ITDZ Berlin: RV Büro- und Kopierpapier Referenznummer der Bekanntmachung: 03_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: RV Büro- und Kopierpapier
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens beabsichtigt das ITDZ Berlin den Abschluss von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von 48 Monaten, über die für das ITDZ Berlin und seine Kunden Büro- und Kopierpapierbeschafft werden soll. Die Leistungen umfassen zwei Schwerpunkte und werden aus diesem Grund in 2 Losen ausgeschrieben:
Los 1: Kopierpapier DIN A4, weiß, in unterschiedlichen Weißgraden, optional hellfarbig.
Los 2: Kopierpapier DIN A3, weiß, in unterschiedlichen Weißgraden.
DIN A4 weiß in unterschiedlichen Weißgraden und optional hellfarbig
Für das ITDZ Berlin und seine Kunden wurde ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen, über die für das ITDZ Berlin und seine Kunden Büro- und Kopierpapier beschafft werden soll. Der Schwerpunkt der Leistung in Los 1 liegt bei:
Kopierpapier DIN A4, weiß, in unterschiedlichen Weißgraden, optional hellfarbig.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragsbedingungen: Rahmenvertrag, VOL/B
DIN A3 weiß in unterschiedlichen Weißgraden
Für das ITDZ Berlin und seine Kunden wurde ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen, über die für das ITDZ Berlin und seine Kunden Büro- und Kopierpapier beschafft werden soll. Der Schwerpunkt der Leistung in Los 2 liegt bei:
Kopierpapier DIN A3, weiß, in unterschiedlichen Weißgraden.
Der Rahmenvertrag enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragsbedingungen: Rahmenvertrag, VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Kopierpapier DIN A4, weiß, in unterschiedlichen Weißgraden, optional hellfarbig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.igepa.de/e_michaelis_co/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Kopierpapier DIN A3, weiß, in unterschiedlichen Weißgraden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.igepa.de/e_michaelis_co/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/