2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47371
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station München Hbf, Bauüberwachung Medienfreischaltung und Kabeltiefbau (VE 1054)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Technische Gebäudeausrüstung TGA GmbH, 99887 Georgenthal
2. Lange engineering GmbH & Co. KG, 99087 Erfurt
3. Dechant hoch- und ingenieurbau gmbh, Abt-Knauer-Str. 3, 96260 Weismain
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die umfangreichen Leistungs-, Koordinierungs-, Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben der örtlichen Bauüberwachung setzen fundierte Kenntnisse und Berufserfahrungen sowie eine hohe Qualifikation bei dem in der örtlichen Bauüberwachung zum Einsatz kommenden Personal voraus.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- konstruktiver Ingenieurbau,
- sonstige elektrotechnische Anlagen,
- Gebäude,
- TA-Gebäude.
Inhalt der Vergabe sind folgende Leistungsbeschreibungen:
— Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische Bauüberwachung;
— Leistungen nach VV Bau bzw. VV BAU-STE des EBA;
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase);
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude.
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die westliche Erweiterung ist es erforderlich, die diesbezügliche Planung des Baumaßnahmen zum Rückbau bzw. Modifizierung der Medienversorgung des Hauptbahnhofes auf den Bereich des DB-Reisezentrums und seines geänderten Standortes zu erweitern, um das vertragliche Ziel der rechtzeitigen Zurverfügungstellung der ausführungstechnisch benötigten Planung zu erreichen. Dem liegt zugrunde, dass sich nach Vergabe des zu projektierenden Umbaus der Medienversorgung (sog. Vergabeeinheit VE 28k) die Notwendigkeit ergeben hat, den ursprünglich vorgesehenen Standort des DB-Reisezentrums zu verlegen. Es wurde jedoch nach der Vergabe des Vertrags der VE28k entschieden, dass der "Intermisbahnhof" sowohl später, als auch mit einem grundsätzlich anderen Konzept ("Hotel") gelöst werden soll. Damit ist der neue Standort in die Planung und Realisierung des neuen Standorts mit einzubeziehen und die zugehörige BÜ ist notwendig. - LÄ01
Diese Maßnahme war nicht absehbar, da erst nach Vergabe des Hauptauftrages die Notwendigkeit des Umzugs des Interimsreisezentrums notwendig wurde.