Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Abbruch-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 22-B-Ver-0018
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Abbruch-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten
Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages für Maßnahmen der Abbruch-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten im Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages für Maßnahmen der Abbruch-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten im Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen an bis zu drei Auftragnehmer.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren (automatische Verlängerungsmöglichkeit um zwei Mal 1 Jahr auf insgesamt höchstens 4 Jahre) geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. - siehe Eigenerklärung Eignung
6. Nachweis über Eintragung in Handwerksrolle und Ausübungsberechtigung - siehe Eigenerklärung Eignung
7. Sachkundenachweis - siehe Eigenerklärung Eignung Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2021, 2020, 2019 – siehe Eigenerklärung Eignung
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) von mindestens 1.000.000,00 € netto erzielt worden sein.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden - siehe Eigenerklärung Eignung.
2. Die Bieter sollen den vorgesehenen Projektleiter/die vorgesehene Projektleiterin benennen, die jeweilige Berufserfahrung sowie die Sprachkenntnisse und Referenzprojekte angeben - siehe Eigenerklärung Eignung.
3. Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Eigenerklärung Eignung
4. Die Bieter sollen Angaben zu Sachkunde- bzw. Fachkundenachweisen von im eigenen Personalstamm befindlichen Mitarbeitern machen - siehe Eigenerklärung Eignung.
5. Die Bieter sollen unternehmensbezogene Eignungskriterien benennen - siehe Eigenerklärung Eignung.
1. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
- mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und
- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und
- mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in einem denkmalgeschützten Gebäude erbracht wurde und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von KMF (künstliche Mineralfasern) und
- mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und
- mindestens 1 Referenz, bei der ein emissionsarmes Verfahren nach BGI 664 (TRGS 519, Nummer 2.9) zur Entfernung von Flexplatten mit asbesthaltigen Klebern angewandt wurde.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2017-2022 abgeschlossen wurden.
2. Hinsichtlich des vorgesehenen Projektleiters/der vorgesehenen Projektleiterin hat die Auftraggeberin die folgenden Mindestanforderungen festgelegt:
Als Mindestanforderung muss der/die vorgesehenen Projektleiter/Projektleiterin mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Sanierung von Asbest, KMF und PAK nachweisen.
Nachweis der Sachkunde des Projektleiters/der Projektleiterin nicht älter als 6 Jahre für TRGS 521, TRGS 519 und DGUV 101-004 (bisher TRGS 524 bzw. BGR 128)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
- mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und
- mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und
- mindestens 1 Referenz, bei der eine Sanierung in einem denkmalgeschützten Gebäude erbracht wurde und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten und
- mindestens 1 Referenz mit einer Sanierung von KMF (künstliche Mineralfasern) und
- mindestens 1 Referenz, bei der PAK-Sanierungen erbracht wurden und
- mindestens 1 Referenz, bei der ein emissionsarmes Verfahren nach BGI 664 (TRGS 519, Nummer 2.9) zur Entfernung von Flexplatten mit asbesthaltigen Klebern angewandt wurde.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2011-2022 abgeschlossen wurden.
3. Als Mindestanforderung muss in der Gesamtheit aus Angestellten und Gewerblichen Mitarbeitern im Mittel der Jahre 2021, 2020 und 2019 mindestens 20 Beschäftigte nachgewiesen werden.
4. Als Mindestanforderung müssen
- für mindestens 4 im eigenen Personalstamm befindliche Mitarbeiter folgende Sachkunde- bzw. Fachkundenachweise:
- Nachweis Sachkunde gemäß Anlage 3 der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe, Asbest),
- Nachweis Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128) „Kontaminierte Bereiche“,
- Nachweis Fachkundelehrgang gemäß TRGS 521 (Technische Regel für Gefahrstoffe, KMF) nachgewiesen werden.
5. Als Mindestanforderungen müssen:
- eine Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten und
- ein zertifiziertes SGU-Managementsystems - (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystem - gemäß SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) oder gleichwertig nachgewiesen werden.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem
9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu sind die Formblätter Eigenerklärung Bezug zu Russland sowie Wirt
124.1Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes
Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]