Baubegehung und Vorlage spätestens bis zum 30.04.
Planungs- und Überwachungsleistungen auf Grundlage der jeweiligen BBN:
Die einzelnen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß der Anlage 2.2 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne von § 55 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.3 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Freianlagen im Sinne von § 51 HOAI ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.4 des Rahmenvertrages,
Die einzelnen Leistungen der Fachplanung Technische Anlagen im Sinne von Pkt. 1.4 AHO Heft 17 06.2015 ab Leistungsphase 1 einschließlich zugehöriger besonderer Leistungen gemäß Anlage 2.5 des Rahmenvertrages,
Weitere notwendige Leistungen.
Die zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stelle ist im Rahmenvertrag benannt.
Siehe Rahmenvertrag (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Zuschlagskriterien u. deren Bewertung für die Angebotsauswertung:
Preis 40 % (max. Punkte 150, gewichtet: 60) zu den Komponenten: Umbauzuschlag, ggf. Zuschlag oder Abschlag auf Honorar, Stundensätze, Nebenkostenpauschale, Berechnung Punkte pro Komponente = (2 x Angebot niedrigste Preiskomponente minus Preiskomponente des Angebots) : Angebot niedrigste Komponente x max. Punktzahl pro Komponente.
Konzept 60 %, (max. Punkte 100, gewichtet: max. 60) mit Bepunktung der Schwerpunkte: 1. Methodisches Vorgehen (max. 30 Punkte), 2. Fachkunde und Qualifikation, Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation (max. 70 Punkte: Unterpunkt 2.1 30 Punkte, Unterpunkt 2.2 20 Punkte, Unterpunkt 2.3 20 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung der RV darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch zur späteren Erläuterung im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Das Konzept ist auf max. 5 DIN A4 Seiten gesamt (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5) darzulegen. Werden mehr als 5 Seiten eingereicht, erfolgt bei der Bewertung ein pauschaler Abzug von zwei Punkten je Kriterium.
Die federführenden Mitarbeiter für die ausgeschriebenen Leistungen sind namentlich zu benennen.
Das Konzept wird für jeden Unterpunkt mit den Punkten 0 (ungenügend) bis zu den max. Punkten pro Unterpunkt 20/30 (sehr gut) wie folgt durch ein Gremium bewertet.
Bewertet wird auf Ebene der Unterpunkte. Weist das Angebot eine Tendenz zur höheren Notenstufe auf, behält sich die Auftraggeberin vor, im Bereich von 1 bis 20/30 Punkten Zwischenwerte zu bilden. Hierzu werden zum schon erreichten Wert 1 Punkt addiert. Damit können sich Zwischenwerte ergeben. Eine Tendenz zur nächst höheren Stufe ist etwa dann erkennbar, wenn ein Teil des Angebots eine über die eigentlich erreichte Notenstufe hinausgehende Wirkung in Richtung der anderen Notenstufe hat.
Mindestpunktzahl für das Konzept:
Das Konzept muss je Unterpunkt mindestens 1 von maximal 20/30 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 1 Punkt pro Unterpunkt bewertet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wird kein Konzept mit Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 27 bis 30 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 17 bis 20 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in besonders guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, leicht verständlich).
Bewertung: gut
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 23 bis 26 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 13 bis 16 Punkte
Ein Konzept, das glaubhaft erwarten lässt, dass die Anforderungen in guter Qualität umgesetzt werden (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 19 bis 22 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 9 bis 12 Punkte
Ein Konzept, das teilweise Schwächen aufweist, aber verspricht, die Anforderungen insgesamt weitgehend umzusetzen (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben).
Bewertung: ausreichend
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 11 bis 18 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 5 bis 8 Punkte
Ein Konzept, das Mängel bei der Umsetzung der Anforderungen aufweist, aber eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, unübersichtlich, ungeordnet, schwer nachvollziehbar aber vollständig).
Bewertung: mangelhaft (Mindestpunktzahl)
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 1 bis 10 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 1 bis 4 Punkte
Ein Konzept, das zwar teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, jedoch eine noch ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
0 Punkte ungenügend:
Anwendung bei Schwerpunkt 2.1 30 Punkte: 0 Punkte
Anwendung bei Schwerpunkt 1., 2.2, 2.3 bis 20 Punkte: 0 Punkte
Ein Konzept, das die Anforderungen nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, unstrukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, ungeordnet, unvollständig.
Berechnung der Gesamtpunktzahl des Angebots: 60% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Konzept + 40% x Gesamtpunktzahl des Angebots für Preis
Zuschlag:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für die Preiskomponenten und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 für Region Rostock: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 für Region Magdeburg: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 für Region Berlin: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 für Region Erfurt: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 für Region Bonn: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 für Region Koblenz: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 für Region Freiburg: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 für Region München: RV über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Wohnliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e Vergabe Plattform des Bundes (http://www. evergabe online.de) heruntergeladen werden.
(2) Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden.
Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen bzw. elektronisch signiert einzureichen.
(3) Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-online. de einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV
Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots Assistenten (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise sind gemäß Checkliste mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot, spätestens zu dem in IV.2. genannten Terminen vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2. genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist (maximal 6 Kalendertage) nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: 1 Stufe: Ausgefüllte Teilnahmeerklärung; 2. Stufe: ausgefülltes Angebotsschreiben; ausgefülltes Preisblatt, Konzept.
(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaften haben die in den Bewerbungsbedingungen geforderten Angaben und Erklärungen von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft einzureichen. Auf das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ wird verwiesen.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Erklärung Unterauftragnehmern Eignungsleihe“ wird verwiesen.
(7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch zu stellen sind, endet für die Teilnahmeanträge am 16.12.2021; 12:00 Uhr. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerberfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bewerber über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bewerberfragen automatisch informiert werden. Bewerber, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bewerberfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bewerber die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z.B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bewerber.
(8) Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
(9) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
(10) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte:
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen Datenschutzerklärung BlmA) zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de