10. BA Nord-Süd-Tangente + Königsplatz - Lph. 8-9 + BÜ Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0187-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
10. BA Nord-Süd-Tangente + Königsplatz - Lph. 8-9 + BÜ
10. BA Nord-Süd-Tangente + Königsplatz - Lph. 8-9 + BÜ
Berlin
Das Bauvorhaben umfasst den Streckenabschnitt zwischen der Rummelsburger Straße bzw. Straße an der Wuhlheide und der Kreuzung Wilhelminenhofstraße / Edisonstraße (Königsplatz) und führt über die Kreuzung mit den Gleisanlagen ca. 150 m hinaus in Richtung S-Bahnhof Schöneweide. In diesem Bereich verkehren die Straßenbahnlinien M17, 21, 27 und 37. Es handelt sich hierbei um den 10. BA der NST mit der Projektnummer A37153 sowie den Umbau des Königsplatzes mit der Projektnummer A31194. Die Gleisanlagen werden grundhaft erneuert - ebenso die Haltestelle Edisonstraße / Rummelsburger Straße. In der Bauphase bleibt die Oberleitung montiert und wird eventuell bauzeitlich seitlich verzogen. Der Gleisbereich ist grundhaft zu erneuern. Die Gleise werden nahezu durchgängig in NBS-Bauweise mit Asphaltdeckenschluss und in einer Haltestelle als Grüngleis bzw. als Schottergleis abgesplittet hergestellt. Punktuell werden Leerverrohrungen für Kabelquerungen erforderlich.Die Baustelle befindet sich in dem Stadtbezirk Köpenick von Berlin.Die Gleisanlagen befinden sich in der Wasserschutzzone III A. Gegenstand dieses Vertrages ("Vertragsleistung") und damit Leistungspflichten des AN sind Planungsleistungen/Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Straßenbahn-Neubaustrecke "Grundinstandsetzung -10. BA NST/ Königsplatz" auf dem Grundstück des AG. Umfasst sind insbesondere Leistungen nach folgenden Leistungsbildern der HOAI: • Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Leistungsphasen 8 und 9 + Bauüberwachung nach HOAI 2021
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10. BA Nord-Süd-Tangente + Königsplatz - Lph. 8-9 + BÜ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.