Einführung und Betreuung eines Enterprise Agile Planning Tools Atlassian JIRA und Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0239-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung und Betreuung eines Enterprise Agile Planning Tools Atlassian JIRA und Confluence
Beschaffung von Lizenzen und Unterstützungsleistungen
Berlin
Der Vertrag soll über eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren mit der zusätzlichen Option die Vertragsdauer dreimalig um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Der Rahmenvertrag soll jeweils maximal 1.000 Lizenzen für die Produkte JIRA,Access & Confluence (BVG weiter Einsatz) abgeschlossen werden und die Möglichkeit einer gestaffelten Abnahme von Lizenzen bieten. Somit kann eine gewisse Flexibilität gewährleistet werden, da der finale Bedarf noch nicht abgeschätzt werden kann. Darüber hinaus werden für die Einrichtung von Arbeitsbereichen, die Zuweisung von Lizenzen als auch gerne Weiterentwicklung/Ausprägung der Zusammenarbeitsumgebung Unterstützungsleistungen benötigt. Die BVG schätzt den Aufwand auf bis zu 90 PT/Jahr über die gesamte Laufzeit von 8 Jahren.
Grundlaufzeit: Jahre 1-2 Verlängerungsoption 1: Jahre 3-4 Verlängerungsoption 2: Jahre 5-6 Verlängerungsoption 3: Jahre 7-8 Erweiterter Support / Hotline für Mindestvertragslaufzeit 2 - Jahre, innerhalb der Servicezeiten gemäß Leistungsverzeichnis
Gemäß Allgemeine Verfahrenshinweise und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.